Covid-19-Pandemie: Lungenexperten unterstützen Maskenpflicht

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Der Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner (BdP) befürwortet die Pflicht zum Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Gebäuden und im Nahverkehr im Rahmen der COVID-19-Pandemie. Die Lungenärzte sprechen sich auch für eine derartige Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen und Arztpraxen aus.

Eine solche Maskenpflicht sei insbesondere dort zu begrüßen, wo ein Mindestabstand von anderthalb Metern nicht zu jeder Zeit eingehalten werden kann, so der BdP.

Die Maskenpflicht diene nachweislich der Reduktion des Radius potenziell infektiöser Aersole in der Umgebung des Trägers. Das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes könne deshalb sehr gut beitragen, die beschlossenen Lockerungen bei sozialen Kontakten umzusetzen, ohne eine neuerliche/unkontrollierte Zunahme der Erkrankungen an SARS-Cov-2 zu riskieren, betont der BdP.

„Da diese einfachen Schutzmaßnahmen – vom professionellen Op-Mundschutz bis hin zu selbst hergestellten Textilmasken – nicht dicht abschließen, ist die Atmung kaum erschwert, und der Einsatz für die meisten Menschen problemlos möglich“, stellt der Verband in einer Pressemitteilung fest. Das gelte auch für den Großteil der Asthma- und chronisch Lungenkranken. „Soweit aufgrund einer schweren Vorerkrankung der Einsatz trotzdem Probleme bereitet, sollte dies mit dem behandelnden Arzt besprochen werden“, ergänzt der BdP.  . „Erfahrungsgemäß ist aber nur in wenigen Ausnahmefällen eine ärztlich attestierte Befreiung von der einfachen Maskenpflicht vonnöten.“

Problematisch sei der Einsatz von FFP2- oder FFP3-Masken für Menschen mit vorgeschädigter Lungenfunktion. Die hohe Dichtigkeit und Filterfunktion dieser Masken könne dazu führen, dass das Atmen deutlich schwerer fällt und auch der Gasaustausch behindert wird. Das Tragen solcher Masken sollte daher dem medizinischen Bereich vorbehalten bleiben.

Patienten mit Atemwegserkrankungen, die zum Selbstschutz FFP2- oder FFP3-Masken benutzen wollen, sollten dies dem BdP zufolge unbedingt mit ihren behandelnden Hausärzten und/oder Pneumologen abstimmen. „Generell empfehlen wir Hochrisiko-Patienten aber, möglichst Kontakt mit Dritten zu vermeiden und angesichts der ungemindert fortbestehenden Infektionsgefährdung die empfohlenen Hygiene-Maßnahmen penibel zu beachten.“

Der BdP spricht sich nochmals nachdrücklich für die konsequente Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen auch in medizinischen Einrichtungen und Arztpraxen aus. Dazu zählen dem Verband zufolge die möglichst frühe Selektion von Risikopatienten und potenziellen Infektpatienten inklusive Einlasskontrolle, das Vermeiden größerer Menschenansammlungen, Hustenetikette, Händewaschen und -Desinfektion, der korrekte Umgang mit Schutzmasken jedweder Art und vor allem das Einhalten der Abstandsregeln in den Wartebereichen.

Hochrisiko-Patienten sollten vorzugsweise telefonisch oder im Rahmen einer Video-Sprechstunde zunächst beraten werden, ob, wann und unter welchen Umständen sie die Arztpraxen aufsuchen können oder müssen.