DGU-Stellungnahme zum Nutzen des PSA-Tests25. September 2019 Der PSA-Test wird neu bewertet. Foto: jarun011 – stock.adobe.com Die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) hat auf Anforderung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) eine aktuelle Stellungnahme zur Früherkennung von Prostatakrebs mithilfe des PSA-Tests abgegeben. Wie DGU-Präsident Prof. Oliver Hakenberg am 19.09.2019 bei der Pressekonferenz zum 71. DGU-Kongress in Hamburg erläuterte, empfiehlt die Fachgesellschaft den Test für Männer ab 45 Jahren mit einer Mindestlebenserwartung von zehn Jahren bis zum 70. Lebensjahr; wenn ein familiäres Risiko vorliegt, empfiehlt die DGU den PSA-Test schon ab 40 Jahren. „Die Intervalle der PSA-Bestimmung sollten dabei nicht notwendigerweise jährlich sein, sondern in Abhängigkeit vom PSA-Ausgangswert bemessen werden“, heißt es in der Stellungnahme. Grundlage ist ein Beratungsverfahren, das der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 20.12.2018 auf Antrag der Patientenvertretung eingeleitet hat (wir berichteten). Im Zuge dieses Verfahrens wurde das IQWiG mit der Recherche, Darstellung und Bewertung des aktuellen Standes zum Thema Prostatakrebs-Screening per PSA-Test beauftragt. Zu diesem Zweck hat das IQWiG die DGU zu einer Stellungnahme aufgefordert. “Ich finde es gut, dass Betroffene den Antrag gestellt haben und nicht eine Fachgesellschaft, der man unterstellen könnte, es ginge ihr um ein finanzielles Interesse”, sagte Hakenberg in Hamburg. “Das Thema wird nun an höchster Stelle debattiert werden und es wird eine Entscheidung geben.” Die DGU ist vom Nutzen des PSA-Tests bei richtiger Anwendung und richtiger Interpretation der Ergebnisse überzeugt. “Alle Studien haben gezeigt, dass Metastasen im Screening-Arm seltener auftreten”, erklärte der Rostocker Klinikdirektor bei der Pressekonferenz. Die Progression zu einer metastasierten Erkrankung sei ein patientenrelevanter Endpunkt, denn dieses Stadium würde das Leben der Patienten mit zahlreichen Arztbesuchen und einer meist nicht mehr kurablen Erkrankung erheblich belasten. “Das Festhalten am krebsspezifischen Überleben führt bei dieser Erkrankung in die Irre”, so Hakenberg. (ms)
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