DGPPN: Digitale Transformation wissenschaftsbasiert gestalten25. November 2021 Foto: ©ipopba – stock.adobe.com Insbesondere im Bereich der sprechenden Medizin kam es durch die Pandemie zu einem enormen Digitalisierungsschub. Aber es gibt auch eine Vielzahl ethischer und rechtlicher Risiken, vom Datenmissbrauch bis zur Entmenschlichung der Arzt-Patienten-Beziehung. Der DGPPN-Kongress thematisierte diese Entwicklungen. Digitale Lösungen können so manche Einschränkung der Corona-Pandemie abfedern und so hat der Gesetzgeber in den vergangenen Monaten Möglichkeiten geschaffen, um den Gesundheitssektor weiter zu transformieren: Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) bildet die Rechtsgrundlage für den Anspruch der Versicherten auf die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Aktuell sind im DiGA-Verzeichnis vor allem Anwendungen zur Prävention, Behandlung oder Nachsorge psychischer Erkrankungen enthalten, was der DGPPN zufolge die Relevanz digitaler Interventionen im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie zeige. Die Anforderungen an deren Wirksamkeit entsprechen jedoch aktuell noch nicht dem Grundsatz der evidenzbasierten Medizin in Deutschland. „Die Digitalisierung eröffnet neue Wege in der Behandlung. DiGAs und Virtual Reality helfen dabei, Wartezeiten bis zu einer Therapie zu überbrücken oder beispielsweise Expositionen bei Angststörungen mit geringem Aufwand umzusetzen. Wichtig ist, die Qualitätskriterien hinsichtlich der Wirksamkeit, der Patientensicherheit und des Datenschutzes zu berücksichtigen, damit Patienten und Behandler tatsächlich nur solche Tools nutzen, die auch hilfreich sind”, erklärte Prof. Peter Zwanzger, Leiter des DGPPN-Referats „Digitale Psychiatrie und Psychotherapie“ und Ärztlicher Direktor kbo-Inn-Salzach-Klinikum und Chefarzt Allgemeinpsychiatrie und Psychosomatische Medizin sowie Präsident der Gesellschaft für Angstforschung. Digitale Gesundheitsanwendungen als Ergänzung Auch die Videobehandlung hat durch die Pandemie an Bedeutung gewonnen. Laut dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) können im Quartal nun bis zu 30 Prozent ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen via Videosprechstunde erbracht werden. Mehrere empirische Studien konnten nachweisen, dass das klinische Ergebnis von Psychotherapie im Videoformat vergleichbar ist mit dem Präsenzformat. Evidenzbasierte Online-Angebote könnten die Face-to-face-Behandlung zwar nicht ersetzen, stellten bei weniger schwerwiegenden Symptomen oder für Menschen mit großer Hemmschwelle aber ein hilfreiches Angebot und eine gute Ergänzung dar, erklärte die DGGPN. Ihre Empfehlung lautet hier, Erstgespräche immer persönlich stattfinden zu lassen und die weitere Behandlung optional und auf Basis der ärztlichen Einschätzung und orientiert am individuellen Bedarf des Patienten durch digitale Gesundheitsanwendungen zu ergänzen. Aber auch hier seien Langzeitstudien über die positiven und negativen Effekte solcher Techniken auf die Patientenversorgung notwendig, erklärte die Fachgesellschaft. Leitlinie zur psychischen Gesundheit während der Pandemie Obschon die pandemische Situation vor dem Hintergrund der Kontaktbeschränkungen teilweise durch den Einsatz digitaler Hilfsmittel gut aufgefangen werden konnte, hat die andauernde Situation viele Menschen an ihre Belastungsgrenzen gebracht. Angst vor Ansteckung, Existenzsorgen und soziale Isolation haben viele Menschen verunsichert. Die Auswirkungen der Pandemie auf die Psyche werden aktuell untersucht. Insbesondere Menschen mit einer bestehenden psychischen Erkrankung hat die Pandemie sehr hart getroffen und das Risiko einer Verschlechterung des Krankheitsverlaufs erhöht. Aus Sicht der Experten der DGPPN, die dem Kompetenznetzwerk „Public Health COVID-19“ angehören, sollte das psychosoziale Krisenmanagement sowohl allgemeine Initiativen zum Erhalt und zur Förderung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung beinhalten als auch besondere Maßnahmen für Patienten mit psychischen Vorerkrankungen und für Menschen in akuten psychischen Notlagen. Um die psychische Gesundheit im Rahmen von Pandemien zukünftig besser schützen zu können, entsteht derzeit eine neue S3-Leitlinie unter Federführung der DGPPN. Zielsetzung der 2022 erscheinenden Leitlinie ist es, evidenzbasierte Informationen zur psychischen Belastung durch COVID-19 zu geben sowie Empfehlungen zur Aufrechterhaltung der psychischen Gesundheit bzw. Hilfestellungen bei Gefährdung derselben. Angesichts des täglich zunehmenden Wissens wird angestrebt, die Leitlinie im Sinne einer „Living Guideline“ laufend zu aktualisieren.
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