G-BA nimmt Antrag zur Bewertung des PSA-Tests an4. Januar 2019 Jens-Peter Zacharias vom BPS will klare Empfehlungen. Foto: Zacharias Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20.12.2018 einen Antrag der Patientenvertretung zur Bewertung des PSA-Screenings zur Früherkennung von Prostatakrebs angenommen. Mit der Antragsstellung habe die Patientenvertretung einen ersten wichtigen Schritt zur Über-prüfung des Nutzens der PSA-Testung als Früherkennungsmaßnahme erreicht, heißt es in einer Mitteilung des vom Bundesverbandes Prostatakrebs Selbsthilfe (BPS). Die Patientenvertretung fordert gleichzeitig eine patientenverständliche und unabhängige Aufklärung, damit Männer informiert Entscheidungen für oder gegen eine Früher-kennungsuntersuchung treffen können. Aufgrund des Plenumsbeschlusses wird der G-BA als Nächstes festlegen, welche Inhalte ein Auftrag an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG) zur Nutzenbewertung des PSA-Tests als Früherkennungsmaßnahme haben soll. „Wir brauchen für Deutschland klare Empfehlungen. Wenn der Test nutzt, soll er gemacht und auch bezahlt werden. Ansonsten soll er nicht weiter als Früherkennungsmaßnahme angeboten werden“, sagte Jens-Peter Zacharias vom BPS. Die Untersuchung ist keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Von den Krankenkassen wird als Krebsfrüherkennungsmaßnahme lediglich eine jährliche digital rektale Untersuchung der Prostata für Männer ab 45 Jahren bezahlt. Der Nutzen des PSA-Tests zur Früherkennung ist bislang umstritten. Groß angelegte Studien liefern unterschiedliche Ergebnisse zum PSA-Screening. Anfang 2018 wurden die aktuellsten Daten veröffentlicht. Daraufhin wurde in den USA die Empfehlung dahingehend geändert, dass Männer zwischen 55 und 69 Jahren nach ärztlicher Aufklärung und Beratung eine individuelle Entscheidung für oder gegen die Durchführung einer PSA-basierten Früherkennung treffen können. Zuvor wurde der PSA-Test in den USA nicht empfohlen. (BPS/ms)
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