Niedergelassene Urologen schränken Zystoskopie ein: Fachgesellschaft nimmt Stellung19. November 2019 DGU-Präsident Prof. Jens Rassweiler (Bild) hat gemeinsam mit Dr. Thomas Speck, Vorstand Wissenschaft und Praxis, und Prof. Florian Wagenlehner, Vorsitzender des Arbeitskreises Infektiologie und Hygiene der DGU, eine Stellungnahme zum Thema “Zystoskopie in der Urologie” verfasst. Foto: Schmitz Einerseits, andererseits: Die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) äußert in einer aktuellen Stellungnahme Verständnis für die Forderung des Berufsverbands der Deutschen Urologen (BvDU), dass der Mehraufwand der Aufbereitung von Zystoskopen adäquat vergütet werden soll. An den Richtlinien zur Aufbereitung hält sie jedoch unterschiedslos fest. Der BvDU rät niedergelassenen Urologen derzeit zu einem vorübergehenden Verzicht der Zystoskopie, um auf die unwirtschaftliche Situation aufmerksam zu machen, die mit der Aufbereitung der Instrumente aufgrund der gegenwärtigen Richtlinien einhergeht (wir berichteten, s. Links zu Bericht und Interview unten). Die DGU betont in ihrer Stellungnahme, “dass sie die aktuellen Richtlinien zur Aufbereitung von urologischem Instrumentarium generell akzeptiert und empfiehlt, sich danach zu richten”. Hier differenziert die DGU also nicht zwischen diagnostischer und operativer Endoskopie. Der BvDU hatte beklagt, dass von den niedergelassenen Urologen Aufbereitungsmaßnahmen verlangt werden, wie sie für endoskopisch operierende Urologen in der Klinik angemessen sind. Die Forderung nach adäquater Vergütung kann die Fachgesellschaft jedoch nachvollziehen, “da von Urologen vermehrt neue, für den Patienten deutlich weniger belastende Instrumentenmaterialien eingesetzt werden”, sprich flexible Endoskope, deren Aufbereitung einen Mehraufwand bedeutet. Die DGU klärt in ihrer Stellungnahme über die Hintergründe auf: Die notwendige Aufbereitung des Instrumentariums wird in Deutschland durch das Robert Koch-Institut vorgegeben und in verschiedene Sterilitätsklassen eingeteilt, die sich nach dem Einsatzspektrum und dem Instrumentenaufbau richten. Für Instrumente, die zur Blasenspiegelung verwendet werden, gilt die Klasse “semikritisch B”. Dies bedeutet, dass Bakterienarten, die im Bereich der Harnblase eine Rolle spielen, durch die Sterilprozedur sicher abgetötet werden müssen. Veraltete Richtlinien? Dass die Richtlinien von 2012 (Bundesgesundheitsblatt 2012; 55:1244-1310) nicht mehr ganz zeitgemäß sind, scheint jedoch auch die DGU zu sehen: Es hätten sich “in den letzten Jahren die Materialien der Instrumente geändert, die es erlauben, eine Blasenspiegelung für den Patienten deutlich angenehmer durchzuführen, indem flexible Instrumente vermehrt eingesetzt werden”. Dies führe zu einem “Mehraufwand, um eine sachgerechte Aufbereitung des Instrumentes durchführen zu können, da diese aufgrund konstruktiver Besonderheiten als Medizinprodukte mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung eingestuft werden”. Dieser Mehraufwand werd allerdings derzeit nicht separat vergütet. (DGU/ms)
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