„Radikal ausgebremst“ ‒ Warken plant Kürzungen bei ambulanten Operationen23. April 2026 Bild: Racle Fotodesign – stock.adobe.com Niedergelassene Operateure sollen nur noch begrenzte Mengen operieren und Abschläge beim Honorar hinnehmen. Gepant ist, die Ausgaben dauerhaft auf dem Niveau des Jahres 2025 einzufrieren. Davor warnt der Berufsverband für Arthroskopie (BVASK). Der BVASK hat Kritik am geplanten Spargesetz der Bundesregierung (GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz) geübt, das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken vorgelegt wurde und das am 29. April im Kabinett beschlossen werden soll. Damit werde die Ambulantisierung „radikal ausgebremst“, die Kosten in die Höhe getrieben und Patienten drohten längere Wartezeiten bei notwendigen Operationen. Weniger Komplikationen bei ambulanten Operationen In Deutschland gibt es dem Berufsverband zufolge ein weltweit einzigartiges Netz aus Tageskliniken und Praxiskliniken, in denen von Niedergelassenen ambulante Operationen durchgeführt werden. „Längst ist wissenschaftlich erwiesen, dass ambulante Operationen weniger Komplikationen haben als Krankenhausoperationen. Insbesondere Infektionen mit gefürchteten Krankenhauskeimen können verhindert werden. In Deutschland dürfen nur niedergelassene Fachärzte ambulant operieren, die besondere Qualifikationen vorweisen, welche regelmäßig überprüft werden“, konstatiert der BVASK. Gerade minimalinvasive Operationen, wie arthroskopische Gelenkoperationen, eigneten sich für eine Tagesklinik. So seien seit 2019 die Anzahl der Arthroskopien in Krankenhäusern um 30 Prozent zurückgegangen. Im gleichen Zeitraum hätten niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zehn Prozent mehr arthroskopische Operationen durchgeführt. „Eigentlich genau, wie es sein soll und wie im Sozialgesetz gefordert“, so der Berufsverband. Amublantisierung konterkariert Der BVASK befürchtet, dass niedergelassene Operateure, die zum Teil mit eigenem Geld OP-Zentren gebaut haben und diese mit ihren Mitarbeiterteams betreiben, nach den Plänen Warkens nur noch begrenzte Mengen operieren und Abschläge beim Honorar hinnehmen sollen. Vorgesehen sei, dass die Ausgaben dauerhaft auf dem Niveau des Jahres 2025 eingefroren werden. Damit werde einer der wichtigsten Transformationsprozesse im deutschen Gesundheitswesen, die Ambulantisierung unnötig stationär erbrachter Operationen, ausgebremst, kritisiert der BVASK und warnt vor einem Bumerang-Effekt: „Fachleute erwarten, dass damit die Anzahl von Krankenhausoperationen wieder steigt und am Ende sogar mehr Kosten im Gesundheitssystem entstehen.“ Diese Pläne sind nach Ansicht des BVASK „ein großer Rückschritt in der medizinischen Versorgung“. Patienten drohten längere Wartezeiten bei notwendigen Operationen und seien in der Folge häufiger krankgeschrieben. Der BVASK appelliert daher an die Bundesregierung ambulante Operationen nicht zu begrenzen, sondern zu fördern, um unnötige Krankenhausoperationen zu vermeiden. (hr/BIERMANN) Auch interessant: DGS: Geplante GKV‑Sparmaßnahmen gefährden die Versorgung von Menschen mit chronischen Schmerzen
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