Bundestag beschließt Notfallreform15. Oktober 2026 Bild: Achim Wagner – stock.adobe.com Das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung wurde nach 2./3. Lesung mit den Stimmen der Koalition und der Grünen beschlossen. AfD und Linke enthielten sich. Ziel der Reform ist es, Patienten im Notfall besser durch das Gesundheitssystem zu steuern. Zugleich beschloss der Bundestag auch Korrekturen am Krankenkassen-Sparpaket. Von Harald Raabe Laut Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann ist die Notfallreform „seit vielen Jahren überfällig“. „Wir schaffen verbindliche Ersteinschätzungsverfahren. Das heißt: Ob jemand ein Notfall ist, wird von medizinischen Fachkräften entschieden. Der Patient kommt so viel leichter an die richtige Stelle. Die Notaufnahmen werden entlastet und können sich auf die Fälle konzentrieren, die schnelle Hilfe brauchen“, betonte der Minister. Die digital unterstützten Ersteinschätzungsverfahren sollen bundesweit an Integrierten Notfallzentren (INZ) in ausgewählten Krankenhausstandorten stattfinden. Dort sollen Kliniken und Kassenärztliche Vereinigungen verbindlich zusammenarbeiten. Je nach Tageszeit und Eignung können aufsuchende Patienten auch direkt in eine Kooperationspraxis oder eine KV-Notdienstpraxis des INZ geleitet werden. Die bundesweit einheitliche Rufnummer 116117 der KVen wird künftig in eine Terminservice- und eine Akutleitstelle aufgeteilt. Letztere soll von ambulante Not- und Akutfällen in die richtige Versorgungsebene vermitteln. Die Akutleitstellen und die Rettungsleitstellen (Notrufnummer 112) sollen sich digital zu Gesundheitsleitsystemen (GLS) vernetzen. Das GLS kann wiederum geeignete Fälle auch an – falls vor Ort vorhanden – komplementäre Dienste wie etwa notfallpflegerische, notfallpalliative oder auch sozialpsychiatrische Dienste vermitteln. So sollen die Ressourcen der Not- und Akutfallversorgung geschont werden. Die medizinische Notfallrettung wird als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V verankert. Notfallmanagement, notfallmedizinische Versorgung vor Ort und Notfalltransport gehören somit zur Kassenleistung. KVen sehen Widersprüche in den Beschlüssen und peinlichen Populismus Die KV Schleswig-Holstein (KVSH) sieht in den Beschlüssen des Bundestages weiterhin einen Widerspruch, denn während die Reform zusätzliche Versorgungsaufgaben vorsehe, entziehe das Spargesetz den ambulanten Praxen finanzielle Mittel. „Man kann nicht neue Versorgungsangebote verlangen und gleichzeitig bei den Praxen sparen. Wer zusätzliche Versorgung verspricht, muss auch sagen, wer sie leisten und bezahlen soll“, kritisierte die KVSH-Vorstandsvorsitzende Dr. Bettina Schultz. Zudem verschärfe die Reform die Vorgaben für die Praxen, da Vertragsärzte künftig Termine in einem verbindlich festzulegenden Umfang an die Terminservicestelle 116117 melden müssten. „An einer Stelle öffnet der Gesetzgeber Spielräume, an anderer zieht er das Korsett für die Praxen enger. Dass Krankenkassen mitbestimmen, in welchem Umfang Praxen Termine an die 116117 melden müssen, ist ein erheblicher Eingriff in die ärztliche und psychotherapeutische Freiberuflichkeit“, kritisierte Schultz. Über die verpflichtende Terminmeldung kam zum Beispiel auch scharfe Kritik vom Vorstand der KV Hessen, Frank Dastych und Armin Beck, die von „peinlichem Populismus“ und „wiederholten feindlichen Attacken gegenüber der ambulanten Versorgung“ sprachen. „Indem man den Menschen nun vorgaukelt, schnelle Termine seien die Lösung, versucht man bei den Wählerinnen und Wählern zu punkten. Eine vernünftige Lösung kann aber nur darin bestehen, dass Termine nach medizinischer Dringlichkeit vergeben werden – sowohl in der Regel- als auch in der Akut- oder Notfallversorgung. Und dafür braucht es eine medizinische Einschätzung und darauf basierende verbindliche Steuerung, keinen Patientenwunsch oder das vermeintliche Allheilmittel einer politisch verordneten Termingarantie“, so ihre Kritik. Die Diskussion zeige „eine erschütternde Unkenntnis über Abläufe in Arztpraxen und wie dort gearbeitet wird“. Man werde alles dafür tun, um die Niedergelassenen vor diesem Unsinn zu schützen. AOK-Bundesverband: „Endlich wird ein zentrales Reformvorhaben umgesetzt“ Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, begrüßte nicht nur den Beschluss „der lange überfälligen Notfallreform“, sondern auch die beschlossenen verschärften Regelungen zur Meldung von Arztterminen. In der Aufregung um die letzten Änderungsanträge zum GKV-Sparpaket sei das zentrale Reformvorhaben der Notfallreform „fast ein wenig untergegangen“, konstatierte Reimann. Diese ermögliche den Versicherten aber endlich