DGPPN: Kein Zentralregister für Menschen mit psychischen Erkrankungen!9. Januar 2025 Eine Erfassung von Patienten mit psychischen Erkrankungen in einem Register ist laut DGPPN keine geeignete Maßnahme zur Gewaltprävention. (Foto: © Andrey Popov – stock.adobe.com) Seit dem Attentat in Magdeburg wird die Register-Erfassung von Menschen mit psychischen Erkrankungen als Maßnahme zur Gewaltprävention diskutiert. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) lehnt ein solches Register entschieden ab. „Psychische Erkrankungen sind generell nicht mit einem erhöhten Gewaltrisiko verknüpft. Nur bestimmte Erkrankungen gehen mit einem erhöhten Risiko für Gewalttaten einher und das auch nur unter bestimmten Bedingungen und wenn die Betroffenen unbehandelt sind. Eine zentrale Erfassung aller Menschen mit einer psychischen Diagnose würde Gewalttaten nicht verhindern“, machte die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Prof. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, deutlich. Schließlich seien psychische Erkrankungen weit verbreitet – etwa ein Drittel der Bevölkerung leidet jedes Jahr unter einer solchen Störung, argumentiert die Fachgesellschaft. Diese Gruppe sei als Ganzes nicht gefährlicher als Menschen ohne psychische Erkrankungen, ihre Erfassung wäre im Sinne der Gewaltprävention also auch nicht zielführend. Eine zentrale Register-Erfassung würde vielmehr die Stigmatisierung psychischer Erkrankungen befördern und die Chancen auf wirksame Behandlungen senken. „Menschen mit psychischen Störungen leiden nicht nur unter ihrer Erkrankung, sondern zusätzlich unter Vorurteilen und Benachteiligungen in ihrem Umfeld. Je mehr Stigmatisierung sie erleben, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich Betroffene in Behandlung begeben. Zudem steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich von einer bereits begonnenen Therapie zurückziehen. Je früher aber eine Behandlung begonnen wird und je konsequenter und kontinuierlicher sie erfolgt, desto höher die Besserungschancen“, verdeutlicht Gouzoulis-Mayfrank. Verzögerte Behandlungen oder gar deren vollständige Ablehnung führten dagegen meist zu einer Verschlimmerung oder Chronifizierung der Erkrankung. „Das beste Mittel der Gewaltprävention ist die frühzeitige, koordinierte und intensive Behandlung von Menschen mit solchen psychischen Erkrankungen, die unbehandelt ein Risiko für Gewalttaten darstellen“, hält Gouzoulis-Mayfrank fest. „Dafür brauchen wir dringend die notwendigen Reformen, Strukturen und Ressourcen.“ Keine Verallgemeinerung möglich, Einzelfallprüfung notwendig Der DGPPN zufolg können insbesondere psychotische Erkrankungen oder Suchterkrankungen unter bestimmten Bedingungen mit einem erhöhten Risiko für Gewalttaten einhergehen. Liegt kein Substanzgebrauch vor und sind die Betroffenen in psychiatrischer Behandlung, ist das Gewaltrisiko deutlich niedriger. Auch in der Gruppe der terroristischen Gewalttäter ist der Anteil der psychisch Kranken der Fachgesellschaft zufolge nicht höher als in der Allgemeinbevölkerung. Im Fall des Attentats von Magdeburg sei zudem nicht einmal klar, ob der Täter wirklich psychisch erkrankt ist. Die mögliche Rolle einer psychischen Erkrankung auf Basis unvollständiger Informationen zu diskutieren, ist aus Sicht der DGPPN nicht zielführend. Bei Gewalttaten sei immer im Einzelfall zu prüfen, ob eine psychische Erkrankung hierfür ursächlich war, da es Risikofaktoren gebe, die sowohl eine Radikalisierung als auch eine psychische Erkrankung begünstigen können. Der Zusammenhang von psychischen Erkrankungen und individueller Gewaltbereitschaft ist laut DGPPN Gegenstand aktueller Forschungen, beispielsweise im SFB/TRR 379 Neuropsychobiologie der Aggression.
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