DGKJ warnt vor Folgen des KHAG

Chronisch kranke Kinder könnten die Verlierer der Krankenhausreform werden. (Foto: © ELENA – stock.adobe.com)

Im Vorfeld der heutigen (12.11.) ersten Lesung des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) im Bundestag warnt die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) vor einem Verschieben schwer kranker Kinder und Jugendlicher in die Erwachsenenmedizin.

Wenn der Deutsche Bundestag in erster Lesung das KHAG berate, gehe es um weit mehr als organisatorische Fragen der Krankenhauslandschaft, erklärte die DGKJ. Denn nach Ansicht der Fachgesellschaft gefährdet der Gesetzentwurf die spezialisierte Versorgung kranker Kinder und Jugendlicher in Deutschland.

KHAG schwächt Kinder- und Jugendmedizin

Seit Bekanntwerden der ersten Entwürfe hat die DGKJ wiederholt auf Lücken im Gesetzentwurf hingewiesen. Besonders kritisch bewertet die Fachgesellschaft die ersatzlose Streichung der Leistungsgruppe (LG) 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“. Diese Entscheidung hätte nach Einschätzung der DGKJ massive Auswirkungen auf die Versorgung schwer und chronisch kranker junger Patienten.

„Kinder und Jugendliche gehen in der aktuellen Fassung unter“, warnt DGKJ-Präsidentin Prof. Ursula Felderhoff-Müser: „Die Gesundheit von Kindern ist ebenso komplex wie die von Erwachsenen. Trotzdem spiegelt sich das nicht in der Leistungsgruppenstruktur wider. Es ist ein existenzielles Qualitätsmerkmal, anzuerkennen, dass es neben der allgemeinen auch eine spezielle Kinder- und Jugendmedizin geben muss, um chronisch und schwer kranke Kinder und Jugendliche angemessen zu versorgen. Auch müssen die dafür notwendigen Vorhaltekosten entsprechend kalkuliert werden.“

Gefahr einer Verlagerung in die Erwachsenenmedizin

Sollte das KHAG in seiner derzeitigen Form beschlossen werden, droht der Fachgesellschaft zufolge ein systematisches Verschieben schwer kranker Kinder und Jugendlicher in die Erwachsenenmedizin – mit gravierenden Folgen für die Versorgungsqualität und Patientensicherheit.

Positive Signale sieht die DGKJ in einem Antrag der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, der ebenfalls heute unter dem Titel „Kindergesundheit stärken“ in den Bundestag eingebracht wird. Der Antrag benennt die zentralen Lücken des Gesetzentwurfs und schlägt konkrete Lösungen vor – viele davon deckungsgleich mit den Positionen der DGKJ.

„Kinder und Jugendliche haben denselben Anspruch auf eine hochwertige, spezialisierte und sichere medizinische Versorgung wie Erwachsene“, betont Felderhoff-Müser. Diese müsse auch in der Krankenhausreform ihren Platz haben.