Cannabislegalisierung: Ambulante Versorgung wird vor große Herausforderungen gestellt

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), Dr. Frank Bergmann. (Foto: KVNO)

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), Dr. Frank Bergmann, kritisiert die jüngsten Änderungsanträge der Ampel-Regierung zum Cannabisgesetz und befürchtet durch die Legalisierung der Droge einen deutlich höheren ambulanten Behandlungsbedarf bei Suchterkrankungen und depressiven Störungen.

„Als Neurologe und Psychiater kann ich nur eindringlich vor der Freigabe von Cannabis zu Genusszwecken warnen. Durch die Legalisierung wird der Cannabiskonsum weiter enttabuisiert – mit drastischen Folgen insbesondere für Kinder und Jugendliche, für die der Konsum schwerwiegende Gefahren für Gesundheit und Entwicklung mit sich bringt“, erklärte Bergmann. Die Regierung habe selbst festgestellt, dass Kinder und Jugendliche eine besonders vulnerable Gruppe der Bevölkerung sind. Sie seien nicht nur in besonderem Maße durch Erwachsene und Trends beeinflussbar. Die neurotoxischen Effekte des Cannabis in sich entwickelnden Gehirnen und kardiovaskuläre Schädigungen durch Betäubungsmittel könnten auch vielschichtige gesundheitsschädigende Folgen für das gesamte spätere Leben hervorrufen, zitiert der KVNO-Vorsitzende die Aussagen der Regierung.

Allerdings finde „diese sehr bedeutsame Feststellung“ beim Cannabisgesetz offenbar keine weitere Berücksichtigung, kritisierte Bergmann. „Nun werden auch die Schutzzonen vor Einrichtungen, in denen sich in erster Linie Kinder und Jugendliche aufhalten, nochmals verkleinert: Wenn 100 Meter vor der Schule Cannabis legal konsumiert wird, begegnen Heranwachsende diesem Konsumverhalten bereits auf dem Schulweg – Kinder- und Jugendschutz sieht anders aus! Daran ändert auch ein höherer Strafrahmen bei der Abgabe von Cannabis an Minderjährige oder die Kampagne des BMG nichts. Beide Maßnahmen greifen zu kurz und werden Kinder und Jugendliche nicht vom Schwarzmarkt fernhalten“, monierte der KV-Vorsitzende.

Ambulanter Behandlungsbedarf wird steigen

Darüber hinaus beweise die Bundespolitik mit den neuen Formulierungen zum Cannabisgesetz, dass die gesundheitlichen Auswirkungen und Implikationen für die ambulante Versorgung im Gesetzgebungsprozess offenbar keine größere Rolle spielen. „Schon jetzt ist klar: Durch die Cannabislegalisierung zu Genusszwecken ist auch mit einem deutlich höheren ambulanten Behandlungsbedarf bei Suchterkrankungen und depressiven Störungen zu rechnen“, prognostizierte Bergmann.

Die Praxen arbeiteten aber bereits heute am Limit. Eine weitere Belastung sei nicht hinnehmbar und könnte bei der derzeitigen Gemengelage „das sprichwörtliche Zünglein an der Waage sein“, erklärte der Nervenarzt. „Statt einer Cannabislegalisierung wäre es weitaus angebrachter, Suchterkrankten ebenso wie Patientinnen und Patienten, die an den gesundheitlichen Folgen ihres Konsumverhaltens leiden, durch eine Stärkung der ambulanten Versorgung zu helfen. Das, was uns der Gesetzgeber jetzt präsentiert, steht dem jedoch diametral entgegen – ich befürchte, er wird damit einen Schaden anrichten, dessen tatsächliches Ausmaß erst in Zukunft absehbar sein wird.“