DGSP: Begleitung beim Absetzen von Psychopharmaka angemessen vergüten26. April 2018 Foto: © weyo – Fotolia.com Die Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. (DGSP) fordert, dass gesetzlich Versicherte mit psychischen Leiden eine verlässliche und fachgerechte Begleitung beim Reduzieren und ggf. Absetzen von Psychopharmaka in ihren Heimatregionen finden. Deshalb müssen laut Fachverband den behandelnden Fachärzten solche Leistungen angemessen vergütet werden. Die DGSP hat mit Publikationen und zahlreichen Veranstaltungen die Debatte über die medikamentöse Behandlung von Personen mit Psychoseerfahrung und -anfälligkeit beziehungsweise Schizophrenie-Diagnose in der Psychiatrie angestoßen. Mittlerweile ist die möglichst niedrige Dosierung der neuroleptischen Medikamente im mittel- und längerfristigen Verlauf psychiatrischer Konsens. Sie wird auf Fachkongressen diskutiert und hat auch Eingang in die neuen S3-Leitlinien Schizophrenie unter Federführung der DGPPN gefunden, die in diesem Frühsommer veröffentlicht werden. Beim Reduzieren von Psychopharmaka müssten Patienten aber gut begleitet werden, sagte der Psychiater PD Dr. Jann E. Schlimme, der sich auf die Begleitung von Menschen mit Psychosen spezialisiert hat und dem Erweiterten Vorstand der DGSP angehört. Hierfür sei mehr Zeit notwendig als derzeit dem psychiatrischen Facharzt nach den budgetierten Vergütungen der GKV/KV für die einzelnen Patienten zur Verfügung stehe. Die Pauschale beträgt aktuell circa 45 Euro pro Fall im Quartal, wodurch laut Schlimme nur circa ein bis zwei Termine im Quartal mit rund fünf bis zehn Minuten Sprechzeit bei einer durchschnittlich gut organisierten psychiatrischen Facharztpraxis möglich sind. „Die Begleitung beim Reduzieren und Absetzen von Psychopharmaka erfordert aber eine höhere Terminfrequenz (alle 2-6 Wochen) und längere Termindauer (ca. 25-40 Minuten)“, so Schlimme weiter. „Dies ist langfristig sinnvoll und erfolgreich, wobei es oft nicht um ein generelles Absetzen, sondern häufig um das Reduzieren der Neuroleptika und der mit deren Einnahme verbundenen Nebenwirkungen geht.“ Die DGSP fordert deshalb, dass die von Fachärzten zu leistenden Aufgaben in angemessener Form zu vergüten sind. Ihre Forderung hat die DGSP an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und den GKV-Spitzenverband sowie den Bundesgesundheitsminister und den Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags verschickt.
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