DEGUM zur IGeL-Kritik: Unzulässiger Eingriff in die ärztliche Beratungskompetenz

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Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) nimmt Stellung zur Kritik an der transvaginalen Sonografie der Eierstöcke im Rahmen von IGeL-Leistungen: Eine pauschale Kritik sei ein unzulässiger Eingriff in die ärztliche Beratungskompetenz und in die freiheitliche Selbstbestimmung der Patientinnen.

Die DEGUM sieht die Gefahr, dass eine bewährte und wichtige Untersuchungsmethode grundsätzlich in Misskredit gerät durch Äußerungen wie „Junge Frauen werden völlig unnötig in Angst und Schrecken versetzt.“ Stefan Schwartze wiederhole hier wörtlich den Igel-Monitor von 2023, den die DEGUM bereits kommentiert hat, so die Fachgesellschaft. Die DEGUM möchte deshalb nochmals ihre Stellungnahme wiederholen:

Stellungnahme der DEGUM

Richtig sei, so die DEGUM, dass die aktuelle Datenlage keine Reduktion der Sterblichkeit durch ein allgemeines Screening auf Eierstockkrebs durch den Ultraschall nachweisen konnte und daher eine solche Regeluntersuchung mittels Ultraschalls oder Tumormarkern von nationalen wie internationalen Fachgesellschaften zu Recht abgelehnt wird. Dennoch gebe es zahlreiche Beispiele für den belegten Nutzen des transvaginalen Ultraschalls an den Eierstöcken. „Der Patientenbeauftragte wird den Patientinnen einen Bärendienst erwiesen haben, wenn diese dem als schädigend dargestellten transvaginalen Ultraschall nun lieber aus dem Weg gehen“, so die DEGUM.

Die transvaginale Sonografie der Eierstöcke sei nachweislich die treffsicherste nicht-invasive Methode zur Differenzierung zwischen gut- und bösartigen Eierstockbefunden (Timmerman et al. 2021). Nicht zuletzt sei sie das wegweisende diagnostische Instrument bei Eierstock-bedingten Notfällen wie zum Beispiel akuten Verdrehungen, Einblutungen, schweren Infektionen mit Abszessbildung oder Eileiterschwangerschaften (Tsakiridis et al. 2020). Viele dieser Probleme entwickelten sich häufig und lange ohne warnende Symptome.

Das Hauptargument für das Angebot einer transvaginalen Sonografie sei also nicht die Krebsfrüherkennung, sondern die komplettierende Erweiterung der gynäkologischen Routineuntersuchungen. Der Fokus liege hierbei auf den viel häufigeren funktionellen und gutartigen Veränderungen sowie gynäkologischen Problemen. Allen voran sei hier die Endometriose mit geschätzten 40.000 Neuerkrankungen pro Jahr in Deutschland genannt, bei der die Betroffenen die oft um Jahre verzögerte Diagnose bemängeln. Es finde sich in den vergangenen Jahren zunehmend eine Evidenz für die herausragende Bedeutung der Ultraschallmethode in der Diagnostik und Ausbreitungseinschätzung der Endometriose (Keckstein et al. 2022). Sie ermögliche ein Monitoring der normalen wie auffälligen Eierstockfunktion sowie die Einschätzung von Risikofaktoren des unerfüllten Kinderwunsches oder von Fehlgeburten (Dishuck et al. 2019). Aber auch anderen nicht-krebs-assoziierten Befunden wie gutartige, aber behandlungsbedürftige Raumforderungen des Eierstocks, Eileiterverklebungen oder Veränderungen mit Entartungsrisiko wird in der Argumentation des IGeL-Monitors keine Rechnung getragen, heißt es weiter.

In einer der größten und aktuellsten Studien zum Screening der Eierstöcke werde eine Rate von 8-18 Falsch-Positiv-Fällen auf 100.000 untersuchte Frauen ermittelt (FRCOG et al. 2015; Menon et al. 2021). Das heißt, das individuelle Risiko für einen solchen Falsch-Positivbefund ist sehr niedrig. Auf der anderen Seite, so die DEGUM, wäre die Operation einer Eierstock-Zyste aufgrund einer voranschreitenden Endometriose medizinisch sinnvoll, im Sinne einer Krebsfrüherkennung würde sie als falsch-positiv in die Statistik einfließen. Des Weiteren werde längst nicht jeder auffällige Befund operiert. Die DEGUM setzt sich hier für ein Mehrstufenkonzept ein, sodass in Zweifelsfällen stets eine Ultraschallexpertin oder ein Ultraschallexperte hinzugezogen werden sollte, bevor aufwändigere oder invasive Verfahren eingeleitet werden (Hoopmann et al. 2021).

Auch die Daten des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) würden keinen Trend für einen Anstieg an Eierstock-Operationen belegen. Insbesondere bei Eingriffen an den Ovarien seien die durchführenden Krankenhäuser in hohem Maße zur Meldung der Anzahl der Eingriffe, der Rate des Organerhalts, der Komplikationen und nicht zuletzt der Ergebnisse der feingeweblichen Untersuchung verpflichtet. Kliniken, die wahllos Eierstöcke wegen unauffälliger Befunde operieren oder gar entfernen würden, würden in den jährlichen Auswertungen des IQTIG auffallen.

Die DEGUM sieht eine zwingende Notwendigkeit darin, Patientinnen bezüglich des Nutzens und der Risiken einer Untersuchungsmethode umfassend aufzuklären. Die Fachgesellschaft wird sich weiterhin in der Aus- und Weiterbildung der gynäkologischen Sonografie engagieren und die aktuellen wissenschaftlichen Fortschritte zum Nutzen der Patientinnen intensiv unterstützen.