BFAV kritisiert KV-Eigenbetriebe

Wolfgang Bärtl (© BFAV)

Der Bayerische Facharztverband (BFAV) kritisiert die Eröffnung der ersten KV-eigenen Praxis. Angesichts geplanter Einsparungen in Höhe von 400 Millionen Euro in der fachärztlichen Grundversorgung setze die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) damit das falsche Signal für die Praxen in Not.

„Das ist das falsche Signal zur falschen Zeit! Der Bayerischer Facharztverband fordert deshalb die KVB die Einrichtung von KV-Eigenbetrieben auf Kosten der niedergelassenen Kollegen sofort zu stoppen“, so kritisiert Dr. Wolfgang Bärtl, Orthopäde aus Neumarkt und Vorsitzender des BFAV, das Beispiel der ersten KV-eigenen Hautarztpraxis in Marktredwitz/ Oberfranken das „Hilfsprogramm für Lauterbachs Sparorgie zu Lasten der fachärztlichen Grundversorgung.“

Bereits in dem vom BFAV initiierten und von der KVB in Auftrag gegebenem Neubauer Gutachten aus dem Jahr 2016 wurde festgestellt, dass in den grundversorgenden Facharztdisziplinen in den Regionen Bayerns „keine betriebswirtschaftliche Praxisführung möglich“ wäre. So verwundere es nicht, dass die Unterversorgung mangels finanzieller Attraktivität primär bei einem allgemeinen, fachärztlichen Versorgungsbereich, einer Hautarztpraxis in der Region Oberfranken aufgetreten sei, so der BFAV.

Weiter konstatiert der Verband in einer Mitteilung: „Die KVB reagierte darauf streng gesetzeskonform und stampfte mit viel Aufwand den ersten KV-Eigenbetrieb mit einem angestellten Hautarzt in Marktredwitz aus dem Boden. Finanziert wird dieser KV-eigene Betrieb zu einem erheblichen Teil aus den über 35 Prozent gestiegenen Verwaltungskostenabgaben der Vertragsärzte. Sie haften auch weiterhin für die Wirtschaftlichkeit dieser und – soweit notwendig – weiterer nachfolgender KV-eigener Praxen.“ Damit entstehe der Eindruck, die Kassenärzte würden die politischen Fehlleistungen unseres Gesundheitssystems mit ihren Eigenmitteln unbegrenzt ausbügeln, kritisiert der BFAV und betont: „Gleichzeitig entzieht Gesundheitsminister Lauterbach durch seine Rolle rückwärts mit Streichung der Neupatientenregelung der fachärztlichen Grundversorgung 400 Millionen Euro aus einer ohnehin zu circa 80 Prozent budgetierten Vergütung.“

„Betriebswirtschaftlich unattraktive Praxen zu Lasten der Vertragsärzte zu betreiben, ist in Zeiten, in denen die Politik uns zusätzlich Honorar entzieht und nicht bereit ist, uns zumindest die in der Gebührenordnung festgesetzten Preise vollständig zu bezahlen, das völlig falsche Signal zur falschen Zeit“, kritisiert Bärtl die Umsetzung und kündigt an, mit dem BFAV in der kommenden Amtsperiode der KVB alles dafür zu tun, diese KV-Eigenbetriebe zu stoppen, solange nicht „feste und angemessene Preise“ für fachärztliche Leistungen als Basis für eine betriebswirtschaftliche Praxisführung garantiert würden.