Digitalagentur für Gesundheit: „Interessenkonflikte vorprogrammiert, unfair finanziert“11. November 2024 Die Gematik soll Gesundheits-Digital-Agentur werden, Kritik dran kommt vom GKV-Spitzenverband. Foto: MQ-Illustrations/stock.adobe.com Mit Blick auf das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz befürchtet der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) „erhebliche finanz- und ordnungspolitische Probleme“ und kritisiert eine „unfaire“ Finanzierung. Noch befasst sich der Bundestag mit laufenden Gesetzgebungsverfahren, dazu gehört auch das Gesundheit-Digitalagentur-Gesetz. Nachdem sich der Virchowbund sich bereits zu diesem Vorhaben – und der Stellungnahme der GKV – positioniert hat, äußert sich nun der GKV-Spitzenverband. Auch wenn der Verband die „grundsätzlichen Intension“ des Gesetzgebers positiv bewertet, spart er nicht mit Kritik. So erklärte die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer mit Blick auf den Umbau der Gematik zur Digitalagentur für Gesundheit, dass dieser „erhebliche finanz- und ordnungspolitische Probleme“ berge. „Dazu gehört die im Gesetzentwurf angelegte konfliktträchtige Konstellation der neuen Digitalagentur als Marktteilnehmerin mit eigenen Produkten, die gleichzeitig weiterhin die Produkte ihrer Mitbewerber aus der Industrie zulassen soll. Es besteht die große Gefahr, dass der notwendige Wettbewerb um die beste Lösung dadurch beeinträchtigt wird“, führte Pfeiffer weiter aus. „Die für die Digitalagentur geplante Möglichkeit, eigene Komponenten und Dienste der TI zu betreiben, kann und sollte aufgrund dieses Interessenkonfliktes allenfalls für zentrale Produkte gelten, die nur einmal im System vorhanden beziehungsweise notwendig sind.“ GKV: Digitalisierung des Gesundheitswesens gesamtgesellschaftliche Aufgabe Besonders problematisch ist Pfeiffer zufolge, dass die zukünftige Digitalagentur mehr Aufgaben und erweiterte Befugnisse erhalten soll, entsprechende Kostensteigerungen im Gesetzentwurf aber nicht berücksichtigt seien. Die GKV-Vorstandsvorsitzende erklärte: „Die – steigenden – Ausgaben der neuen Digitalagentur werden allerdings weiterhin zu 93 Prozent von den Beitragszahlenden der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgebracht werden müssen.“ Sie beklagt den mangelnden Einfluss der GKV auf den „wirtschaftlichen Einsatz der Gelder der Beitragszahlenden“. Zudem verschärfe sich dieses Problem noch angesichts des Plans, dass das Bundesgesundheitsministerium jederzeit per Rechtverordnung der Digitalagentur neue Aufgaben übertragen könne. Pfeiffer forderte angesichts angespannter Finanzlage und steigenden Beitragsätzen zusätzliche Belastungen für Beitragszahlende zu vermeiden. Sie betonte: „Zudem ist die Digitalisierung des Gesundheitswesens eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und müsste als solche aus Steuermitteln finanziert werden. Wenn der Gesetzgeber weiterhin an dieser unfairen Finanzierung festhält, sollte bei allen kostenrelevanten Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung der Digitalagentur Gesundheit zumindest mit der GKV das Einvernehmen hergestellt werden müssen.“ „Bedarfsgerechte und diskriminierungsfreie digitale Terminvergabe sicherstellen“ Zu dem Vorhaben, dass GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Vorgaben für Portale zur digitalen Terminvermittlung zu beschließen sollen, um Versicherten einen „bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Zugang“ in die vertragsärztliche Versorgung zu gewährleisten erklärte Pfeiffer: „Wir befürworten diese geplante Regelung uneingeschränkt, würden aber noch darüber hinausgehen.“ Der Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes: Das bestehende Portal der KBV zur Unterstützung der KVen bei der Vermittlung telemedizinischer Angebote sollte weiterentwickelt und damit zusammenhängend ein Terminverzeichnis eingerichtet werden. An dieses müsste dann ein facharztgruppenspezifisches Kontingent freier Termine inklusive Angaben zu ärztlichen Schwerpunkten, Sprechstundenzeiten und den jeweiligen Leistungsangeboten übermittelt werden. Das Verzeichnis kann den KVen, den Krankenkassen oder auch kommerziellen Plattformen als Grundlage für die Vermittlung von Arztterminen dienen. „Damit sichergestellt ist, dass Termine in medizinisch dringenden Fällen prioritär vergeben werden, sollte die Terminservicestelle der KBV einen privilegierten Zugang zum Terminverzeichnis erhalten“, hob Pfeiffer hervor. Der Virchowbund steht dem mit dem Gesetz geplanten Terminvergabesystem kritisch gegenüber und lehnt insbesondere den darüberhinausgehenden in der Stellungnahme der GKV skizzierten Vorschlag kategorisch ab. (ja)
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