BPtK: GVSG stärkt Psychotherapie für Kinder und Jugendliche sowie schwer psychisch Erkrankte

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Die Bundespsychotherapeutenkammer begrüßt, dass durch das im Kabinett beschlossene Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) mehr Behandlungskapazitäten Kinder und Jugendliche sowie für schwer psychisch erkrankte Patienten entstehen sollen, fordert aber mehr Planungssicherheit.

„Die geplante Ermächtigung von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen zur Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung, Suchterkrankungen oder starken Funktionseinschränkungen ist im Prinzip ein geeignetes Instrument, um gezielt mehr Behandlungsangebote zu schaffen. Für schwer psychisch erkrankte Patient*innen kann damit der Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung erleichtert, aber auch die vernetzte Versorgung mit Einrichtungen der Suchthilfe, der Eingliederungshilfe oder mit gemeindepsychiatrischen Verbünden gefördert werden“, stellt Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fest.

Bereits heute würden viele schwer psychisch kranke Patienten in den psychotherapeutischen Praxen versorgt, die Behandlungskapazitäten seien jedoch insgesamt völlig unzureichend. Durch den im GVSG verankerten unmittelbaren Anspruch von Psychotherapeuten und Ärzten auf Ermächtigung, sobald die erforderlichen Kooperationsvereinbarungen vorliegen, könnten Verbesserungen bereits zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes erreicht werden, erklärte die BPtK.

Wichtig seien jedoch die Rahmenbedingungen für Ermächtigungen: „Ermächtigungen sollten mindestens für fünf Jahre erteilt werden, um Planungssicherheit für Praxisinhaber*innen und die Kooperationspartner zu schaffen“, forderte Benecke. „Damit die Ermächtigungen die Versorgung von Suchterkrankten stärken, muss dringend das Abstinenzgebot aus der Psychotherapie-Richtlinie gestrichen werden. Wenn bei Patient*innen die Abstinenz bis zur zehnten Behandlungsstunde nicht erreicht werden kann, darf eine Psychotherapie aktuell nicht durchgeführt werden. Diese Regelung verhindert gerade bei schwer Suchterkrankten die notwendige psychotherapeutische Versorgung.“

Die eigene psychotherapeutische Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche sei ein wichtiger Meilenstein. Sie ermögliche, psychisch kranken Kindern und Jugendlichen künftig schneller und wohnortnaher einen Behandlungsplatz zu erhalten. Für die gesamte Gruppe der psychisch erkrankten Erwachsenen bleibe eine Reform der Bedarfsplanung jedoch weiterhin unverzichtbar. „Insbesondere ländliche Regionen, das Ruhrgebiet und ostdeutsche Städte sind von fehlenden psychotherapeutischen Behandlungsplätzen und langen Wartezeiten stark betroffen. Der Versorgungsbedarf wird bis 2030 nochmals deutlich ansteigen. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern und den Gemeinsamen Bundesausschuss beauftragen, die Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung um mindestens 20 Prozent abzusenken”, forderte BPtK-Präsidentin Benecke.

Unklare berufliche Zukunft für Psychotherapeuten

Eine weitere Zunahme der Versorgungslücke im ländlichen Raum fürchtet die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs), sollte die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung im GVSG nicht klar gelöst werden.

„Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) begrüßt, dass im Kabinettsbeschluss zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) anerkannt wird, dass es dringenden gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Sicherung der Weiterbildung des psychotherapeutischen Nachwuchses gibt. Allerdings sind die gesetzlichen Regelungen in ihrer bisherigen Formulierung sowohl unklar als auch unzureichend“, heißt es in einer Stellungnahme der Fachgesellschaft.

Sie sieht insbesondere hinsichtlich des Fehlens von gesetzlichen Regelungen zur Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung in Praxen und Kliniken im Gesetzesentwurf dringenden Verbesserungsbedarf. „Die fehlende Berücksichtigung der gesamten Betriebskosten der Ambulanzen für die Durchführung der Weiterbildung stellt diese vor das ernsthafte Problem, die Weiterbildung für Psychotherapie-Absolvent*innen auf dieser gesetzlichen Grundlage nicht gewährleisten zu können. Ohne klare Regelungen und Finanzierungszusagen können in der ambulanten Weiterbildung keine angemessenen Gehälter bezahlt werden“, erklärte die DGPs.

„Wir benötigen eine echte und nachhaltige Lösung für die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Dies muss im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren nachgebessert werden“, fordert DGPS-Präsident Stefan Schulz-Hardt entsprechend. „Passiert das nicht, entlassen wir die Absolvent*innen des Masters in Klinischer Psychologie und Psychotherapie in eine unklare berufliche Zukunft. Zudem werden absehbar Psychotherapeut*innen in der Versorgung fehlen, und die Versorgungslücke wird insbesondere im ländlichen Raum weiter zunehmen.“