BVMed unterstützt neue Vergaberegeln der EU-Kommission: „Qualitätsfokus ist der richtige Weg“

Marc-Pierre Möll. Foto: BVMed

Die EU-Kommission geht nach Ansicht des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) mit der am 9. September 2026 vorgestellten Vergaberechts-Reform den richtigen Weg. „Weg vom reinen Preiswettbewerb hin zu einem stärkeren Fokus auf Qualität und Versorgungssicherheit.

Hinzu kommen laut BVmed einheitliche EU-Regelungen, die nationales ‚Gold plating‘ vermeiden. „Das sind gute Ansätze, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas und damit auch den MedTech-Standort zu stärken“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Vergaberecht als Rahmen für Wettbewerb und Innovation

Für die Medizintechnik-Branche habe die öffentliche Vergabe eine hohe Relevanz. Die Ausgestaltung des Vergaberechts entscheidee darüber, ob neben dem Preis auch Qualität, Innovation, Versorgungssicherheit und regulatorische Anforderungen angemessen berücksichtigt werden, so der Branchenverband. „Für die Medizintechnik ist das europäische Vergaberecht damit nicht nur ein Beschaffungsinstrument, sondern ein zentraler Rahmen für Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft in Europa“, so Möll.

Mit den Plänen der EU-Kommission sollen die bisherigen drei Richtlinien zum Vergaberecht in eine gemeinsame EU-Verordnung zusammengeführt werden. Die EU-Kommission will dabei öffentliche Auftraggeber von Produkten oder Dienstleistungen verpflichten, Qualitätskriterien einzuführen und bei der Vergabe zu berücksichtigen. Qualitätskriterien sollen mit mindestens 30 Prozent in die Gewichtung der Zuschläge einfließen, bei arbeitsintensiven Aufträgen sogar 50 Prozent.

Die MedTech-Branche unterstütze eine stärkere Qualitäts- und Wertorientierung statt einer überwiegend preisgetriebenen Vergabe, so der Verband. Kritisch sehe man allerdings die vorgesehene Möglichkeit, von der Mindestgewichtung abzusehen, wenn die Qualität bereits über technische Spezifikationen oder Vertragsbedingungen sichergestellt werden soll.

Qualität muss umfassend gedacht werden

„Technische und regulatorische Mindestanforderungen dürfen eine echte qualitative Differenzierung im Vergabeverfahren nicht ersetzen. Zuschlagskriterien müssen sichtbar machen, welches Angebot den größeren Mehrwert für Patient:innen und Versorgung bietet“, so der BVMed. Qualität müsse bei Medizinprodukten umfassend gedacht werden. Entscheidend sei der Mehrwert für die Versorgung – der „Versorgungswert“ eines Produktes. Dazu gehören insbesondere klinischer Nutzen und Patientennutzen, Patientensicherheit, Prozess- und Effizienzgewinne, Innovation, Zuverlässigkeit und Service sowie Versorgungssicherheit.

Digitalisierung darf nicht nur Bürokratie digitalisieren

Positiv bewertet der BVMed auch die geplante stärkere Digitalisierung der Vergabeverfahren und das „Once only“-Prinzip. Demnach sollten bereits vorhandene Unternehmens- und Eignungsnachweise möglichst nur einmal bereitgestellt und anschließend europaweit digital wiederverwendet werden können. Dafür brauche es interoperable Systeme sowie einheitliche Daten- und Nachweisstandards. „Digitalisierung muss Vergabeverfahren wirklich vereinfachen und darf bestehende Bürokratie nicht nur digitalisieren“, so Möll.

Auch die vorgesehenen Erleichterungen für mittelständische und spezialisierte Anbieter bewertet der BVMed positiv. Verhältnismäßige Anforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und eine sachgerechte Losbildung könnten den Zugang zu öffentlichen Vergabeverfahren erleichtern und den Wettbewerb stärken. Dabei dürfe eine Aufteilung in Lose jedoch nicht schematisch erfolgen, wenn dadurch Versorgungssicherheit, Produktkompatibilität oder Qualität beeinträchtigt würde, erläutert der Verband.

Gleichzeitig müsse die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Medizintechnik-Branche gestärkt werden, ohne die globalen Lieferketten unnötig zu beschränken. „Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen europäischer Souveränität, freiem Handel und Innovationsförderung ist entscheidend, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten“, so Möll.

Unterstützung ökologischer und sozialer Ziele

Auch die ökologischen und sozialen Ziele des EU-Vergaberechts würden vom BVmed unterstützt. Entscheidend sei hierbei eine Ausgestaltung, welche die Besonderheiten der Versorgung mit Medizinprodukten berücksichtigt. Dem Verband zufolge sollten Umweltkriterien produktspezifisch, verhältnismäßig und EU-weit harmonisiert sein und dürften Patientensicherheit, klinische Leistung, Hygiene und Infektionsschutz, regulatorische Konformität sowie Versorgungssicherheit nicht beeinträchtigen. Sozialkriterien sollten auftragsbezogen und risikobasiert ausgestaltet werden und möglichst auf bestehenden gesetzlichen Pflichten und Nachweisen aufbauen.

„Vor dem Hintergrund der globalen Herausforderungen wie handelspolitischer Unsicherheiten und Zollmaßnahmen der USA gewinnt die Ausgestaltung eines ausgewogenen, verlässlichen und international kompatiblen EU-Vergaberechts an Bedeutung. Europa muss Vorreiter für Qualität, Innovationsfreundlichkeit und Nachhaltigkeit sein”, betont Möll.