SpiFa kritisiert Referentenentwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz15. August 2023 Helmut Weinhart. Foto: D. Rasche / SpiFa Dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) zufolge sollen Kranken- und Pflegekassen ihre Versicherten künftig mit automatisierten Auswertungen von Gesundheitsdaten zu Gesundheitsrisiken beraten können. Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) reagiert mit Kritik. „Die Entscheidung über Diagnose und Therapie ist eine rein ärztliche Entscheidung und muss es auch bleiben,“ so Dr. Helmut Weinhart, stellv. 2. Vorsitzender des SpiFa-Vorstandes. „Dazu gehört auch ein persönliches Beratungsgespräch, in welchem die Patientinnen und Patienten über mögliche Gesundheitsrisiken aufgeklärt werden und bei Bedarf direkt Fragen stellen können. Dafür bedarf es aber eines vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnisses. Das ist sicher nicht gegeben, wenn Patientinnen oder Patienten unerwartet von Ihrer Krankenkasse kontaktiert und auf ein potenzielles Gesundheitsrisiko hingewiesen werden. Diese Patientinnen und Patienten landen dann schlussendlich völlig verunsichert in den Praxen.“ Der SpiFa lehnt demzufolge die im Referentenentwurf beabsichtigte Neuregelung entschieden ab. Dass Krankenkassen im Rahmen dieser Regelung eine Rolle als Leistungserbringer im Gesundheitswesen zuteilwird, ist im Hinblick auf ihre Aufgabe als sozialversicherungsrechtlicher Kostenträger weder sachgerecht noch vorteilhaft für die Versorgung von Patientinnen und Patienten. Im Gegenteil: die Auswertung und Kenntnis dieser Daten könnte zu erheblichen Interessenkollisionen innerhalb der jeweiligen Krankenkassen führen und so den Patientinnen und Patienten eher zum Nachteil gereichen, warnt der Spitzenverband. Allgemein stehe der SpiFa einem künftigen Einsatz von KI-Systemen und Algorithmen bei der medizinischen Versorgung grundsätzlich positiv gegenüber. Diese können aber aus Sicht der Fachärzteschaft auch künftig nur unterstützende Elemente sein, die finale Entscheidung darüber, wie eine Patientin oder ein Patient behandelt werde, bleibe dennoch stets eine ärztliche.
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