BVOU kritisiert BMG-Faktenblatt anlässlich geplanter Ärzteproteste im Oktober16. August 2023 Burkhard Lembeck (Foto: Intercongress) Mit der Verbreitung seines Papiers zu Zahlen der ambulanten Versorgung während der Honorarverhandlungen, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Grenze überschritten und gibt ein verzerrtes Bild der derzeitigen Lage wieder, empört sich der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU). Das BMG habe eine Stellungnahme in Form eines „Faktenblattes“ veröffentlicht, um auf den geplanten Ärzteprotest am 2. Oktober zu reagieren und werfe darin den Ärzten vor, unwahre Behauptungen zu verbreiten, moniert der BVOU und zitiert Hanno Kautz, Pressesprecher des BMG: „Der koordinierte Protest der Ärzteverbände enthält so viele halbwahre Informationen, dass wir Ihnen gerne ein Faktenpapier zur ambulanten Versorgung zur Verfügung stellen, um eine ausgewogene Berichterstattung zu ermöglichen.” Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des BVOU, stellt klar: „Von ausgewogener Berichterstattung kann beim BMG keine Rede sein.“ Umsatz ist nicht gleich Ertrag, Gewinn pro Praxis nicht Gewinn pro Arzt So veröffentlicht das BMG unter der Überschrift: „Wieviel verdienen Praxisinhaber im Durchschnitt?“ die Aussage, dass im Jahr im Jahr 2019 der jährliche durchschnittliche Reinertrag einer Arztpraxis 296.000 Euro (Kostenstrukturerhebung) betrug. Seriös ist das nicht, denn der Reinertrag einer Praxis erlaubt noch keine Aussage über den Verdienst eines Praxisinhabers. So müssen vom Reinertrag Rückstellungen, Risikoaufwendungen usw. abgezogen werden und bei fünf Praxisinhabern wäre der Ertrag entsprechend zu teilen. 70.000 Euro pro Praxisinhaber – laut Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) Quelle: Zi Der Berufsverband BVOU verweist für seriöse Zahlen auf die jährlichen Veröffentlichungen des Zi, das seit Jahren sehr detaillierte und valide Zahlen über die wirtschaftliche Lage der Kassenpraxen in seinem Praxis-Panel liefert: Laut des aktuellen Berichts aus dem Jahr 2022 lag der Gewinn pro Praxisinhaber bei 70.000 Euro (s. ZiPP-Jahresbericht 2021) und zwar für die Gesamttätigkeit aus kassenärztlicher und privater Tätigkeit.“ Dazu errechnet sich ein Nettostundensatz von 36 Euro für Praxisinhaber. Diese Zahlen geben ein realistisches Bild von der wirtschaftlichen Lage der Kassenärzte wieder, aber sie eignen sich nicht, um die Ärztinnen und Ärzte als nimmersatte Großverdiener zu diskreditieren – ein Zerrbild, von dem jedes Jahr die Krankenkassen und nun neuerdings auch ein Ministerium meinen, es vor Beginn der jährlichen Honorarverhandlungen an die Wand werfen zu müssen. „Ich finde es sehr bedauerlich, dass ausgerechnet ein Bundesministerium derartig tendenziös Zahlen veröffentlicht – nur eine faktenorientierte sachliche Diskussion und Auseinandersetzung bringen uns in der Demokratie weiter – Vorurteile, Fakenews und alternative Fakten sollten wir anderen überlassen.“, so Lembeck.
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