Darmkrebs: Forderung nach mehr Aufmerksamkeit für familiäre und erbliche Risiken sowie soziale Unterschiede bei Vorsorge

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sieht derzeit keine ausreichende Grundlage dafür, das organisierte Darmkrebs-Früherkennungsprogramm auf Menschen unter 50 Jahren mit familiärem Risiko auszuweiten. Nachvollziehbar findet dies die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS), hat aber auch Verbesserungsvorschläge.

Die Gastroenterologen fordern mehr Anstrengungen, um soziale Unterschiede bei der Teilnahme an der Darmkrebsvorsorge durch gezieltere Einladungsschreiben abzubauen und familiäre sowie erbliche Risiken systematisch zu erfassen. So ließe sich die Wirksamkeit des bestehenden Vorsorgeprogrammes deutlich erhöhen, meint die DGVS.

Als Grund für seinen Ende August gefassten Beschluss nannte der G-BA, dass keine ausreichende Evidenz für ein allgemeines Screening in dieser Zielgruppe vorliege. Dazu erklärt Prof. Thomas Seufferlein, Direktor der Klinik für Innere Medizin I am Universitätsklinikum Ulm und Mitglied des Beirats der DGVS: „Wir als Fachgesellschaft vertreten die Position, die Früherkennung bei gewissen Konstellationen und familiärem und erblichem Risiko vor dem 50. Lebensjahr zu starten, bei familiärem Risiko zehn Jahre vor dem jüngsten Betroffenen eines kolorektalen Karzinoms. Dadurch wird die Früherkennung risikoadaptiert.“

„Familiäres Darmkrebsrisiko bleibt eine besondere Versorgungssituation“, beton der Darmkrebs-Experte, der auch Vorsitzender des Beirates der Deutschen Krebshilfe sowie Vorstandsmitglied der Deutschen Krebsgesellschaft ist. Gerade wenn sich Darmkrebsfälle in einer Familie häuften, sei eine leitliniengerechte Versorgung wichtig, um festzustellen, ob eine genetische Veranlagung besteht.

Bei Verdacht auf ein hereditäres Tumorsyndrom müssten weiterführende Diagnostik wie die genetische Abklärung und bei Bestätigung die Überweisung an spezialisierte Zentren verbindlich geregelt sein. „Nur so lassen sich Fehlsteuerungen vermeiden und Hochrisikopersonen angemessen betreuen“, stellt Prof. Leopold Ludwig, Vorstand Ambulante Gastroenterologie der DGVS und 2. Vorsitzender des Berufsverbandes Niedergelassener Gastroenterologen Deutschlands (bng) klar.

Menschen mit hereditärem Risiko seien eine Hochrisikogruppe mit einem besonderen Versorgungsbedarf. „Für diese Patientinnen und Patienten ist es wichtig, die genauen genetischen Ursachen zu ermitteln, sie spezialisiert zu beraten und engmaschig sowie leitliniengerecht zu überwachen“, unterstreicht Ludwig.

Bestehende Darmkrebsvorsorge für alle weiterentwickeln

Die DGVS-Expertinnen und -Experten sehen zudem die Notwendigkeit, die bestehenden Programme der Darmkrebsvorsorge weiterzuentwickeln. „Die Darmkrebsvorsorge in ihrer aktuellen Form ist erfolgreich, erreicht aber nicht alle Menschen und gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen“, erklärt Seufferlein. „Diese sozialen Unterschiede müssen wir abbauen.“ Menschen in sozioökonomisch benachteiligten Lebenslagen und Personen mit niedriger Schul- oder Berufsbildung nehmen laut der DGVS die Vorsorgeangebote bislang deutlich weniger wahr als andere Gruppen.

Für die Gastroenterologen folgt aus dieser Feststellung, dass die Einladungsschreiben und Informationsangebote verständlicher, niedrigschwelliger und zielgruppengerechter gestaltet werden sollten. „In einem solidarischen Gesundheitswesen muss Vorsorge alle Menschen erreichen“, meint auch Prof. Birgit Terjung, Chefärztin der Abteilung Innere Medizin/Gastroenterologie am St. Josef-Hospital (GFO Kliniken Bonn) sowie Vorstandsmitglied und Mediensprecherin der DGVS. „Die Darmkrebs-Früherkennung in Deutschland hat schon viele tausend Erkrankungen verhindert. Nun müssen wir die Darmkrebsprävention evidenzbasiert und risikoadaptiert weiterentwickeln, um soziale Hürden abzubauen und Risikopersonen zuverlässig zu identifizieren.“