DEGAM zum Gesunden-Herz-Gesetz: „Abgesang auf die evidenzbasierte Medizin“

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Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) lehnt die Pläne für das „Gesunde-Herz-Gesetz“ in einer aktuellen Stellungnahme entschieden ab. Wichtige Grundregeln der evidenzbasierten Medizin würden ausgehebelt.

Seit Mitte Juni liegt der Referentenentwurf für das „Gesunde-Herz-Gesetz“ (GHG) vor. Im Entwurf sind weitere Check-ups und Screenings sowie eine deutliche Ausweitung der medikamentösen Prävention vorgesehen. Seitdem reißen die kritischen Stimmen nicht ab. Mit einer jüngst beim Bundesministerium für Gesundheit abgegebenen, 18-seitigen Stellungnahme reiht sich auch die DEGAM in die Riege der Kritiker ein.

Der Referentenentwurf zum geplanten Gesundes-Herz-Gesetz werde seinem Titel nicht gerecht, erklärt die Fachgesellschaft in einer Mitteilung zur Stellungnahme. Statt echter Prävention ziele der Entwurf vor allem auf nichtevidenzbasierte Screening-Maßnahmen und verstärkte Medikalisierung ab.

„Dieses Gesetz ist in der geplanten Form ein Skandal“, kommentiert Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM. Die Grundlagen der evidenzbasierten Medizin würden gleich doppelt ignoriert, moniert er: „Zum einen ist der Nutzen von allgemeinen Gesundheitsuntersuchungen, die ausgeweitet werden sollen, nach wie vor unklar. Zum anderen sollen Leistungen zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung – hier die Verordnung von Statinen aufgrund von gesetzlich festgelegten Risikoschwellen – nicht mehr auf Basis einer systematischen Bewertung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt werden. Stattdessen soll die Entscheidung zur Leistungsauswertung per Gesetz erfolgen. Aber was passiert zum Beispiel, wenn es neue Evidenz gibt? Oder was, wenn sich die politischen Machtverhältnisse ändern? Werden dann wieder andere Grenzwerte festgesetzt? Dieser Entwurf ist ein einziges Trauerspiel für die evidenzbasierte Medizin.“

Die DEGAM betont, dass sie sich in den Prozess der Gesetzesentwicklung seit Monaten im Rahmen von Anhörungen und Stellungahmen intensiv eingebracht habe. „Nichts von dieser Expertise findet sich im Referentenentwurf wieder“, entrüstet sich die Fachgesellschaft. Man habe frühzeitig davor gewarnt, die Verhältnisprävention zu vernachlässigen. „Dabei spielen Lebensstilfaktoren und damit die Primärprävention gerade bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen eine entscheidende Rolle, was im Gesetzesentwurf auch einleitend festgestellt wird. Allerdings zieht das BMG die falschen Schlüsse. Denn statt wirksamer Angebote zur Primärprävention setzt das BMG auf mehr Früherkennung und auf eine Senkung der Lipidwerte, so dass Millionen Menschen mehr Medikamente nehmen werden“, heißt es von der DEGAM.

„Für die Allgemeinmedizin gilt aber: Wir konzentrieren uns nicht nur auf die Lipide, sondern behandeln immer das Gesamtrisiko für ein kardiovaskuläres Ereignis“, so Scherer weiter. Auch die Pläne zur Ausweitung der Früherkennung können nach Ansicht der DEGAM bestenfalls als umstritten bezeichnet werden: Weder bei Kindern noch bei Erwachsenen gebe es für ein zusätzliches Screening eine klare Evidenz für den Nutzen. „Das Problem bei diesen Maßnahmen ist auch, dass sie die ohnehin knappen finanziellen und personellen Ressourcen binden, die dann für dringendere und effizientere Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen. Ein klassischer Fall von Über- und Fehlversorgung – und das, wo die primärärztlichen Praxen sowieso schon seit Jahren am Limit arbeiten“, macht Scherer deutlich.

Für die DEGAM ist klar: Es wäre viel sinnvoller, die Anstrengungen auf die Verhältnisprävention zu richten. Obwohl schon lange bekannt sei, dass sozial Benachteiligte ein überdurchschnittlich hohes Risiko für ein kardiovaskuläres Ereignis (z.B. Herzinfarkt) haben, mache das BMG keine Vorschläge, wie gerade die Gruppen mit hohen Gesundheitsrisiken in ihren Lebenswelten unterstützt werden können, bemängelt die Fachgesellschaft. Ein wichtiger Baustein wären ihrer Ansicht nach zum Beispiel Hausarztzentrierte Modelle, da in der hausärztlichen Praxis alle sozialen Gruppen zusammenkommen. Ein Aspekt, der im aktuellen Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt wird.

„Deutschland muss in der Verhältnisprävention endlich aufholen. Länder, die stärker auf Public-Health-Konzepte setzen, machen uns schon lange vor, wie das aussehen kann: Besteuerung zuckerhaltiger Getränke, Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel und Tabak (Deutschland hat den höchsten Raucher-Anteil in Westeuropa!), mehr Hilfe beim Suchtentzug, verringerte Verfügbarkeit von hochprozentigem Alkohol, mehr Schul- und Breitensport, mehr Schwimmbäder, gesundes Kita- und Schulessen. Die Liste ließe sich beliebig verlängern. Natürlich kann das BMG diese komplexen Aufgaben nicht allein umsetzen, aber dieser Weg wäre definitiv der richtige“, verdeutlicht Scherer abschließend.