Digitalisierung im Gesundheitswesen: BVOU sieht Licht und Schatten beim GeDIG

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Trotz „zahlreicher positiver Ansätze“ kritisiert auch der BVOU das Gesetzesvorhaben der Politik in Sachen Digitalisierung im Gesundheitswesen. Der Verband warnt eindringlich vor massiven Eingriffen in die ärztliche Berufsfreiheit und Praxisautonomie.

Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) erkennt die zahlreichen positiven Ansätze des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) ausdrücklich an. Trotzdem sieht der Verband in den geplanten Regelungen zur zentralen Terminvergabe und Krankenkassenzugriff auf Praxisabläufe und Patientendaten erhebliche Risiken für die ärztliche Berufsfreiheit, die Praxisautonomie und die Versorgungsqualität.

Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen für Orthopädie und Unfallchirurgie

„Wir begrüßen die Chancen der Digitalisierung für unsere Patientinnen und Patienten. Aber die Hoheit über die Terminvergabe und die Organisation unserer Praxen ist unverzichtbar für eine hochwertige, sichere und individuelle Versorgung – gerade in der Orthopädie und Unfallchirurgie. Zentralistische Eingriffe und der Zugriff der Krankenkassen auf unsere Abläufe und Patientendaten gefährden die freie ärztliche Berufsausübung und das Vertrauensverhältnis zum Patienten. Das GeDIG muss an diesen Punkten dringend nachgebessert werden“, stellte Dr. Helmut Weinhart, Vorstandssprecher des BVOU in einer Mitteilung klar.

Als ausdrücklich positiv bewertet der BVOU die im GeDIG vorgesehenen Maßnahmen zur Modernisierung des Gesundheitswesens. Insbesondere sind das:

  • Erweiterte Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Forschung und KI-Anwendungen: Dies eröffne neue Möglichkeiten für die Versorgungsforschung, die Entwicklung innovativer Behandlungsmethoden und die datenbasierte Patientenversorgung in der Orthopädie und Unfallchirurgie, so die Einschätzung des BVOU.
  • Förderung der Telemedizin: Insbesondere für die Nachsorge, Verlaufskontrolle und Rehabilitation bietet die Telemedizin erhebliche Vorteile für Patientinnen und Patienten.
  • Förderung der digitalen Kommunikation zwischen ambulanter und stationärer Versorgung: KIM und TI-Messengern lösen Fax und Post endgültig ab.
  • Verpflichtende Einführung von E-Rezept, E-Überweisung und eAU: Diese Maßnahmen vereinfachen nach Einschätzung des BVOU die Verordnung und Kommunikation und entlasten die Praxen im Alltag.
  • Digitale Ersteinschätzung als Steuerungsinstrument: Damit wird eine bessere Steuerung nach Dringlichkeit ermöglicht, die Patienten schneller an die für sie passenden Versorgungsebene vermittelt.
  • Zur verbindliche Interoperabilitätsstandards meint der BVOU: Diese erleichtern die Integration digitaler Anwendungen in die Praxisabläufe und fördern dadurch Innovationen.

Versorgungsqualität und Patientensicherheit an erste Stelle setzen

„Digitale Innovationen verändern Orthopädie und Unfallchirurgie nachhaltig. Versorgungsqualität und Patientensicherheit müssen bei diesen Entwicklungen an erster Stelle stehen. Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie begleitet diesen Wandel aktiv mit Expertise in einem eigenen Referat, um digitale Innovationen praxisnah, sicher und zum Nutzen von Patientinnen und Patienten in den medizinischen Alltag zu integrieren. Das ist Patientenorientierung im besten Sinne“, erklärte Prof. Tobias Renkawitz, BVOU-Vizepräsident und Referatsleiter Digitalisierung im Berufsverband mit Blick auf die Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Gefahr für Praxisautonomie und ärztliche Berufsfreiheit

In §370c SGB V regelt das GeDIG Online-Terminplattformen. Der Entwurf des Gesetzes zur Digitalisierung im Gesundheitswesen sieht vor, dass die Bundesmantelvertragspartner (KBV und GKV-Spitzenverband) eine zentrale digitale Terminplattform aufbauen und betreiben. Alle Anbieter von Online-Terminbuchungsplattformen müssen sich zertifizieren lassen und ihre Systeme an diese Plattform anbinden.

