Corona-Pandemie: Deutliche Defizite in der stationären Behandlung schwer psychisch Erkrankter19. Dezember 2023 Foto: © EmDali – stock.adobe.com Psychiatrische Kliniken hatten während der Corona-Pandemie erhebliche Schwierigkeiten, die Routineversorgung von Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen aufrechtzuerhalten. Zu diesem Ergebnis kommt das Forschungsprojekt „CovPsych: Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Versorgung von Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen“. Danach haben sich niedergelassene Psychiater und Psychotherapeuten in dieser krisenhaften Versorgungssituation schneller an die neue Situation anpassen können als psychiatrische und psychosomatische Kliniken sowie Tageskliniken. Insbesondere in Zeiten der staatlich vorgegebenen Mobilitätseinschränkungen war der ambulante Versorgungsbereich stabil. Dies hängt vermutlich mit dem schnellen, effizienten Einsatz von digitalen und telemedizinischen Angeboten zusammen. Insgesamt waren die Einschränkungen im stationären Sektor für Versicherte mit schweren psychischen Erkrankungen überaus gravierend, da diese besonders von intensiven, engmaschigen Behandlungsangeboten abhängig sind. Auffällig ist der signifikante Anstieg des Suizidrisikos in der Pandemie um 27,4 Prozent im Vergleich zum Kontrollzeitraum. Das sind die zentralen Ergebnisse des vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) geförderten Forschungsprojekts „CovPsych: Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Versorgung von Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen“. Verantwortlich für die Studie ist das Zentrum für Psychosoziale Medizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Die Untersuchung konnte zeigen, dass die Inanspruchnahme der psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken während der Pandemie in allen Kalendermonaten niedriger war als im Monat des Vorjahres. Zudem war der Rückgang während des ersten (März bis Mai 2020) und zweiten Lockdowns (Dezember 2020 bis Februar 2021) besonders stark ausgeprägt. Eine ähnliche Entwicklung zeigte sich für die Tageskliniken. Für die Behandlungsminuten durch niedergelassene Psychiater zeigte sich eine deutlich reduzierte Inanspruchnahme zum Beginn der Pandemie im April und Mai 2020. Im Gegensatz zur Entwicklung in den Tageskliniken und den vollstationären Einrichtungen waren jedoch deutlich geringere Unterschiede zwischen den Kohorten während des zweiten Lockdowns zu erkennen. Zudem ließen sich sogar Nachholeffekte im Juni und September 2020 beobachten, sodass die Einschränkungen in der ambulanten Versorgung insgesamt deutlich geringer waren als im voll- und teilstationären Bereich. Dies zeigte sich ebenfalls für die Anzahl der abgerechneten Therapiestunden, die lediglich von März bis Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahresmonat leicht reduziert waren. Ansonsten stieg die Anzahl der Psychotherapiestunden während der Pandemie im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sogar an. Die Versicherten sind auf Grundlage der im Zuge der Behandlung dokumentierten ICD-10-Diagnosen ausgesucht worden. Es wurden alle Versicherten mit einer Schizophrenie (ICD-10: F20.x), schizoaffektiven Störung (F25.x), bipolaren Störung (F31.x), schweren Depression (F32.2, F32.3, F33.2 oder F33.3) oder einer Persönlichkeitsstörung (F60.x) ausgewählt. Für die Pandemie-Kohorte wurden Versicherte berücksichtigt worden, die eine Diagnose für eine schwere psychische Erkrankung zwischen dem 1. Oktober 2019 und dem 29. Februar 2020 erhalten hatten. Für die Kontrollkohorte mussten die entsprechenden Diagnosen zwischen dem 1. Oktober 2018 und dem 28. Februar 2019 dokumentiert worden sein. Berücksichtigt wurden Versicherte mit teil- und vollstationären Hauptdiagnosen, Diagnosen aus Hochschulambulanzen, aus psychiatrischen Institutsambulanzen und von niedergelassenen Psychiatern, Psychotherapeuten und Nervenheilkundlern sowie von weiteren niedergelassenen Fachärzten. Letztere wurden jedoch nur dann in die Studie einbezogen, wenn eine gesicherte Diagnose in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Quartalen vorlag.
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