einen strukturierten und nachvollziehbaren Zugang zur Akut- und Notfall-Versorgung. Sie begrüßte auch Nachbesserungen wie etwa die Umbenennung des ursprünglich geplanten „24/7 aufsuchenden Dienstes“ durch Vertragsärzte in eine sogenannte „Aufsuchende Versorgung“. „Somit ist klargestellt, dass keine unnötigen Doppelstrukturen zu den Praxisöffnungszeiten aufgebaut werden müssen und dass regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden können“, betonte sie. Zwei „entscheidende Mängel“ bei der Notfallreform sind nach Ansicht des AOK-Bundesverbandes allerdings noch nicht behoben. „Erstens fehlt nach der Ersteinschätzung in einem Integrierten Notfallzentrum eine verbindliche Steuerung von Hilfesuchenden ohne unverzüglichen Behandlungsbedarf in die reguläre vertragsärztliche Versorgung. Sie würde zu einer echten Entlastung der Notaufnahmen führen. Und zweitens sollen Krankenhäuser, die kein Integriertes Notfallzentrum am Standort haben, auch weiterhin ambulante Notfallversorgung durchführen dürfen. Das durchkreuzt das gesamte Konzept der Notfallzentren, die mit viel Aufwand und Geld aufgebaut werden sollen“, so Reimann. Als „echten Fortschritt“ bezeichnetet sie zudem die in den Änderungsanträgen vorgesehenen Regelungen zur Terminmeldepflicht. „Dieses Thema bewegt viele GKV-Versicherte, die große Probleme haben, einen Facharzttermin zu erhalten und sich gegenüber Privatversicherten benachteiligt fühlen. Perspektivisch brauche man jedoch ein umfassendes Konzept zur Terminsteuerung und zur Schaffung eines bedarfsgerechten Zugangs zu Versorgung. „Ein solches Konzept sollte im Zuge der Einführung des Primärversorgungssystems etabliert werden“, mahnte Reimann an. Kliniken halten Reformergebnisse nicht für ausreichend finanziert Sowohl der Verband der Universitätsklinika (VUD) als auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßten den Bundestagsbeschluss zur Notfallreform. „Mit ihr wird ein weiteres dringend erforderliches Strukturgesetz auf den Weg gebracht. Entscheidend wird nun sein, dass die Reform – ebenso wie die Krankenhausreform – konsequent umgesetzt wird. Dafür braucht es klare Zuständigkeiten und eine verpflichtende Verknüpfung der verschiedenen Anlaufstellen“, forderten etwa die Universitätskliniken. Obwohl Zuschläge für die besondere Vorhaltung der Universitätsklinika vorgesehen sein, könnten diese aber die „erheblichen finanziellen Belastungen durch das Spargesetz jedoch bei Weitem nicht ausgleichen“, so ihre Kritik. „Das GKV-Spargesetz belastet die Universitätsklinika ab 2027 mit über einer Milliarde Euro zusätzlichem jährlichen Defizit. Die Erhöhung des Zuschlags für die spezielle Vorhaltung um 100 Millionen Euro kann diese Belastungen nicht kompensieren“, erläuterte Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des VUD. Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG, Prof. Dr. Henriette Neumeyer, forderte, dass die INZ vor allem auf eine Finanzierungsgrundlage auf Basis der Kostenstrukturen eines Krankenhauses gestellt werden müssten. „Das ist nach dem aktuellen Reformgesetz nicht der Fall. Die Finanzierung nach EBM deckt diese Anforderungen nicht und wird die chronische Unterfinanzierung der Klinik-Notaufnahmen bei den INZ fortsetzen“, kritisierte sie und forderte deshalb ein eigenständiges INZ-Budget, das sämtliche Behandlungs- und Vorhaltekosten abdeckt und das regelmäßig überprüft und neu verhandelt werden kann. Mehr zum Thema: BVOU lehnt verschärfte Terminmeldepflicht im Eilverfahren ab Notfallreform-Änderungen: Ärzte kritisieren verschärfte Terminmeldepflicht
Mehr erfahren zu: "Wenn der Knochenbruch nicht heilt: Infektion kann die Ursache sein" Wenn der Knochenbruch nicht heilt: Infektion kann die Ursache sein Experten diskutieren über die neue S2k-Leitlinie „Frakturassoziierte Infektionen nach Osteosynthese“ auf dem Deutschen Kongresses für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU) 2026.
Mehr erfahren zu: "BVOU lehnt verschärfte Terminmeldepflicht im Eilverfahren ab" BVOU lehnt verschärfte Terminmeldepflicht im Eilverfahren ab Der BVOU lehnt die verschärfte Terminmeldepflicht, die mit kurzfristigen Änderungen zur Notfallreform kommen, die vom Bundestag beschlossen wurde. Die Zustimmen des Bundesrates steht noch aus.
Mehr erfahren zu: "Notfallreform-Änderungen: Ärzte kritisieren verschärfte Terminmeldepflicht" Notfallreform-Änderungen: Ärzte kritisieren verschärfte Terminmeldepflicht Die Ärzteschaft forderte die Streichung der verschärften Terminmeldepflicht. Neben der KBV forderten auch SpiFA und Virchowbund, einen entsprechenden Änderungsantrag zur Notfallreform zurückzunehmen, die inzwischen verabschiedet wurde.