BDL fordert Reform der Gebührenordnungen27. März 2023 Bild: © Gerd Altmann – pixabay.com Eine grundlegende Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GÖA) und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) fordert der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL). Zudem müsse die Durchführung von Laborleistungen in den Händen von Ärztinnen und Ärzten bleiben. Die während der Pandemie in die Hände von anderen Leistungserbringern aus dem nicht-ärztlichen Bereich gegebene Diagnostik gefährde die Qualität, kritisierte der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski heute (23.) anlässlich des „Deutschen Labortages“ in Berlin. „Hinter den Laborärztinnen und -ärzten sowie deren Praxisteams liegen drei harte Jahre“, sagte Bobrowski. Die Pandemie hätte alle Beteiligten an ihre Leistungsgrenzen gebracht – teilweise auch darüber hinaus. Die Labore in Deutschland hätten sich vom ersten Tag der Pandemie an in den Dienst des Deutschen Gesundheitssystems und der gesamten Bevölkerung gestellt – und damit das Land sicher durch die Pandemie gesteuert. „Bis spätestens zum 7. April 2023 laufen alle staatlichen Corona-Maßnahmen aus. Es ist daher an der Zeit, sich wieder den strukturellen und honorarpolitischen Problemen der Laboratoriumsmedizin zu widmen“, so der BDL-Vorsitzende. Diese Themen seien durch die Pandemie für drei Jahre in den Hintergrund getreten. Entsprechend beschäftigten sich zahlreiche Fachvorträge auf dem Deutschen Labortag mit den Herausforderungen an die ärztliche Diagnostik in der Post-Corona-Zeit. „Die COVID-Pandemie hat in der digitalen Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst dazu beigetragen, bereits vorhandene Konzepte mit großem Nachdruck voranzutreiben“, sagte Bobrowski. Dabei sei jedoch die Weiterentwicklung der Gebührenordnungen GOÄ und EBM auf der Strecke geblieben. Schon vor der Pandemie habe sich die Labormedizin in Deutschland von einer versorgungsrelevanten Medizin zu einem systemrelevanten Fach weiterentwickelt, das auf dem Gebiet der digitalen Vernetzung und Infrastruktur eine zentrale Rolle einnehme. Dazu gehöre auch die Stärkung der labormedizinischen Kompetenzen in der niedergelassenen und stationären Versorgung, sagte der BDL-Vorsitzende. Die während der Pandemie teilweise in die Hände von Laien aber auch anderen Leistungserbringern aus dem nicht-ärztlichen Bereich gegebene Diagnostik müsse deshalb in die Kompetenz der Laborärzte zurückgeführt werden. Nur so könne auch künftig eine qualitätsgesicherte, flächendeckende und für Patientinnen und Patienten transparente Leistungserbringung sichergestellt werden. „Hierzu bedarf es nicht nur einer GOÄ, die das innovative Potential der Laboratoriumsmedizin umfänglich abbildet, sondern es muss vor allem auch im Sinne der Patientensicherheit die persönliche Leistungserbringung von Laborleistungen garantiert werden“, so Bobrowski. Daher müssten systemrelevante Leistungen der Laboratoriumsmedizin in der kassenärztlichen Versorgung entsprechend ihrer Bedeutung jetzt endlich vergütet werden. Dies gelte vor allem auch, um den Herausforderungen der Telematik-Infrastruktur, der elektronischen Patientenakte, aber auch der Einführung der Labor-MIOS und der KIM-Dienste in die Versorgung gerecht werden zu können. Ausgehend vom „Deutschen Labortag 2023“ werde sich der Berufsverband Deutscher Laborärzte auch weiterhin intensiv dafür einsetzen, die laborärztlichen Strukturen und Kompetenzen zu stärken. „Denn das bedeutet auch immer eine Verbesserung der Versorgung der Gesamtbevölkerung“, so Bobrowski.
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