Geplante Notfallreform-Änderungen: Ärzte kritisieren verschärfte Terminmeldepflicht

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Die Ärzteschaft fordert die Streichung der verschärften Terminmeldepflicht. Neben der KBV fordern auch der SpiFA und der Virchowbund, einen entsprechenden Änderungsantrag zur Notfallreform zurückzunehmen.

Bereits am Donnerstag, dem 15. Oktober soll das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet werden. Für die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, Dr. Stephan Hofmeister und Dr. Sibylle Steiner ist das ganze Reformvorhaben „Widersprüchlich und mitunter realitätsfern“ – so müsse der aktuelle Gesetzentwurf zur Notfallreform weiterhin bewertet werden.

Kommt die Terminmeldepflicht für Arztpraxen?

Die drei KBV-Vorstände kritisieren auch kurzfristig geplante Änderungen scharf, die vorsehen, dass die Kassenärztliche Vereinigung unter Einbeziehung der Krankenkassen den Umfang der zu meldenden Termine vorgeben. Zugleich soll die bisherige Beschränkung auf freie Termine gestrichen werden.

„Hinzu kommt nun noch ein gehöriges Maß an Übergriffigkeit bei den Änderungsanträgen, die die Fraktionen gemeinsam mit der Reform der Notfallversorgung beschließen sollen. So soll allen Ernstes eine neue Terminmeldepflicht für Arztpraxen eingeführt werden. Solche schrägen Ideen können nur in den Köpfen von Bürokraten entstehen, die keine Ahnung von der Versorgungsrealität haben und historisch längst widerlegten planwirtschaftlichen Fantasien anhängen. Das ist ein weiterer großer Schritt in die Staatsmedizin“, kritisieren die KBV-Vorstände. Eine Verpflichtung zur Meldung von Terminen stelle einen erheblichen Eingriff in die durch das Grundgesetz garantierte Berufsausübungsfreiheit der Praxen dar.

Grundsätzliche Kritik der KBV an der Notfallreform bleibt bestehen

Auch ihre grundsätzliche Kritik an der Notfallreform erneuern Gassen, Hofmeister und Steiner, daran habe sich „gar nichts“ geändert: „Unbeirrt und offenkundig die Augen vor der Realität weiterhin fest verschließend bleibt es bei der Schaffung unnötiger Parallelstrukturen, ohne zu klären, woher das dafür notwendige Personal kommen soll und wie das alles finanziert werden kann.“ Im Widerspruch dazu stünden die Kürzungen bei der ambulanten Versorgung.

„Es muss hier im parlamentarischen Verfahren zu substanziellen Änderungen kommen“, fordern die KBV-Vorstände und versichern für eine konstruktive Diskussion zur Verfügung zu stehen. „Wenn hier nicht nochmal nachgearbeitet wird, riskiert die Politik, dass die Bevölkerung neben den Kürzungen in der ambulanten Versorgung als nächstes ein Scheitern der Notfallversorgung erleben muss“, befürchten Gassen, Hofmeister und Steiner.

Auch der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (SpiFa) lehnt die geplante Verschärfung der Terminmeldepflicht entschieden ab und fordert, den entsprechenden Änderungsantrag zu streichen. „Meine Termine gehören mir. Ich vergebe sie nach dem individuellen medizinischen Bedarf meiner Patientinnen und Patienten. Ob ein Mensch heute eine dringende Untersuchung braucht, eine Nachsorge zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen muss oder eine Behandlung mehr Zeit erfordert, entscheiden wir Ärztinnen und Ärzte. Dafür tragen wir die Verantwortung. Wer uns Terminkontingente vorschreibt, ohne die Versorgungssituation in unseren Praxen zu kennen, greift in diese Verantwortung ein“, erklärte Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa.

SpiFA weist Terminmeldepflicht als Einmischung in freiberufliche Tätigkeit zurück

Die Streichung des Wortes „freie“ ist aus Sicht des SpiFa keineswegs eine redaktionelle Kleinigkeit. Sie eröffne den Weg, Praxen zur Bereitstellung vorgegebener Terminkontingente zu verpflichten, unabhängig davon, ob diese in ihrer bisherigen Versorgungsplanung verfügbar sind. Termine, die für einen bestimmten Vermittlungsweg reserviert werden müssen, könnten dann für andere Patientinnen und Patienten fehlen, so die Einschätzung des SpiFA.

„Unsere Praxen sind privat geführte Betriebe, in denen wir freiberuflich und in eigener Verantwortung Medizin betreiben. Der vertragsärztliche Versorgungsauftrag ist kein Freibrief für die Fremdsteuerung unserer Terminkalender. Weder die Politik noch die Krankenkassen wissen besser als die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, wie Personal, Geräte und Behandlungszeiten für eine gute Versorgung eingesetzt werden müssen. Diese Einmischung in unsere freiberufliche Tätigkeit weisen wir entschieden zurück“, so Heinrich.

Scharfe Kritik am Verfahren: Angemessene Auseinandersetzung nicht möglich

Besonders scharf kritisiert der SpiFa das Verfahren. Eine am 13. Oktober bekannt gewordene Verschärfung mit weitreichenden Folgen für die gesamte vertragsärztliche Versorgung soll offenbar bereits mit der zwei Tage später vorgesehenen Verabschiedung der Notfallreform beschlossen werden. Eine angemessene öffentliche Auseinandersetzung mit den Auswirkungen wird dadurch aus Sicht des Verbandes praktisch unmöglich gemacht.

„Ein solches Vorgehen ist intransparent und undemokratisch. Wer wenige Tage vor der Abstimmung einen derart weitreichenden Eingriff auf den Tisch legt, entzieht ihn einer ernsthaften öffentlichen und fachlichen Debatte. Die ärztliche Terminhoheit darf nicht im parlamentarischen Eilverfahren zur Disposition gestellt werden. Dass die Regelung später durch ein Primärversorgungsgesetz ersetzt werden könnte, macht dieses Vorgehen keinen Deut besser“, bemängelte Heinrich.

Virchowbund: Bereit, dies vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen

Für den Virchowbund sind Termine „keine beliebige planwirtschaftliche Verfügungsmasse“. Kommt der Änderungsantrag durch, werde das die Terminknappheit in den Arztpraxen weiter verschärfen – davon geht der Verband der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte aus.

Heinrich, der auch der Bundesvorsitzender des Virchowbundes ist, verwies drauf, dass der Verband „mehr als nur einmal“ betont habe, dass die geplante Regelung einen unzulässigen Eingriff in die Praxisorganisation darstelle. Er kündigte Konsequenzen an und sagte, man sei bereit, dies vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Der Virchowbund befürchtet ebenfalls, dass die geplante verschärfte Terminmeldepflicht dazu führt, dass Termine nicht mehr nach medizinischem Bedarf vergeben werden. (ja/BIERMANN)