BVA-Delegiertenversammlung: Augenärzte fordern Entbudgetierung6. November 2017 BVA-Vorsitzender Prof. Bernd Bertram bei der Delegiertenversammlung in Berlin. Foto: Kaulard/Biermann Medizin Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) unterstützt die Forderung zur Entbudgetierung von Grundleistungen in allen medizinischen Fächern. Die Delegiertenversammlung des BVA fasste hierzu in Berlin einen Beschluss mit dem Ziel, dass die geltenden Mengenbegrenzungen aufgehoben werden. Augenärzte – wie auch die Vertreter anderer Fächer – so heißt es zur Begründung, erbrächten rund 20 Prozent aller ärztlichen Leistungen unbezahlt. Diese Bezahlung fehle einerseits für Praxisinverstitionen, andererseits mache die Budgetierung die Niederlassung als Facharzt für junge Medizinier unattraktiv. In den laufenden Koalitionsverhandlungen für die Bildung einer neuen Bundesregierung werde das Thema angesprochen – und der BVA appellierte daher an die Politiker durchzusetzen, dass Grundleistungen in allen Fächern mit festen Beträgen außerhalb der gedeckelten Gesamtvergütung bezahlt werden sollten. Kassenfinanzierung paramedizinischer Leistungen stoppen Weitere Beschlüsse befassen sich mit der Aufnahme von Leistungen in den Katalog der Krankenkassen. „Es ist aus augenärztlicher Sicht unerträglich, dass Krankenkassen alternativ- und paramedizinische Leistungen ohne jeden Evidenznachweis bezahlen“, kritisierte der BVA-Vorstand mit dem ersten Vorsitzenden Prof. Bernd Bertram an der Spitze. „Umgekehrt blockieren oder verzögern die Krankenkassen die Aufnahme wichtiger Leistungen mit kaum erfüllbaren Evidenzforderungen.“ In diesem Zusammenhang spielen die Stellungnahmen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) eine wichtige Rolle. Der BVA fordert daher darüber hinaus, dass in den Stellungnahme-Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und IQWiG neben den wissenschaftlichen Fachgesellschaften auch den ärztlichen Berufsverbänden die Möglichkeit zur Eingabe zwingend gewährt werden müsse. Beide Forderungen des BVA-Vorstandes unterstützte die Delegiertenversammlung einmütig. Förderung qualifizierter nicht ärztliche Praxismitarbeiter Ein weiteres Thema der Versammlung war die Förderung von besonders qualifizierten nicht ärztlichen Praxismitarbeitern. Bereits seit Jahren, so die Erfahrung des BVA, habe sich in der Augenheilkunde die Ausbildung der „Augenheilkundlich-technischen Assistenz“ (ATA) bewährt, für die der Berufsverband gemeinsam mit der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und der Bundesärztekammer (BÄK) ein Curriculum mit einem Umfang von 120 Stunden erarbeitet hat. Der BVA-Vorstand wird sich dafür einsetzen, dass das ATA-Curriculum von der BÄK für die Förderung besonders qualifizierter nicht ärztlicher Praxismitarbeiter ohne jegliche weitere Forderungen an die Weiterbildung anerkannt wird. Dabei sollte entsprechend dem Votum der Delegiertenversammlung die finanzielle Förderung der Arbeit dieser Mitarbeiter primär für eine Tätigkeit in der Praxis und unabhängig von einer aufsuchenden Tätigkeit im häuslichen Umfeld oder im Heim vorgesehen werden. Die strukturelle und finanzielle Förderung ihres Einsatzes sollte über eine zusätzliche und extrabudgetäre Vergütung erfolgen. Quelle: BVA
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