DGPPN: Neue Personal-Richtlinie konterkariert gesetzlichen Auftrag23. September 2019 Foto: ©Teteline – stock.adobe.com Nach der Entscheidung des G-BA zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik hat die DGPPN die neue Richtlinie als “Affront für alle Betroffenen, Angehörigen und in der Psychiatrie Beschäftigten” bezeichnet. Die dringend benötigte Neuregelung der Personalbemessung sei auf ganzer Linie gescheitert: Statt der notwendigen Verbesserung der Personalschlüssel drohe nun Personalabbau. Die am 19.09.19 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik liegt laut DGPPN nicht nur hinter allen Erwartungen zurück, sie sei auf ganzer Linie gescheitert, erklärte die Fachgesellschaft. Alle Pläne zum Ausbau einer menschenwürdigen und zukunftsfähigen psychiatrischen Versorgung in Deutschland steckten in der Sackgasse. „Wir können nicht begreifen, wie in Zeiten, in denen Patientensicherheit großgeschrieben wird, so wenig Mut und Entschlossenheit für mehr Personal in der Patientenversorgung aufgebracht wird“, kommentierte DGPPN-Präsident Prof. Andreas Heinz das vorliegende Ergebnis. „Nach so vielen Jahren und unzähligen Beratungen ist das ein Armutszeugnis für unser Gesundheitswesen. Allen Verantwortlichen muss klar sein, dass eine Rückkehr zur Verwahrpsychiatrie droht. Das kann keiner wollen. Deshalb fordern wir angesichts der jüngsten Beteuerungen zum ersten Welttag der Patientensicherheit den Gesetzgeber und den G-BA als ‘Normgeber’ auf, Wort zu halten und entschieden für Patientensicherheit und humane Bedingungen in der Versorgung einzustehen. Die Personalvorgaben in der Psychiatrie eignen sich hervorragend, um hier ein Exempel zu statuieren“, sagte Heinz weiter. “Die aktuell verabschiedete Richtlinie legt die bislang geltende Personalverordnung – statt sie qualitativ und signifikant zu erhöhen – als Personaluntergrenze fest. Die Folge ist, dass Krankenhäuser noch weniger Personal als bisher von den Krankenkassen finanziert bekommen. Dies konterkariert den gesetzlichen Auftrag. Ergreift der Gesetzgeber nicht zeitnah Gegenmaßnahmen, nimmt er die Gefährdung der Patientensicherheit mit allen Konsequenzen in Kauf”, erklärte die Fachgesellschaft. Die DGPPN fordert den Gesetzgeber deshalb auf, dem G-BA klare Vorgaben zur Neuausrichtung der Richtlinie zu machen und Sofortmaßnahmen zu beschließen, die eine leitliniengerechte, humane Psychiatrie gewährleisten. Alle Verantwortlichen seien zu einem klaren Bekenntnis für mehr Personal zum Wohle der Patienten aufgefordert, hieß es von Seiten der DGPPN. G-BA katapultiert die Psychiatrie um 40 Jahre zurück Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat den Beschluss zur Mindestpersonalbesetzung in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung scharf kritisiert. Die Entscheidung werfe die Versorgung in diesem Bereich um 40 Jahre zurück, monierte die DKG.Sie fürchtet, dass nun mehr Personal für Dokumentation und Bürokratie eingesetzt werden muss und weniger Personal für die psychisch kranken Menschen zur Verfügung steht. Die “Kontrollwut der Krankenkassen” mache moderne Versorgungsangebote unmöglich und lasse die “Psychiatrie der achtziger Jahre” wieder auferstehen. „Mit dem kleinteiligen stationsbezogenen Nachweisverfahren verhindert die Mehrheit im G-BA moderne Versorgungskonzepte. Dies ist nicht nur Auffassung der DKG, sondern des überwiegenden Teils der Fachgesellschaften im Rahmen des Stellungnahmeverfahrens. Nahezu alle Fachgesellschaften haben sich ausdrücklich für einen Einrichtungsbezug und strikt gegen jeglichen Stationsbezug ausgesprochen. Es ist besonders frustrierend und absolut nicht nachvollziehbar, dass der G-BA trotz Kenntnis von Angehörigen-, Patienten- und Fachvoten hier der Kassenseite gefolgt ist. Mit Excel-Personaltabellen aus dem G-BA verschärfen wir die Bürokratie, aber wir können damit keine am Patienten orientierte Versorgung gewährleisten. Das ist eine große Enttäuschung für alle, die auf wirkliche Verbesserungen gehofft hatten“, erklärte Dr. Gerald Gaß, Präsident der DKG. Sofern das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände hat, tritt die Richtlinie zum 1. Januar 2020 in Kraft.
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