DHM zum Kabinettsentwurf zur WissZeitVG-Reform: Karrierewege werden planbarer30. Juli 2026 Foto: Bro Vector/stock.adobe.com Planbarere Karrierewege in der Wissenschaft: Die Deutsche Hochschulmedizin (DHM) zeigt sich zufrieden mit dem Kabinettsentwurf zur Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Die Reform könne einen wichtigen Beitrag leisten, die Attraktivität akademischer Karrierewege nachhaltig zu stärken, so die DHM. Der Verband begrüßt insbesondere, dass im Kabinettsentwurf zur WissZeitVG-Reform Kritikpunkte der Forschungseinrichtungen aufgegriffen und gleichzeitig die familienpolitischen Komponenten gestärkt wurden. Damit zusätzliche Verlängerungsansprüche ausreichend gegenfinanziert sind, müssten nun die Drittmittelgeber mitziehen und ihre Förderbedingungen daran anpassen, fordern die Vertreter der Hochschulmedizin. Die Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich stärkt aus Sicht der DHM wissenschaftliche Karrieren. Gerade wegen der hohen Mobilität zwischen Standorten und Einrichtungen sind bundesweit einheitliche Befristungsregeln von zentraler Bedeutung. Zudem enthält der nun vom Kabinett verabschiedete Entwurf wichtige Verbesserungen gegenüber dem im Juni vorgelegten Referentenentwurf. WissZeitVG-Reform: Kabinettsentwurf behält Bonusregelung bei Positiv sei insbesondere, dass die „Bonusregelung“ erhalten bleibt – im Gegensatz zu den im Referentenentwurf vorgesehen Regelungen. So sollen nicht genutzte Befristungszeiten aus der Promotionsphase auch künftig auf die Postdoc-Phase übertragen werden können. Das setzte die richtigen Anreize für eine zügige Promotion, betonte die DHM. Auch die verbindlichen Mindestvertragslaufzeiten in der Prä- und Postdoc-Phase hält die DHM grundsätzlich für richtig. Zugleich ist es begrüßenswert, dass weiterhin eine Soll-Regelung vorgesehen ist, die begründete Ausnahmen ermöglicht. Diese Flexibilität ist in der Hochschulmedizin wichtig, etwa für die Übergänge zwischen Promotions- und Postdoc-Phase oder kurze wissenschaftliche Gastaufenthalte. Grundsätzlich zu begrüßen ist zudem, dass der Vorrang einer Qualifizierungsbefristung vor einer Drittmittelbefristung wegfällt. „Gute Nachricht für forschende Ärztinnen und Ärzte“ Für die Hochschulmedizin ist außerdem zentral, dass komplementär zur Reform des WissZeitVG künftig in dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) auch die Forschungsaktivität klar geregelt wird. Dies trägt der besonderen Verbindung von ärztlicher Weiterbildung und wissenschaftlicher Qualifikation in Forschung und Lehre Rechnung. Prof. Martina Kadmon, Präsidentin des Medizinischen Fakultätentags (MFT), betont: „Wissenschaftliche Qualifikation in Forschung und Lehre ist ein fester Bestandteil der ärztlichen Weiterbildung in der Universitätsmedizin. Dass das Ärztebefristungsgesetz nun explizit die Merkmale dieser ärztlichen Qualifizierungsphase berücksichtigt, ist eine gute Nachricht für forschende Ärztinnen und Ärzte in der Hochschulmedizin. Allerdings muss der Gesetzgeber auch die Belange der Zahnärztinnen und Zahnärzte berücksichtigen.” Damit die WissZeitVG-Reform ihre Ziele in der gesamten Hochschulmedizin erreicht, müssen auch forschende Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Geltungsbereich des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung (ÄArbVtrG) aufgenommen werden. In der universitären Zahnmedizin ist die klinische Weiterbildung beziehungsweise Spezialisierung parallel zur wissenschaftlichen Qualifikation bis hin zur Habilitation erforderlich. Ohne eine entsprechende Einbeziehung entstehen für wissenschaftlich tätige Zahnärztinnen und Zahnärzte Lücken in der Qualifizierungsplanung, mit negativen Folgen für die Nachwuchsgewinnung. WissZeitVG-Reform stellt neue Anforderungen an drittmittelfinanzierte Projekte Zugleich steigen durch die Reform in drittmittelfinanzierten Projekten die Anforderungen an Finanzierung und Planung. Denn die familienpolitischen Komponenten, etwa die erweiterten Regelungen zur Pflege von Angehörigen, gelten nun auch bei Drittmittelbefristungen. So sieht es der Kabinettsentwurf der WissZeitVG-Reform vor. Prof. Jens Scholz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), betont: „Die Reform kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, wissenschaftliche Karrierewege verlässlicher und attraktiver zu gestalten. Wenn die familienpolitischen Regelungen ausgeweitet werden und künftig auch für Drittmittelkonstellationen gelten, sind die Drittmittelgeber umso mehr gefordert, flexible Unterstützung zu leisten und in diesen Fällen auch längere Förderzeiten zu gewähren. Das Finanzierungsrisiko, das sich aus möglichen Verlängerungen von Befristungen um mehrere Jahre ergibt, darf nicht allein den Forschungseinrichtungen aufgebürdet werden.“ DHM fordert mehr Flexibilität in der Drittmittelförderung Ein erheblicher Teil der Forschung in der Hochschulmedizin wird über Drittmittel finanziert. Während Drittmittelprojekte häufig an feste Laufzeiten gebunden sind, können Verlängerungsansprüche, etwa aufgrund von Elternzeit, Pflegezeiten oder Krankheitsausfällen, dazu führen, dass Beschäftigungsverhältnisse entsprechend verlängert werden müssen. Daraus können Finanzierungslücken entstehen, die die ohnehin angespannte finanzielle Lage der Universitätsmedizin weiter verschärfen. Die DHM fordert daher, dass die Drittmittelförderung in diesen Fällen zusätzliche Flexibilität und Verlängerungsmöglichkeiten bietet.
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