DGK begrüßt Aufnahme von Kardio-CT in die Versorgung, sieht aber qualitative Probleme24. Januar 2024 DGK-Präsident Holger Thiele. Foto: ©HKM/Ronny Kretschmer Zur Abklärung eines Verdachts auf koronare Herzerkrankung (KHK) soll die Computertomographie der Herzkranzgefäße (CCTA) ab sofort in die Kassenleistungen eingeschlossen werden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18. Januar beschlossen. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) begrüßt den Schritt, fürchtet aber Risiken durch den nicht weit genug gehenden Beschlusstext. Die CCTA wird in Zukunft das bevorzugte Mittel sein, um das Vorliegen einer KHK bei begründetem Verdacht abzuklären, betont die kardiologische Fachgesellschaft in einer aktuellen Mitteilung. Bisher war noch unklar, wie die Methode im ambulanten Bereich erbracht werden kann. Jetzt hat der G-BA einen entsprechenden Beschluss gefasst. Kardiologen sollen nur bei unklaren Fällen einbezogen werden Die vom G-BA beschlossenen Neuregelungen zur Diagnostik der chronischen KHK sehen zwar vor, dass Fachärztinnen und Fachärzte sowohl aus der Radiologie als auch Kardiologie die Methode anwenden können. Durch die Strahlenschutzverordnung werde diese Leistung aber am Ende nach jetzigem Stand nur von wenigen Kardiologinnen und Kardiologen erbracht werden können, resümiert die DGK. Im Falle der Leistungserbringung durch Radiologinnen und Radiologen heißt es in § 3.7 des Beschlusstextes zur Beteiligung der Kardiologie: „Die Entscheidung zum weiteren Vorgehen insbesondere bei unklaren oder komplexen Befunden sollte nach Möglichkeit interdisziplinär mindestens unter Einbeziehung radiologischer und kardiologischer Fachexpertise erfolgen.“ Die Kardiologie werde damit in vielen Fällen von der initialen Diagnosestellung, Befundung und Befundinterpretation einer der tödlichsten Herzkrankheiten ausgeschlossen und bestenfalls in Ausnahmefällen einbezogen, moniert die DGK. Und das, obwohl Kardiologinnen und Kardiologen den Beschwerde- und Krankheitsverlauf der Patienten besonders gut beurteilen könnten und für einen optimalen Behandlungsstandard stünden. DGK plädiert für interdisziplinäre Teams „Wir freuen uns natürlich, dass der G-BA die CCTA in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen hat. Gleichzeitig geht der Beschluss aber nicht weit genug. Kardiolog:innen sind speziell darauf geschult, die Indikation für eine Koronardiagnostik zu stellen, die Ergebnisse der CCTA in einen klinischen Gesamtkontext zu betten und daher die richtigen Maßnahmen sowohl diagnostisch als auch therapeutisch einzuleiten. Radiolog:innen können das aufgrund der fehlenden klinischen Ausbildung nicht“, sagt Prof. Holger Thiele, Präsident der DGK. „Die für uns logische Entscheidung wäre ein Kooperationsmodell gewesen, das beide Disziplinen von Anfang bis Ende involviert. Jetzt droht eine Überdiagnostik und bei Ausschluss der Kardiologie eine suboptimale Versorgung und Therapie der Patient:innen mit einer KHK, die zur Patientengefährdung führen kann.“ „Patienten drohen diagnostische Spießroutenläufe und unnötige Operationen“ Menschen mit einer KHK haben erwiesenermaßen eine deutlich höhere Überlebenswahrscheinlichkeit und niedrigere Infarktrate, wenn aus den Befunden der CCTA die richtigen Konsequenzen gezogen werden und die richtige Therapie eingeleitet wird, betont die Fachgesellschaft. Viele reale Patientenfälle würden jedoch zeigen, dass die Diagnosestellung von Hausärztinnen und Hausärzten und die Durchführung der CCTA von Radiologinnen und Radiologen alleine zu unnötiger Folgediagnostik führe. Auf der anderen Seite bestehe die Gefahr, dass die KHK schnell fortschreitet und durch zu späte Konsultation der Kardiologinnen und Kardiologen etwa das Risiko für einen Herzinfarkt nicht eingedämmt werde, erörtert die DGK. Auch habe der Patient einen Anspruch darauf, dass Therapieentscheidungen verhindert werden, die gar nicht indiziert sind, z.B. im Extremfall eine Bypass-Operation. „G-BA sollte den Beschluss dringend überdenken“ Die deutschen Kardiologen sind sich sicher: Ein Kooperationsmodell bedeutet für sie nicht nur eine bessere Diagnostik und damit mehr Sicherheit für die Patienten, den Betroffenen würden außerdem lange Wartezeiten und unnötige Diagnoseverfahren erspart. Die DGK sieht es daher als dringlich an, dass Qualitätssicherungskriterien nicht nur für die CCTA eingeführt werden, sondern für den gesamten Prozess der KHK-Diagnostik und -Therapie. „Nach dem G-BA-Beschluss muss der erweiterte Bewertungsausschuss die Vergütung der CT-Koronarangiografie im vertragsärztlichen Vergütungssystem abbilden. Hier sollten Qualitätssicherungsmaßnahmen für die CCTA und die gemeinsame Erbringung durch Kardiolog:innen und Radiolog:innen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgebildet werden. In Anbetracht der schlechten Prognose der KHK und zur optimalen Versorgung der Patient:innen muss die Kardiologie zwingend vom Anfang der Diagnostik bis zur Therapie involviert werden“, heißt es in der Mitteilung.
Mehr erfahren zu: "Kasse: Krankheitsausfälle im Job auch 2025 auf hohem Niveau" Kasse: Krankheitsausfälle im Job auch 2025 auf hohem Niveau Erkältungen, psychische Probleme, Rückenschmerzen: Fehlzeiten von Beschäftigten wegen Krankheit halten sich hartnäckig, wie neue Daten zeigen. Politiker stellen Regelungen wie die telefonische Krankschreibung infrage. Auch neue Modelle werden diktutiert.
Mehr erfahren zu: "Merz kritisiert hohen Krankenstand – Liegt es an telefonischer Krankschreibung?" Merz kritisiert hohen Krankenstand – Liegt es an telefonischer Krankschreibung? Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat angesichts aktueller Zahlen zu viele Fehltage wegen Krankheit kritisiert. Seine Partei stellt insbesondere die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung, die während der Corona-Pandemie eingeführt wurde, infrage.
Mehr erfahren zu: "Chirurgieverband zu den Hybrid-DRG-Neuerungen: Ambulantisierung kann so nicht gelingen" Chirurgieverband zu den Hybrid-DRG-Neuerungen: Ambulantisierung kann so nicht gelingen Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) befürchtet, dass mit der jetzigen Ausgestaltung der Hybrid(H)-DRGs das angestrebte Ziel der Ambulantisierung nicht erreicht werden kann. Er fordert daher eine sachgerechte Refinanzierung vor […]