Dem Tierschutz verpflichtet – 3R-Prinzip in der Hochschullehre

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Für Forschungszwecke werden vor allem Mäuse, Ratten und Fische eingesetzt. Das gilt auch für die Forschung an Hochschulen. Dafür gelten die strikten Regeln gemäß des 3R-Prinzips.

An den rheinland-pfälzischen Hochschulen gibt es in der Lehre keine Tierversuche im Sinne des Tierschutzgesetzes. Bezogen auf die Forschung orientierten sich die Hochschulen strikt am sogenannten 3R-Prinzip. Dies erklärte Wissenschaftsminister Clemens Hoch (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen-Fraktion. Das 3R-Prinzip umfasst die Begriffe Replace (Vermeiden und Ersetzen), Reduce (Verringern und Reduzieren) und Refine (Verbessern und Verfeinern). 

Tierversuche werden damit durch den gezielten Einsatz von Alternativmethoden wie modernsten Zellkulturverfahren oder mikrobiologischen Systemen mit Bakterien ersetzt, sobald dies wissenschaftlich validiert und methodisch möglich ist, wie Hoch erklärte. 

Rund zwei Millionen Tiere für Forschungszwecke eingesetzt

Die Anzahl der eingesetzten Versuchstiere werde zudem durch optimierte Versuchsplanungen, biostatistische Methoden sowie modernste Analysetechniken auf das absolute wissenschaftliche Minimum beschränkt. Die Haltungsbedingungen sowie die Versuchsmethoden würden außerdem kontinuierlich optimiert. Dies erfolge um potenzielle Schmerzen, Leiden oder Not für die Tiere so gering wie möglich zu halten.

In Tierversuchen sind in Deutschland mehr als 1,3 Millionen Tiere im Jahr 2024 eingesetzt worden. Betroffen sind vor allem Mäuse, Ratten und Fische.

Hinzu kamen nach Angaben des zuständigen Bundesinstituts für Risikobewertung knapp 670.000 Tiere, die zu wissenschaftlichen Zwecken getötet wurden, etwa um ihre Organe zu untersuchen.