BVASK: Konservativ nur noch Minimalversorgung für Kassenpatienten?29. Januar 2020 © hr, Biermann Medizin Während Krankenkassen mit Gesundheitskursen, Tanz-Contests und Work Life Balance werben, sehen Orthopäden laut des Berufsverbandes für Arthroskopie e.V. (BVASK), dass ihre Patienten ambulant nicht operativ nur noch Anspruch auf eine Minimalversorgung haben. In Zukunft werde es eine knallharte Rationierung für GKV-Patienten beim Orthopäden geben, wenn sich nicht schnell etwas ändere, so die Kritik der Ärztevertreter. Rund 88 Prozent der Ärzte sind laut einer Umfrage unter Orthopäden der Meinung, dass die öffentliche Aufklärung der Versicherten über die wahren Leistungsgrenzen des Gesundheitssystems schlecht ist. Über 58 Prozent meinen sogar, dass das Gesundheitssystem in seiner jetzigen Form auf Dauer nicht überlebensfähig sein wird. Der Grund ist, nach Ansicht des BVASK: Im Sozialgesetzbuch (SGB V), Fünftes Buch, Gesetzliche Krankenversicherung, heißt es: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Prof. Jan-Dirk Rompe vom Orthomedicum Alzey /Rheinland- Pfalz, weist darauf hin, was das heißt: „Eine Leistung ist ausreichend, wenn sie geradeso genügt, einen Behandlungserfolg zu erzielen. Und wirtschaftlich bedeutet, dass eine Leistung unter Einsatz von geringem Aufwand an Kosten erbracht wird.“ Doch wie soll das gehen – fragt der Orthopäden-Verband und fordert dazu auf, über ein Gesundheitssystem nachzudenken, in dem der ambulante Fallwert pro orthopädischem Kassenpatient und Quartal 50 Euro beträgt und damit so hoch ist wie 1985. Weiterhin weist der BVASK auf Behandlungsleitlinien hin, die dem widersprechen, weil deren fachlichen Standards viel teurer sind. Ärzte sind jedoch verpflichtet, eine Behandlung nach den bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards zu erbringen. Dies ist wiederum im § 630a Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Rechtlich gesehen geht der Gesetzgeber also immer von einer optimalen, nicht von einer wirtschaftlich vertretbaren Behandlung aus. Im Zweifel gehen daher medizinische Behandlungsstandards vor ökonomische Möglichkeiten. Der Praxis-Arzt stecke dann im Dilemma, so der BVASK. So sind laut BVASK die Orthopäden mehrheitlich der Meinung, dass die Budgetierung von Heil- und Hilfsmitteln längst eine medizinisch korrekte Behandlung der Patienten einschränkt. Viele vergeben zum Teil wochenlang keine Termine an Kassenpatienten, weil das Budget ausgeschöpft ist und kein Geld der Krankenkassen für eine adäquate Behandlung mehr zur Verfügung steht. Aber auch dies sei rechtlich unzulässig, genauso wie die Tatsache, dass ein niedergelassener Arzt nicht streiken darf, so der BVASK. In Zukunft könnte es zu einer knallharten Rationierung der orthopädischen Leistungen für GKV-Patienten kommen, so Rompe – etwa nicht mehr als drei Kurztermine pro Quartal oder kaum Verordnung von Krankengymnastik oder Schmerzmitteln. Spritzen, Chirotherapie, Stoßwellentherapie, Zweitmeinung, Atteste, Hilfe bei Rehaanträgen und vieles andere werde es dann nicht mehr geben, zeigt sich der Orthopäde überzeugt.
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