BfR: Wie gefährlich sind E-Liquids auf dem deutschen Markt?

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Nach den Todesfällen im vergangenen Sommer in den USA testen das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und Untersuchungsämter Inhaltsstoffe elektronischer Zigaretten auf riskante Vitamin-E-Verbindungen. 

Nach dem Einatmen von Dampf aus E-Zigaretten kam es im Jahr 2019 in den USA zu schweren Lungenentzündungen und Todesfällen. Öliges Vitamin-E-Acetat steht im Verdacht, die Lungenschäden auszulösen. Es wird der zu verdampfenden Flüssigkeit (E-Liquid) beigemischt.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat nun gemeinsam mit den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUA) Karlsruhe und Sigmaringen eine Stichprobe von 57 E-Liquids vom deutschen Markt und aus internationalen Onlineshops auf Vitamin-E-Acetat und weitere Verbindungen überprüft. Das Ergebnis: Nur in einem Produkt fanden sich sehr geringe Mengen an Vitamin-E-Acetat, von denen keine gesundheitlichen Auswirkungen zu erwarten sind. „Dieses Resultat spricht dafür, dass von E-Liquids, die deutschen Regelungen entsprechen, keine Gefahr durch Vitamin-E-Acetat ausgeht“, sagt BfR-Präsident Prof. Andreas Hensel. „Umso mehr ist davon abzuraten, E-Liquids selbst zu mischen und damit ein gesundheitliches Risiko einzugehen.“

Nikotinhaltige und nikotinfreie E-Liquids wurden auf Vitamin-E-Acetat, Vitamin E, verschiedene Aromastoffe sowie auf Δ9-trans-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) getestet, zwei aus der Hanfpflanze Cannabis sativa gewonnene Cannabinoide. Von Vitamin E fanden sich nur gesundheitlich unproblematische Spuren. In insgesamt 20 Proben wurde THC nachgewiesen, davon in neun Fällen in gesundheitlich unproblematischer Konzentration, während elf Proben wegen erhöhten THC-Gehalts zu beanstanden waren. Dazu sind weitere Untersuchungen geplant.

Das BfR und das CVUA Sigmaringen entwickelten eigens für diese Tests neue Methoden, um Vitamin E und Vitamin-E-Acetat in E-Liquids nachzuweisen. Sie ermöglichen es den Institutionen zufolge, auch sehr geringe Spuren dieser Stoffe nachzuweisen. Das CVUA Karlsruhe erarbeitete ein neues Nachweisverfahren für THC, CBD und verwandte Substanzen.

Aus Sicht des BfR sollten wegen möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch das „Dampfen“ international standardisierte Nachweismethoden für Inhaltsstoffe von E-Liquids etabliert werden. Die jetzigen Ergebnisse seien dafür ein wichtiger Schritt, die neu entwickelten Methoden könnten weltweit gute Dienste leisten, so das BfR. Das BfR und die CVUAs arbeiten bereits am Nachweis weiterer Inhaltsstoffe von E-Liquids wie Aromen.