„Die Praxen müssen die Hoheit über ihre Terminorganisation behalten“4. September 2026 Sibylle Steiner (Foto: axentis.de/Georg J. Lopata) Eine Digitalisierung, die Praxen entlastet und die Versorgung verbessert, forderte Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), auf der KBV-Vertreterversammlung in Berlin am 4. September. Steiner kritisierte den Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG). Darin seien bereits die Weichen für ein Primärarztversorgungssystem gestellt, ohne dass es überhaupt konsentierte Leitplanken dafür gebe. „Der Zug fährt nicht nur in die falsche Richtung, sondern er droht auch zu entgleisen“, warnte Steiner. Das GeDIG sieht insbesondere vor, dass Krankenkassen ihren Versicherten einen digitalen Versorgungseinstieg anbieten sollen. Dem erteilte die KBV-Vorständin eine klare Absage: „Einen digitalen Versorgungseinstieg ausschließlich über die ePA-Apps der Krankenkassen lehnen wir ab. Wir fordern daher, die 116117 als gleichberechtigten digitalen Zugangsweg gesetzlich zu verankern.“ Bei all dem müssten die Praxen als selbstständige mittelständische Betriebe die Hoheit über ihre Terminorganisation behalten. Statt immer neuer Strukturen, bestehende sinnvoll weiterentwickeln Auch die digitale medizinische Bedarfseinschätzung dürfe nicht von wirtschaftlichen Steuerungsinteressen der Krankenkassen überlagert werden. Steiner: „Die Erhebung gesundheitlicher Beschwerden sowie die Einschätzung von Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Behandlung sind medizinische Aufgaben, die allein in ärztliche Hoheit gehören.“ Statt immer neue Strukturen zu etablieren, sollten die bestehenden sinnvoll weiterentwickelt werden – wie im Koalitionsvertrag für die 116117 vorgesehen. Wenn der Gesetzgeber die 116117 zum zentralen Baustein der digitalen Versorgung machen wolle, müsse er diese aber auch verlässlich finanzieren. „Ein staatlicher Auftrag der Daseinsvorsorge kann nicht aus der Vergütung der Ärztinnen und Psychotherapeuten quersubventioniert werden“, so Steiner. Deutliche Worte fand sie zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). Das Spargesetz führe zu tiefgreifenden Einschnitten in der gesamten ambulanten medizinischen Versorgung. „Und diese Einschnitte treffen direkt die Patientinnen und Patienten.“ In der Psychotherapie beispielsweise würden Budgetierung, ersatzlose Streichung der Zuschläge zur Kurzzeittherapie und Angemessenheitsprüfung für Patientinnen und Patienten zu harten Einschränkungen führen. Krise in der ambulanten Versorgung überwinden: „Den Praxen wieder Luft zum Atmen geben“ Mehr Digitalisierung, bessere Versorgungssteuerung und nachhaltige Entbürokratisierung – für all dies habe das KV-System bereits konstruktive Vorschläge und Konzepte vorgelegt, machte die Vorständin deutlich. Dabei seien Praxistauglichkeit und die Verbesserung der Versorgung stets die zentralen Maximen gewesen. Diese Nutzenorientierung forderte Steiner auch von der Politik: „Wenn die Bundesregierung die durch das Spargesetz verschärfte Krise in der ambulanten Versorgung überwinden will, muss sie vor allem eines tun: den Praxen wieder Luft zum Atmen geben.“
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