Der BVOU kritisiert zum einen, das sei ein Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit und Praxisautonomie (Art. 12 GG). Für den Verband ist die Terminvergabe integraler Bestandteil medizinischer Prozesse und Praxisorganisation. Zentrale Vorgaben und technische Regulierungen bedeuteten einen tiefen Eingriff in die freie Berufsausübung und führten zu einem Autonomieverlust der Praxen. Zum anderen befürchtet der BVOU vermehrte bürokratische Belastung. Diese würden neue Dokumentations- und Nachweispflichten knappe Ressourcen binden. Und dadurch verschärfe den Personal- und Kostendruck zulasten der Behandlungszeit verschärfen. Insgesamt beurteilt der BVOU diese Regelung als „Digitalisierungsbremse und Funktionsverlust“. Die tiefgreifende Regulierung gefährde die Integration entlastender Funktionen wie Erinnerungen, Wartelisten, Anamnese- und Dokumentenaustausch sowie die Nutzerfreundlichkeit und Innovationsdynamik.

Erweiterte Zugriffsrechte für Kassen gefährden ärztliche Schweigepflicht

Versicherte sollen künftig über die ePA-App ihrer Krankenkasse direkt in die ambulante Versorgung einsteigen können. Krankenkassen erhalten damit potenziell direkten Zugriff auf die Terminvergabe in den Praxen und können ePA-Daten zur gezielten Patientensteuerung nutzen.

Davor warnt der BVOU, das sei ein direkter Eingriff in die Praxisautonomie. Die Steuerung der Versorgung durch Krankenkassen untergrabe die Unabhängigkeit der Praxen. Zudem sieht der Verband die Gefahr einer „kassengesteuerten Medizin“. Krankenkassen erhalten direkten Einfluss auf die Terminvergabe – das sei „ein Einstieg in eine staatlich verwaltete Versorgungssteuerung“. Darüber hinaus gefährde der neue §345a SGB V die ärztliche Schweigepflicht. „Die erweiterten Zugriffsrechte der Kassen auf bislang geschützte Patientendaten bedrohen die Vertraulichkeit der Arzt-Patienten-Beziehung“, betonte der BVOU.

Digitalisierung im Gesundheitswesen: Spezifische Herausforderungen für O&U

Gerade in der Orthopädie und Unfallchirurgie ist nach Darstellung des BVOU das Terminmanagement besonders komplex. Akute Traumaversorgung, postoperative Nachsorge, diagnostische Verfahren, Rehabilitationskontrolle und elektive Sprechstunden erfordern jeweils unterschiedliche personelle, technische und zeitliche Ressourcen. Eine zentrale, fremdgesteuerte Terminvergabe sei hier nicht nur organisatorisch problematisch, sondern berge auch klinische Risiken für die Patientensicherheit, warnt der Verband.

Der BVOU steht mit seiner Kritik nicht allein. Bereits im November 2024 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die zentralen Steuerungs- und Regulierungsansätze des GDAG-Vorgängers als massiven Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit und Praxisautonomie abgelehnt. Der Virchowbund hat am 7. Mai 2026 den GeDIG-Entwurf scharf kritisiert. Dabei brachte dessen Bundesvorsitzender Dr. Dirk Heinrich die Sorgen der niedergelassenen Ärzteschaft mit dem Satz „Meine Praxis gehört mir, meine Termine gehören mir!“ auf den Punkt. Mit Blick auf die Anhörung der Verbände am 18. Mai 2026 betont der BVOU: „Jetzt ist der Zeitpunkt für eine grundlegende Korrektur.“

BVOU: §§ 370c und 345a SGB V grundlegend überarbeiten

Der BVOU fordert den Gesetzgeber auf, die §§ 370c und 345a SGB V zur Digitalisierung im Gesundheitswesen grundlegend zu überarbeiten. Notwendig sind aus Sicht des Verbandes:

  • Erhalt der Praxisautonomie bei der Terminvergabe: Keine zentrale Steuerung, sondern freiwillige, praxisnahe und anreizbasierte Lösungen.
  • Strikter Datenschutz und Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht: Kein direkter Zugriff der Krankenkassen auf individuelle Termine oder ePA-Daten zur Versorgungssteuerung.
  • Stärkung der ärztlichen Berufsfreiheit: Die Terminvergabe muss integraler Bestandteil der freien ärztlichen Berufsausübung bleiben