Berufsverbände kritisieren G-BA-Entscheidung zum Bluttest

NIPT als mögliche Kassenleistung erhitzt die Gemüter – der BVDH und der BVNP positionieren sich deutlich gegen eine Lösung die nur auf eine Kostenübernahme abzielt (Foto: © Pexels/Amornthep Srina).

Zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinie (Mu-RL): “Nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests (NIPT) für die Anwendung bei Risikoschwangerschaften im Rahmen der Mu-RL” sehen der Berufsverband Deutscher Humangenetiker (BVDH) und der Berufsverband niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP) erhebliche inhaltliche Mängel des Beschlussentwurfs des GBA zum NIPT und fordern eine nachhaltige Überarbeitung.

So ist laut der gemeinsamen Pressemitteilung die Definition des Anwendungsbereiches unbestimmt. “Im Ausland sowie als Selbstzahler-Leistung in Deutschland wird NIPT hauptsächlich zur Erkennung häufiger Chromosomenstörungen insbesondere bei Schwangeren im Alter von über 35 Jahren eingesetzt, mithin also als Screening-Untersuchung”, so BVDH und BVNP. “Sollte der Test aber nur zur Abklärung auffälliger Ultraschall-Befunde dienen, wäre diese Indikation verfehlt. Zur Abklärung von Fehlbildungen und Anomalien ist eine hinreichende genetische Diagnostik nur durch eine invasive Diagnostik, meist eine Fruchtwasserentnahme, möglich.”

Weiterhin monieren sie, dass das Angebot einer genetischen Untersuchung nicht über eine Informationsbroschüre abzudecken sei. So seien eine fachärztliche Beratung wichtig, damit Frauen nicht unnötigerweise in erhebliche Belastungssituationen geraten.

“Die Inanspruchnahme von Pränataldiagnostik darf grundsätzlich keine Frage des Geldes sein”, so die Verbände. “Dem Entwurf liegt ein Strukturproblem zugrunde: Schwangere Frauen werden einer Screening- bzw Risikogruppe zugeordnet – stattdessen sollten diejenigen besser umsorgt werden, die eine verbesserte Diagnostik auch wirklich brauchen. Ausgangspunkt für eine Erweiterung des Leistungskatalogs von GKV-Patienten sollte die Verbesserung des Versorgungsauftrages sein: Die Betreuung und Diagnostik derjenigen schwangeren Frauen, die bereits einen auffälligen Befund erhalten oder entsprechende Prädispositionen haben, muss verbessert werden. Hierfür ist das NIPT kein geeignetes Mittel.”