BDC-Modellprojekt: einheitliche Vergütung ambulant und stationär3. September 2018 Die operative Versorgung des Karpaltunnelsyndroms war eine der vier Indikationen, mit denen die Umsetzung des Modellprojektes 2016 startete. (Foto: © Alex, Fotolia.com) Der Ruf nach Lösungen zur sektorenübergreifenden Versorgung wird immer lauter. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn fordert Modelle zur besseren Zusammenarbeit von Kliniken und Praxen. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) hat bereits 2013 das Modellprojekt „Hybrid-DRG Thüringen – Neue Wege im Gesundheitswesen“ ins Leben gerufen, um ambulante und stationäre Leistungen gleichermaßen zu vergüten und die Sektorengrenzen abzubauen. „Das Projekt ist durchaus gewagt. Es ist deutschlandweit das erste nennenswerte Vorhaben, das die ambulanten und stationären Sektoren tatsächlich verbindet, indem es beide Bereiche bei der Bezahlung der Leistungen durch die Kassen gleichbehandelt“, so BDC-Präsident Prof. Hans-Joachim Meyer. Pauschalisierung, Privatisierung, Wettbewerbsförderung und kontinuierliche Eingriffe des Gesetzgebers haben bisher nicht dazu geführt, dass Kosten nachhaltig reguliert werden. In den letzten Jahrzehnten sind durch die unterschiedliche Vergütung von Kliniken und Praxen Anreizsysteme entstanden. „Diese Anreize wirken sich nachteilig auf die Patientenversorgung aus und mit höheren Kosten auch negativ auf die Solidargemeinschaft der GKV-Versicherten“, erklärt Dr. Stephan Dittrich, der das Modellprojekt „Hybrid-DRG Thüringen – Neue Wege im Gesundheitswesen“ leitet und maßgeblich gestaltet. „Eingriffe – egal ob ambulant oder stationär durchgeführt – müssen bei gleicher Indikation und Qualität daher gleichermaßen vergütet werden!“ So würde künftig auch unnötigen Operationen und „falschen“ Anreizen vorgebeugt. Patienten, die stationär behandelt werden müssten, würden weiterhin im Krankenhaus behandelt. Eine zukünftige Herausforderung wird sein, zu definieren, wer patientenorientiert was, wo, wie und mit welchen Kosten behandelt. „Das Wichtigste bei diesen Fragestellungen ist natürlich die praktische Umsetzung“, so Dittrich. Gemeinsam mit Kostenträgern entwickelte der BDC daher das Modellprojekt. „Nachdem über die Hälfte der Kliniken in Thüringen und die niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen ihr Interesse an dem Projekt bekundet hatten, starteten wir die Umsetzung in 2016 mit vier Indikationen: Leistenhernie, vordere Kreuzbandläsion, Stammvarikosis und Karpaltunnelsyndrom“, so Dittrich. „Wir leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur sektorenübergreifenden Versorgung und der finanziellen Gleichstellung von indikationsbezogen gleichwertigen Eingriffen in Kliniken und Praxen.“
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