bng: „Impfnachweis vor planbaren Endoskopien ist zumutbar“

Foto: © Ralf Geithe/stock.adobe.com

Der Berufsverband Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands (bng) empfiehlt allen Patienten und Patientinnen zur Sicherheit aller Beteiligten, sich vor planbaren endoskopischen Untersuchungen gegen COVID-19 impfen zu lassen.

„Wir niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte haben trotz des Risikos für unser Praxispersonal sehr früh nach Beginn der ersten Corona-Welle wieder einen weitgehend normalen Betrieb in unseren Praxen aufgenommen“, betont PD Dr. Katja Klugewitz, Sprecherin des bng, Vor dem Hintergrund der durch die Delta-Welle und der abebbenden Impfbereitschaft stelle sich allerdings die Frage, wieviel Risiko den Gastroenterologinnen und Gastroenterologen angesichts der überall verfügbaren Impfangebote eigentlich zugemutet werden könne.

Körpernahe Dienstleistungen, Fitness-Studios und Gastronomiebetriebe gingen mit politischer Billigung immer öfter dazu über, nicht nur die Einhaltung der 3G-Regel von ihren Kunden einzufordern, sondern sicherten sich mit der Forderung nach der 2G-Regel ab, so Klugewitz. Das sei wirtschaftlich sehr nachvollziehbar, betont sie, da Quarantäne-Maßnahmen für diese Betriebe das Aus nach sich ziehen können. Darüber hinaus sähen sich die Betreiberinnen und Betreiber aber auch in der Pflicht ihren Angestellten gegenüber, die andernfalls ein Gesundheitsrisiko auf sich nehmen müssen.

„Die überwiegende Anzahl der Patienten und Patientinnen, die in unsere Magen-Darm-Arzt-Praxen kommen, sind keine Notfälle. Sie kommen zur endoskopischen Abklärung von Verdauungsbeschwerden, zur Behandlung chronischer Beschwerden oder zur Darmkrebsvorsorge“, erläutert Klugewitz. „Ein Test vor der Untersuchung, wie er im Krankenhaus gang und gäbe ist, kann in der niedergelassenen Praxis nicht durchgeführt werden. Antikörpertest sind bei der Delta-Variante des Corona-Virus nicht empfindlich genug und PCR-Tests sind ambulant nicht zu leisten. Da aber nur die wenigsten Untersuchungen wirklich dringend erfolgen müssen, sollte man von den Patienten und Patientinnen erwarten dürfen, dass sie ihren Anteil zur Sicherheit in der Praxis beitragen. Eine Impfung im Vorfeld erscheint mir durchaus zumutbar.“

„Als Berufsverband können und wollen wir den Praxisinhabern keine Empfehlung für eine generelle Einforderung der 3G- oder gar 2G-Regel in der Praxis geben“, erklärt die Verbandssprecherin. „Das muss jeder Arzt für sich selbst entscheiden.“