Beitragsstabilisierungsgesetz verschärft Versorgungsprobleme – Ärzte warnen vor den Folgen für Patienten29. April 2026 Bild: Adam Gregor – stock.adobe.com Kommt die GKV-Reform, wie vom Bundeskabinett beschlossen, warnen Ärzte vor konkreten Folgen für Patienten. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat zwei niedergelassene Ärzte befragt, welche Konsequenzen dieses Gesetz für ihren Praxisalltag hat. Wenn der Entwurf des Beitragsstabilisierungsgesetz so umgesetzt wird wie geplant, droht allein durch Leistungsstreichungen ein durchschnittlicher Honorarverlust von 8800 Euro pro Jahr für jede der 13.000 Praxen und MVZs in Baden-Württemberg, moniert die KVBW. Die Einbußen könnten je nach Fachgruppe bis zu 11,2 Prozent betragen. Dadurch würden Praxen und MVZ im Land künftig rund 120 Millionen Euro weniger für ihre ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen erhalten, so Berechnungen der KVBW. Längere Wartezeiten, weniger Leistungen Hinzu kommen laut KVBW noch weitere erhebliche Umsatzverluste. Denn zusätzlich sollen die finanziellen Spielräume für die ambulante Versorgung in den Jahren 2027 bis 2029 weiter eingeschränkt werden. Preis- und Mengenentwicklungen würden dann auf die Grundlohnsummenentwicklung minus ein Prozent begrenzt. Gleichzeitig entfalle die bislang extrabudgetäre Vergütung für Patientinnen und Patienten, die über die Terminservicestellen (TSS) in die Praxen vermittelt werden. Die Vorstände Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt warnen deshalb eindringlich vor den Folgen des Sparpaketes: „Gesetzlich Versicherte müssen dann mit noch längeren Wartezeiten und erheblich eingeschränkten Leistungsangeboten rechnen.“ Rheumatologe: „Aufwendige Patienten werden unattraktiv“ Wie sich die geplante Abschaffung der extrabudgetären Vergütung für TSS-Patienten auswirken könnte, beschreibt der Rheumatologe Dr. Marcus von Deimling aus Freiburg. Wartezeiten auf Rheumatologie-Termine liegen oft bei mehreren Monaten. Bislang bekommt der angestellte Facharzt wöchentlich mehrere Neupatienten, die eine dringlich rheumatologische Abklärung benötigen, über die Terminservicestelle oder durch den direkten Kontakt mit dem Hausarzt vermittelt. Marcus Deimling (Bild: Deimling) Die Erstuntersuchung inklusive Nachbereitung bedeutet einen erheblichen Aufwand für von Deimling, weil unter anderem auch die Sichtung aller Vorbefunde notwendig ist. „Ein neuer Patient erfordert so viel Zeit wie die Behandlung von drei bereits bekannten Patienten“, erläutert von Deimling. Schon jetzt würden im normalen Budget nicht alle Fälle bezahlt, die in einem Quartal behandelt werden. Da es ohnehin zu wenige Rheumatologen gäbe und der Druck durch die allgemeine Kostenentwicklung in den Praxen enorm gestiegen sei, „werden aufwändige Patienten unattraktiv, wenn der Mehraufwand nicht anerkannt wird“, befürchtet von Deimling. Die Folge wäre eine noch strengere Vorauswahl. Von Deimling weist zudem auf strukturelle Probleme hin. In den kommenden Jahren wird ein erheblicher Teil der niedergelassenen Rheumatologen in Baden-Württemberg altersbedingt ausscheiden und zu wenig neue Fachärztinnen und Fachärzte werden weitergebildet, um diese Lücke zu füllen. Gleichzeitig gelten Patientinnen und Patienten mit gesicherter Rheumaerkrankung als chronisch krank und benötigen eine fachärztliche Betreuung, die langfristig Kapazitäten bindet. „Wenn wir unter diesen Bedingungen weniger Anreize haben, neue Patienten aufzunehmen, verschärft sich das Versorgungsproblem weiter“, befürchtet von Deimling. Orthopäde und Handchirurg: „Kann ich ambulante Operationen weiter anbieten?” Auch Dr. Jörg Decker, Orthopäde, Unfall- und Handchirurg aus Karlsruhe, rechnet mit massiven Einschnitten für die GKV-Versicherten. Der niedergelassene Arzt, der sich auf handchirurgische Eingriffe spezialisiert hat und jährlich zahlreiche kleinere Operationen durchführt, sieht besonders diesen Bereich gefährdet. Denn zur Förderung der Ambulantisierung wurden ambulante Operationen bisher außerhalb von Budgetgrenzen verordnet. Nun soll es dafür wieder Obergrenzen mit quotierten Vergütungen geben. „Wenn diese Leistungen nicht mehr kostendeckend vergütet werden, stellt sich für mich die Frage, ob ich sie weiterhin anbieten kann.“ Jörg Decker (Bild: Decker) Der organisatorische und finanzielle Aufwand für ambulante Operationen sei erheblich, betont Decker. Neben einem ausgestatteten OP-Saal seien qualifiziertes Personal, Instrumente und Materialien, aufwendige Sterilisationsprozesse und höhere Versicherungsprämien notwendig. „Dieser Aufwand muss sich rechnen. Wenn ich es nicht bezahlt bekomme, dann mache ich es nicht. Ich kann nicht umsonst arbeiten.“ Die Konsequenzen würden unmittelbar die Patientinnen und Patienten treffen. „Viele dieser Eingriffe werden in Kliniken gar nicht angeboten. Wenn Praxen sie nicht mehr durchführen, entsteht eine echte Versorgungslücke“, warnt Decker. Schwächung der wohnortnahen Versorgung Die geplanten Maßnahmen stehen aus Sicht der KVBW im Widerspruch zu gesundheitspolitischen Zielen, die ambulante Versorgung zu stärken und stationäre Leistungen zu reduzieren. Stattdessen droht eine Schwächung der wohnortnahen Versorgung – mit direkten Folgen für Patientinnen und Patienten im Land, warnt die KVBW. Auch interessant: Gesundheits-Sparpaket auf dem Weg – Reicht der Puffer? GKV-Reform: Chirurgen warnen vor Einschnitten bei der Versorgungsqualität „Radikal ausgebremst“ ‒ Warken plant Kürzungen bei ambulanten Operationen
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