BVOU lehnt verschärfte Terminmeldepflicht im Eilverfahren ab14. Oktober 2026 Bild: Roman – stock.adobe.com Der BVOU lehnt die verschärfte Terminmeldepflicht, die mit kurzfristig geplanten Änderungen zur Notfallreform kommen sollen, ab und fordert vom Bundestag, den Antrag zu streichen. Mit Änderungsantrag 22 zum Gesetz zur Reform der Notfallversorgung sollen Praxen verpflichtet werden, einen vorgegebenen Umfang an Terminen zu melden, unabhängig davon, ob sie frei sind. Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, den Antrag zu streichen und am Donnerstag, den 15. Oktober, nicht zu verabschieden. Verschärfte Terminmeldepflicht: „Darf nicht innerhalb von drei Tagen beschlossen werden“ Die Fraktionen CDU/CSU und SPD wollen in § 75 Abs. 1a SGB V die Pflicht der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte neu fassen, der Terminservicestelle Termine zu melden. Der Umfang der Terminmeldung (in einem früheren Entwurf von 2024 war die Rede von 25 – 75 % aller Termine) soll von KVen und Kassen festgelegt werden. Die Pflicht soll nicht nur Akut- oder Folgetermine, sondern die gesamte Terminvergabe einer Praxis umfassen. Die Formulierungshilfe liegt erst seit dem 13. Oktober vor. Der Gesundheitsausschuss berät heute, am 14. Oktober, die Verabschiedung ist für Donnerstag, den 15. Oktober 2026, vorgesehen. „Kassengesteuerte Terminvergabe“ berührt Freiberuflichkeit im Kern „Eine Regelung, die den Kalender einer Praxis berührt, darf nicht innerhalb von drei Tagen beschlossen werden. Wer Meldung von Terminen fordert, die es gar nicht gibt und deren Umfang nicht feststeht, schafft nur dysfunktionale Versorgung und Verwaltungsmissstand und reduziert damit Versorgung“, erklärt Dr. Helmut Weinhart, Vorstandssprecher des BVOU. Die Ärzteschaft lehnte ein der verschärften Terminmeldepflicht ähnliches Ansinnen bereits 2024 geschlossen ab. Über das Einvernehmensrecht würden die Kassen nun das entscheidende Instrument für den Durchgriff in die Terminierung der selbstständigen Praxis erhalten. Zusammen mit dem Versorgungseinstieg über die ePA im Gesetz für Digitalisierung im Gesundheitssystem (GeDIG) und Meldekontingenten, über deren Umfang die Kassen mitentscheiden, entstehe eine kassengesteuerte Terminvergabe, so die Kritik des BVOU. Das berühre die Freiberuflichkeit der Vertragsärzte im Kern. Verschärfte Terminmeldepflicht als Risiko für die Patientensicherheit Gerade in der Orthopädie und Unfallchirurgie ist das Terminmanagement besonders komplex: Akute Traumaversorgung, postoperative Nachsorge, diagnostische Verfahren, Rehabilitationskontrolle und elektive Sprechstunden erfordern jeweils unterschiedliche personelle, technische und zeitliche Ressourcen. Eine zentrale, fremdgesteuerte Terminvergabe ist hier nicht nur organisatorisch problematisch, sondern birgt auch klinische Risiken für die Patientensicherheit. „Wir sind für Digitalisierung, aber gegen zentrale Eingriffe in Praxisabläufe. Diese Linie vertreten wir bereits seit 2024“, so Dr. Anna-Katharina Doepfer, Vizepräsidentin des BVOU. „Mit diesem Antrag werden Praxisabläufe nicht unterstützt, sondern von außen gesteuert. Diese Art der Planwirtschaft wird weder unseren Patienten noch einer qualitativ hochwertigen Versorgung gerecht.“ Der BVOU verweist auf seine Stellungnahme zur Digitalisierung im Gesundheitswesen vom Mai 2026 und schließt sich der Kritik des Spitzenverbands der Fachärzte ausdrücklich an. Auch die spätere Ablösung durch das geplante Primärversorgungsgesetz macht das Verfahren nicht besser. Forderungen an Bundestags-Abgeordnete Der BVOU fordert von den Abgeordneten: den Änderungsantrag 22 zu streichen beziehungsweise zurückzuziehen keine Verabschiedung im Eilverfahren. im GeDIG klare Grenzen für den Durchgriff auf Praxistermine zu setzeni Im Primärversorgungsgesetz sicherzustellen: Die Praxis bestimmt über ihren Kalender; nur freie Termine werden gemeldet, die Kassen erhalten kein Mitbestimmungsrecht bei der Terminorganisation, und jede Verpflichtung zur Vergabe zusätzlicher Termine muss vergütet werden. „Wer kürzere Wartezeiten will, muss Behandlungskapazitäten schaffen, etwa durch Entbudgetierung und den Abbau von Bürokratie”, betont Doepfer. „Das Angebot an Ärztinnen und Ärzten, die ihre Patientinnen und Patienten gut versorgen wollen, steht. Wir sind jederzeit zum Gespräch bereit.“
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