Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen tritt dem SpiFa bei

Versprechen sich durch den Beitritt des BVKJ zum SpiFa mehr gesundheitspolitische Durchsetzungskraft: Der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich (r.), und der Vorsitzende des BVKJ, Dr. Michael Hubmann. (Fotos: © SpiFa e.V./BVKJ)

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt*innen (BVKJ) ist dem Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) als assoziiertes Mitglied beigetreten.

Damit werde die gemeinsame fachärztliche Interessenvertretung um die Perspektive der Kinder- und Jugendmedizin erweitert und die Stimme der Fachärztinnen und Fachärzte für eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung in jedem Lebensalter weiter gestärkt, erklärte der SpiFa.

„Mit dem BVKJ gewinnt der SpiFa eine besonders starke, engagierte und im Gesundheitssystem gehörte Stimme für die Versorgung der jüngsten Patientinnen und Patienten. Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte übernehmen eine zentrale Rolle in der Prävention, frühen Diagnostik und für die langfristige Gesundheit unserer Gesellschaft. Diese Perspektive künftig mit im SpiFa zu bündeln, stärkt unsere gemeinsame gesundheitspolitische Durchsetzungskraft“, erklärte der Vorstandsvorsitzende des SpiFa, Dr. Dirk Heinrich.

Bedürfnisse von Kindern in den Mittelpunkt rücken

Auch der Präsident des BVKJ, Dr. Michael Hubmann, sieht im Beitritt zum SpiFa eine große Chance für die Kinder- und Jugendmedizin: „Wir Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte nehmen im Versorgungssystem eine besondere Rolle ein: Wir sind sowohl hausärztlich als auch fachärztlich tätig. Der Beitritt zum SpiFa bietet uns die Chance, die Belange beider Bereiche künftig noch stärker einzubringen und ihre Interessen wirksam zu vertreten. Gerade mit Blick auf anstehende Herausforderungen wie die Notfallreform oder das Primärversorgungssystem ist uns die Zusammenarbeit sehr wichtig.“

Von nun an wollen SpiFa und BVKJ noch enger als bisher gemeinsam für eine qualitativ hochwertige und patientenorientierte Versorgung eintreten. Dabei sollen Fragen der Versorgung von Kindern und Jugendlichen und ihre besonderen Bedürfnisse stärker in den Mittelpunkt gesundheitspolitischer Entscheidungen gerückt und als zentraler Bestandteil einer zukunftsfähigen Versorgung verankert und sichtbar gemacht werden.