DGP unterstützt Einsatz von E-Zigaretten zur Tabakentwöhnung nicht11. November 2020 Foto: © Schlierner/stock.adobe.com Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) hat kürzlich eine ad-hoc-Stellungnahme zum Einsatz von E-Zigaretten und Tabakerhitzern in der Tabakentwöhnung im Sinne einer „harm-reduction“ veröffentlicht. Der Hintergrund dafür sind mehrere in der jüngeren Vergangenheit veröffentlichte Arbeiten zu diesem Thema, in denen dies empfohlen wird. Die DGP macht deutlich, dass sie diesen Empfehlungen nicht zustimmt. In ihrer Stellungnahme betont die DGP die potenziellen Gesundheitsgefahren und Gefährdungen Jugendlicher durch ein solches Vorgehen und stützt sich dabei besonders auf aktuelle Analysen und Stellungnahmen nationaler und internationaler pneumologischer sowie kinder- und jugendpsychiatrischer wissenschaftlicher Fachgesellschaften. Das Aerosol von E-Zigaretten enthalte toxische Inhaltsstoffe, so die DGP, die „nachweislich schädigend auf die Lunge, das Herz-Kreislauf-System und Immunsystem wirken“. Dies werde durch „eine Vielzahl unabhängiger klinischer und experimenteller Untersuchungen“ belegt. Studien zu den Langzeitfolgen auf den menschlichen Organismus durch E-Zigaretten und Tabakerhitzer fehlten jedoch bislang, weshalb es zurzeit unklar sei, ob der dauerhafte Konsum von E-Zigaretten sicherer ist als der von Tabakprodukten. Auch würden bei Tabakerhitzern toxische und karzinogene Substanzen inhaliert. Das Schadenspotenzial sei durch unabhängige Studien ebenfalls nicht ausreichend untersucht. Die DGP schätzt Untersuchungen zu E-Zigaretten als Mittel in der Tabakentwöhnung als nicht ausreichend überzeugend ein, um E-Zigaretten gegenüber den „langjährig erprobten und etablierten“ Nikotinersatzpräparaten (NRT) oder anderen Medikamenten, die das Rauchverlangen reduzieren, zu bevorzugen. Wegen der geringen Anzahl der verfügbaren Studien, ihrer begrenzten Qualität und der widersprüchlichen Resultate seien weitere Untersuchungen notwendig. Die Fachgesellschaft räumt ein, dass mehrere randomisiert-kontrollierte Studien zwar einen leichten Vorteil der E-Zigarette gegenüber NRT zeigen, unterstreicht aber, dass in epidemiologischen Longitudinalstudien, die ausstiegswillige Raucher über einen längeren Zeitraum verfolgen, E-Zigaretten nicht überlegen, sondern unterlegen seien. Die Mehrzahl der E-Zigarettennutzer beende den Zigarettenkonsum nicht, sondern konsumiere beides parallel. „Entwöhnungswilligen Rauchern sollte daher immer eine verhaltenstherapeutisch basierte Entwöhnungstherapie angeboten werden“, so die DGP. Wenn starke Raucher im Einzelfall die E-Zigarette anstelle von NRT präferieren, sollte ihrer Ansicht nach immer eine begleitende verhaltenstherapeutische Beratung erfolgen und die E-Zigarette zeitlich nur begrenzt eingesetzt werden. Während die Tabakindustrie versuche, E-Zigaretten und Tabakerhitzer als Alternative zum Zigarettenkonsum zu vermarkten, werde dabei nicht spezifisch die Gruppe der stark abhängigen Raucher mit dem Ziel der „harm-reduction“ beworben, betont die DGP. Die Werbung ziele besonders auf Jugendliche und junge Erwachsene ab – mit der Folge, dass der E-Zigarettenkonsum vor allem in den jüngeren Altersgruppen ansteige. „Die E-Zigarette hat das Potenzial zur Einstiegsdroge zum Zigarettenkonsum (GatewayEffekt), worauf neuere Untersuchungen hinweisen“, formuliert die DGP. Die Fachgesellschaft verweist in diesem Kontext ausdrücklich auf die Stellungnahme der Suchtkommission der deutschen kinder- und jugendpsychiatrischen Verbände und wissenschaftlichen Fachgesellschaft. Die DGP betont: „Das Ziel der ‚harm-reduction‘ kann nicht realisiert werden, wenn neue Käuferschichten nikotinabhängig gemacht und wenn Raucher in der Nikotinabhängigkeit gehalten werden.“ Insbesondere in der aktuellen Pandemiesituation müsse bedacht werden, dass nicht nur Raucher, sondern auch E-Zigaretten-Raucher häufiger an COVID-19 erkranken.
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