DDG: “GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz darf nicht zum Versorgungs-Killer werden!”8. Juli 2026 Symbolbild: olgakris /stock.adobe.com Vor der 2. und 3. Lesung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes im Bundestag warnt die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) vor weitreichenden Folgen durch das Reformpaket für Menschen mit Diabetes. Ihre Versorgung dürfe nicht zum politischen Spielball werden. Aktuelle Insolvenznachrichten aus dem Krankenhausbereich zeigen: Der massive, wirtschaftliche Druck, ausgelöst durch das Fallpauschalensystem, betrifft nicht mehr nur kleinere Häuser in ländlichen Regionen. Auch große, versorgungsrelevante Kliniken in Ballungsräumen können in Schieflage kommen. Damit geraten genau jene Einrichtungen unter Druck, die durch die Krankenhausreform eigentlich gestärkt werden sollten: Häuser mit Erfahrung, Fachabteilungen und Versorgungsauftrag für komplexe Behandlungen. Für Menschen mit Diabetes ist das besonders relevant. Denn die Erkrankung begleitet viele von ihnen über Jahre und betrifft fast alle Bereiche der Medizin: Notaufnahmen, Stationen, Operationssäle, Geburtshilfe, Nierenmedizin, Gefäßmedizin und Rehabilitation. Viele Betroffene haben Begleiterkrankungen oder akute Komplikationen. Wird die diabetologische Expertise in Kliniken geschwächt, kann das die Behandlung an vielen Stellen verschlechtern. „Wenn Kliniken und Praxen unter Sparzwang geraten, trifft das nicht abstrakte Strukturen. Es trifft Menschen, die auf eingespielte Teams, Erfahrung und sichere Abläufe angewiesen sind“, betont DDG-Präsidentin Prof. Julia Szendrödi. „Menschen mit Diabetes dürfen in der aktuellen Finanzdebatte nicht unter die Räder kommen“, ergänzt DDG-Vizepräsident Dr. Tobias Wiesner. „Beitragssatzstabilität darf nicht dazu führen, dass Patientinnen und Patienten schwerer Zugang zu Behandlung, Schulung und moderner Technik bekommen.“ Qualität ist messbar – und darf nicht verloren gehen Wie wichtig spezialisierte Strukturen sind, zeigen kürzlich veröffentlichte Daten zur stationären Diabetesversorgung in zertifizierten und nicht-zertifizierten Klinken (wir berichteten): Es ergab sich eine höhere Mortalität für Menschen mit Diabetes, die in Kliniken ohne Diabeteszertifizierung behandelt wurden. Wären sie alle in DDG-zertifizierten Kliniken behandelt worden, könnten pro Jahr etwa 1.140 Leben gerettet werden. Gerade bei akuten Diabeteskomplikationen wie diabetischer Ketoazidose und schweren Unterzuckerungen zeigte sich ein Vorteil zertifizierter Kliniken. „Die aktuellen Daten zeigen, dass qualitätsgesicherte diabetologische Strukturen wirksam sind. Die Aufgabe der Gesundheitspolitik muss daher sein, diese nachweislich erfolgreichen Versorgungsmodelle nicht nur zu erhalten, sondern gezielt weiter auszubauen“, so Szendrödi. „Sie kann darüber entscheiden, ob Komplikationen rechtzeitig erkannt werden, ob Menschen mit Diabetes sicher durch einen Klinikaufenthalt kommen und ob nach der Entlassung die weitere Versorgung gelingt.“ Versorgung stärken statt ihre Grundlage schwächen Der Bundesrat und zahlreiche Fachverbände haben im Gesetzgebungsverfahren auf die Gefahr einer Unterfinanzierung hingewiesen. Die DDG teilt die Sorge, dass kurzfristige Einsparungen die Versorgung chronisch kranker Menschen schwächen könnten. Krankenhäuser brauchen Planungssicherheit, wenn sie spezialisierte Teams vorhalten, Behandlungswege koordinieren und Komplikationen früh erkennen sollen. Die Krankenhausreform sollte Versorgungsqualität bündeln und spezialisierte Standorte stärken. Wenn nun auch solche Einrichtungen wirtschaftlich unter Druck geraten, entstehe ein Widerspruch: Einerseits sollen leistungsfähige Strukturen mehr Verantwortung übernehmen. Andererseits drohen neue finanzielle Vorgaben genau diese Strukturen zu schwächen. „Menschen mit Diabetes brauchen verlässliche Anlaufstellen – in der Fläche ebenso wie in Kliniken der Maximal- und Schwerpunktversorgung“, fordert Wiesner. „Es darf nicht von der Postleitzahl abhängen, ob Patientinnen und Patienten Zugang zu diabetologischer Kompetenz haben.“ GKV-Reform muss nachgeschärft werden Die DDG fordert deshalb, das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz mit Blick auf die Versorgung chronisch kranker Menschen nachzuschärfen und die Versorgung von Menschen mit Diabetes gezielt zu schützen. Pauschale Sparvorgaben dürfen spezialisierte Praxen, Klinikambulanzen, Diabeteszentren und zentrale Krankenhäuser nicht schwächen. Auch die Ambulantisierung kann nur gelingen, wenn der ambulante Bereich dafür ausreichend finanziert und personell ausgestattet ist. Mit ihren zertifizierten Einrichtungen zeige die DDG bereits heute, wie qualitätsgesicherte Diabetesversorgung gelingen kann. Wer diese Strukturen stärkt, verhindere Komplikationen und spart langfristig Kosten. Die Forderungen der DDG in Kürze: Qualitätsgesicherte Diabetesversorgung schützen: Verlässliche Rahmenbedingungen, damit pauschale Sparvorgaben die Versorgung nicht ausbremsen. Patient:innen entlasten: Höhere Zuzahlungen dürfen nicht dazu führen, dass Betroffene aus Kostengründen auf Therapien, Schulungen und Untersuchungen verzichten. Digitalisierung und Innovation sichern: Digitale Programme, Telemedizin & Co. sollten nicht durch Kürzungen und Abschläge ausgebremst werden. Weiterbildung stärken: Praxen und Kliniken müssen Fachkräfte ausbilden und langfristig binden können. Qualität gezielt fördern: Nachweislich qualitätsgesicherte diabetologische Versorgungsstrukturen müssen entsprechend vergütet und weiterentwickelt werden. Die vollständige Stellungnahme der DDG finden Sie hier.
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