DGVS: Überarbeitete S3-Leitlinie zu Morbus Crohn erschienen

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Starke Bauchschmerzen, Durchfall und Gewichtsabnahme sind die Hauptsymptome bei Morbus Crohn. Bis die richtige Diagnose gefunden ist, dauert es häufig lange, da andere Krankheiten mit ähnlichen Symptomen ausgeschlossen werden müssen. Die nun publizierte Überarbeitung der S3-Leitlinie soll hier helfen.

Die S3-Leitlinie umfasst 162 Empfehlungen in sieben Bereichen zu Diagnostik und Therapie. Diese wurden auf ihre weitere Gültigkeit hin überprüft und, sofern notwendig, adaptiert oder neu erstellt. „Neu an dieser Leitlinie ist, dass wir die künstliche Trennung zwischen Chirurgie und Innerer Medizin aufgehoben haben. Chirurgische Therapien sind keinesfalls das letzte Mittel der Wahl. Sie sind vielmehr integraler Bestandteil – das verdeutlichen wir auch in der aktualisierten Leitlinie, in der internistische und operative Behandlungen gleichberechtigt nebeneinander stehen“, erklärt Prof. Andreas Stallmach, Direktor der Klinik für Innere Medizin IV des Universitätsklinikums Jena, der die Leitlinie gemeinsam mit Prof. Andreas Sturm, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin – Gastroenterologie Westend der DRK Kliniken Berlin, koordiniert hat.

Wichtige Neuerungen in der Leitlinie umfassen die Empfehlungen zur Sonographie. „Der Ultraschall des Darms hat sich nicht nur bei der Erstdiagnose, sondern auch bei Verlaufskontrollen fest etabliert. Für Patientinnen und Patienten ist diese Untersuchungsmethode nicht belastend und, anders als die Koloskopie, ohne spezielle Vorbereitung durchführbar. Studien haben gezeigt, dass die Sonographie gleichwertig zu anderen bildgebenden Verfahren, wie Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT) ist“, erläutert Sturm.

Eine wichtige Empfehlung betrifft die Treat-to-Target-Steuerung der Therapie. Das bedeutet, dass sich die Therapie auch an objektiven Parametern wie Entzündungswerten im Blut oder den in einer Koloskopie darstellbaren Entzündungszustand der Darmschleimhaut ausrichtet. Diese objektiven Krankheitszeichen können vorhanden sein, auch wenn die/der Patientin/Patient selbst beschwerdefrei ist. „Studien konnten bisher keinen eindeutigen Nutzen für diese Art der Therapiesteuerung finden. Somit ist eine endoskopische Kontrolle nur sinnvoll, wenn Patientinnen und bzw. Patienten Beschwerden äußern und sich aus dem Befund auch Konsequenzen ergeben“, erklärt Stallmach. Für die Betroffenen soll das auch die Zahl der Kontrollendoskopien verringern.