bvvp: Psychotherapieverfahren nicht gegeneinander ausspielen

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Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) positioniert sich gegen Vorschläge der Ersatzkassen, die Versorgungssituation durch Anwendung kürzerer Therapien zu entspannen.

Der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten (bvvp) verwehrt sich gegen Vorschläge von Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen e.V. (vdek), zur Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung. Demnach sollten bei der Nachbesetzung von Praxen solche Therapieverfahren bevorzugt werden, die „schnellere Therapieerfolge“ versprächen. Hier verweist der Kassenverband auf die relativ neu zugelassene Systemische Therapie. Der bvvp betont demgegenüber, dass alle Richtlinien-Therapieverfahren für alle in der Psychotherapie-Richtlinie definierten psychischen Störungen zugelassen seien.

Patienten hätten nicht nur ein Recht auf eine freie Wahl ihres Psychotherapeuten oder ihrer -therapeutin, sondern auch auf eine individuelle Indikation des Behandlungsverfahrens, die zwischen Psychotherapeut und Patient konsentiert wird. „Ein Ausspielen der verschiedenen Psychotherapie-Verfahren gegeneinander ist unsinnig sowie wissenschaftlich nicht haltbar und wird von uns als integrativer Verband entschieden abgelehnt!“, erklärte Benedikt Waldherr, Vorsitzender der bvvp. Nicht umsonst habe das Bundessozialgericht in einem Urteil bestätigt, dass es einen Sonderbedarf rechtfertige, wenn in einer bestimmten Region ein bestimmtes Psychotherapieverfahren nicht angeboten werde, so Waldherr. Er ergänzt: „Es hilft auch niemandem, wenn die Versorgung der Menschen mit psychischen Störungen dadurch verbessert werden soll, dass man kürzer behandelt, denn die Behandlungslänge muss sich nach dem individuellen Bedarf richten. Und der hängt von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab. Es darf in der ambulanten Psychotherapie keine Drehtüreffekte durch unzureichende Behandlungsumfänge geben, denn es schadet den Patienten und spart weder Geld noch Behandlungsressourcen, wenn sich nach Abschluss einer zu kurz angesetzten Psychotherapie erweist, dass der Therapieerfolg nicht nachhaltig war.“

Auch weitere Überlegungen des Ersatzkassenverbandens werden vom bvvp kritisch gesehen. Dazu gehört, dass Psychotherapeuten die Hälfte ihrer durch Beendigung von Therapien freiwerdenden Behandlungskapazitäten an die Terminservicestellen (TSS) melden müssen und dass die Rolle der Fernbehandlung in der psychotherapeutischen Versorgung gestärkt werden soll – insbesondere in ländlichen Gebieten.

“Der hohe Versorgungsdruck ist vielen unterschiedlichen Faktoren geschuldet. Niederschwellige psychosoziale Angebote wurden systematisch kaputtgespart, es mangelt vielerorts an Psychiatern, und die Pandemie hatte zudem bei vielen Menschen, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen, negative Auswirkungen auf deren psychische Stabilität. Der erhöhte Bedarf hat aber auch mit der Entstigmatisierung psychischer Störungen zu tun, mit der Folge, dass diese früher erkannt werden. Leidvolle und teure Fehlbehandlungen können so eher vermieden werden und die Menschen kommen schneller in die richtige Behandlung. Gleichzeitig ist die psychotherapeutische Versorgung so gut wie in keinem anderen Land, und es gibt ausreichend Nachwuchs bei Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten”, erklärte der bvvp hierzu.

Tatsächlich sei es aber notwendig, in den einzelnen Regionen differenziert zu überprüfen, ob die Behandlungskapazitäten ausreichten, erklärte Waldherr. Dies gelte insbesondere für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen. “Eine Verbesserung der Versorgung kann nicht durch den unverbindlichen Zugang über die TSS gelingen, über die verfügbare Termine schon jetzt teilweise nicht vergeben, oder diese, wenn es denn geschieht, oft nicht wahrgenommen werden“, sagte der bvvp-Vorsitzende weiter. Eine Verbesserung könne auch nicht durch mehr Videobehandlung gelingen. Diese schaffe keine neuen Behandlungskapazitäten und sei für viele Patienten und Krankheitsbilder ungeeignet.

„Stattdessen müssen die Kassen gemeinsam mit den Verbänden Konzepte für die optimale Nutzung der Behandlungskapazitäten entwickeln, anstatt das alte und längst durch Studien klar widerlegte Vorurteil zu bemühen, dass zu lange behandelt werde“, ergänzt der Vorsitzende. Das gelte auch für die jüngste Äußerung des Gesundheitsministers in seiner „Sprechstunde“ von Anfang Februar, “die nur empören könne”, sagte Waldherr. „Karl Lauterbach behauptet darin, die Wartezeiten seien deshalb so lang, weil Therapie nach Richtlinie immer sehr lange dauere und dass eher nicht so schwere Fälle versorgt würden. Das ist eine Falschbehauptung“, so der Bundesvorsitzende: „Gerade Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen brauchen zudem oft lange Psychotherapie.“ Er betont: „Der bvvp steht bereit zum Gespräch mit Krankenkassen und Politik.“