DGU: “Diagnostische Zystoskopien dürfen nicht aus urologischen Praxen verdrängt werden”

Maurice Stephan Michel, Generalsekretär und Sprecher des Vorstandes der DGU. Foto: Schmitz

Die Durchführung der Zystoskopie in urologischen Praxen ist eine zwingende Notwendigkeit”, betonen die Arbeitsgemeinschaft Leitende Krankenhausärzte der Deutschen Gesellschaft für Urologie (DGU) und der Vorstand der Fachgesellschaft vor dem Hintergrund des derzeitigen Zystoskopieverzichtes in urologischen Praxen.

Laut der neuen DGU-Stellungnahme, der zweiten in kurzer Zeit, scheint sich der Zystoskopie-Ausstand bemerkbar zu machen: Schon jetzt wenden sich nach Angaben der Fachgesellschaft vermehrt Patientinnen und Patienten an Krankenhäuser, um ambulant zystoskopiert zu werden.

Der Berufsverband der Deutschen Urologen (BvDU) hat zu der Aussetzungs-Aktion aufgerufen, um Druck auf die Verhandlungen zum Erweiterten Bewertungsmaßstab auszuüben (wir berichteten). Die niedergelassenen Urologen wollen erreichen, dass der erhöhte Aufbereitungsaufwand für die Zystoskopie-Instrumente kostendeckend vergütet wird.

Die DGU betont, dass es keine Alternativen zur Zystoskopie gebe. Sie werde in allen Leitlinien zur Diagnostik und Nachsorge des Harnblasenkarzinoms, aber auch bei vielen anderen Blasenerkrankungen als obligat und unverzichtbar gefordert. “Eine leitliniengerechte Medizin ohne Zystoskopie ist nicht möglich. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der prognostizierten Zunahme des urologischen Versorgungsbedarfes von 20 Prozent ist in den kommenden Jahren eine weitere Zunahme der Anzahl der Zystoskopien zu erwarten”, heißt es in der Stellungnahme.

“Verlagerung in die Kliniken nicht möglich”

„Eine Verlagerung der Zystoskopien aus den urologischen Praxen in die urologischen Kliniken ist nicht möglich”, stellt Prof. Björn Volkmer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Krankenhausärzte der DGU klar. “Die in den Kliniken vorhandenen technischen und personellen Ressourcen sind auf die Versorgung der stationären Patienten ausgerichtet und können nicht beliebig erweitert werden, zumal die hygienischen und ökonomischen Bedingungen für die Zystoskopie an den Krankenhäusern sich von denen in der Praxis nicht unterscheiden“,

„Eine wohnortnahe Zystoskopie in urologischen Praxen ist für eine Aufrechterhaltung der urologischen Versorgung dringend erforderlich”, betont auch Prof. Maurice Stephan Michel, Generalsekretär und Sprecher des Vorstandes der DGU. “Der durch neue Richtlinien entstandene Mehraufwand der Aufbereitung der Instrumente muss entsprechend adäquat vergütet werden. Betriebswirtschaftlich bedingte Schließungen von urologischen Praxen oder eine Diagnose- oder Nachsorgeverzögerung bei urologischen Krankheitsbildern ist gerade auch in Anbetracht der prognostizierten Steigerung des Versorgungsbedarfs in der Urologie nicht verantwortbar.“

“Angemessene Vergütung zeitnah beschließen”

Die DGU und ihre Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Krankenhausärzte äußern in ihrer erneuten Mitteilung nicht nur Verständnis, sondern “appellieren nochmals eindringlich” an die verantwortlichen Institutionen, “eine angemessene Vergütung des tatsächlichen Aufwandes der Zystoskopie zeitnah zu beschließen und umzusetzen, damit sichergestellt ist, dass urologische Patienten weiterhin gemäß den medizinischen und onkologischen Leitlinienstandards in den urologischen Praxen versorgt werden können”.

(DGU/ms)