Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände kritisiert Umgang mit fehlerhaften Entlassrezepten19. Juli 2023 Foto: cineberg – stock.adobe.com Formfehler bei der Ausstellung von Entlassrezepten aus Kliniken führen immer häufiger dazu, dass Krankenkassen die Kostenübernahme verweigern und Patienten die Kosten selbst tragen müssen. Wenn stationär behandelte Patientinnen und Patienten zum Wochenende aus dem Krankenhaus oder der Reha-Klinik entlassen werden, muss ihre Arzneimittelversorgung bis zum Haus- oder Facharztbesuch in der darauffolgenden Woche sichergestellt werden. Die Apotheken benötigen dazu ordnungsgemäß ausgestellte Entlassrezepte aus den Kliniken. Bei immer mehr der jährlich 2,2 Millionen rosa Rezepte mit dem Schriftzug „Entlassmanagement” (Stand: 2022) müssen die Patientinnen und Patienten jedoch befürchten, dass die Apotheken die Entlass- als Privatrezepte behandeln, weil die Krankenkassen die Kostenübernahme und Honorarzahlung aufgrund von bestimmten Formfehlern bei der Ausstellung der Verordnungen verweigern, konstatiert die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). „Die Apothekerinnen und Apotheker würden die aus den Kliniken entlassenen Patientinnen und Patienten gern schnell und unkompliziert mit den wichtigsten Arzneimitteln versorgen, bevor sie das nächste Mal zu ihrer Arztpraxis gehen können”, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV): „Doch das korrekte Ausstellen der Entlassrezepte wird immer komplizierter, so dass die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern regelmäßig daran scheitern. Die Apotheken wiederum erreichen die Verantwortlichen nicht für telefonische Rücksprachen und dürfen eigenständig kaum etwas korrigieren. Dieser unhaltbare Zustand muss sich dringend ändern!”. Hubmann weiter: „Wir fordern den GKV-Spitzenverband auf, keine Beanstandungen mehr bei fehlerhaften ausgestellten Rezepten gegenüber den Apotheken auszusprechen. Wir fordern die Deutsche Krankenhausgesellschaft auf, dafür zu sorgen, dass die von ihnen selbst mit den Krankenkassen und Kassenärzten verhandelten Regelungen zur Ausstellung von Entlassrezepten auch tatsächlich in den Kliniken umgesetzt werden. Im Moment müssen wir den Apotheken empfehlen, die Entlassrezepte bei unheilbaren Formfehlern als Privatrezepte mit ihren Patientinnen und Patienten abzurechnen.” Zu den „unheilbaren Formfehlern” bei Entlassrezepten gehören den Apothekern zufolge etwa ein Aufkleber im Personalienfeld statt gedruckter Daten oder die falsche Betriebsstättennummer in der Codierzeile. Die DAV-Mitgliederversammlung hatte Ende April 2023 die geplante 4. Änderungsvereinbarung der Anpassung der Anlage 8 zum Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 SGB V mit dem GKV-Spitzenverband abgelehnt. Seit 2017 können Klinikärzte ihren Patienten ein Rezept ausstellen, das die Anschlussversorgung mit Medikamenten für die ersten Tage nach der Klinik sichert. Die Entlassrezepte sind aber nur drei Werktage gültig.
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