Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege vorgestellt11. Februar 2026 Bild: keBu.Medien – stock.adobe.com Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will digitale Innovationen noch stärker in den Versorgungsalltag integrieren. Die KBV begrüßt die Stärkung der gematik äußert aber Skepsis bei der Rolle der elekronischen Patientenakte. Die Bundesregierung setzt laut Warken auf eine stärkere Einbindung digitaler Innovationen in den Versorgungsalltag, eine systematische Generierung und Nutzung hochwertiger Gesundheitsdaten sowie mehr digitale Versorgungssteuerung. Dabei solle als zentrales Element einer modernen Versorgung die elektronische Patientenakte (ePA) weiterentwickelt werden und allen Versicherten den „einfachsten Einstieg“ in das Gesundheitssystem ermöglichen, denn bisher bringe sie vor allem für Versicherte mit Krankheitsgeschichte einen Mehrwert. Das Bundesgesundheitsministerium sieht in seiner Digitialisierungsstrategie drei Handlungsfelder. 1. Schaffung personenzentrierter und digital unterstützter sektoren- und professionsübergreifender Versorgungsprozesse Die ePA soll „als digitaler Begleiter in der Versorgung weiterentwickelt werden“. Als weitere Funktionen werden die digitale Ersteinschätzung, digitale Terminvermittlung und E‑Überweisung genannt. So sollen die Nutzerzahlen von derzeit vier Millionen auf rund 20 Millionen Versicherte bis 2030 erreicht werden. Geplant sind unter anderem auch niedrigere Authentifizierungs-Hürden bei gewährleistetem Datenschutz. Noch 2026 sollen ein digital gestützter Medikationsprozess, Erinnerungsfunktionen für Versicherte und die Ausleitung von Forschungsdaten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) implementiert werden. Zudem soll ein gezielter rechtssicherer und datenschutzkonformer Einsatz von Künstlicher Intelligenz die Behandlungsqualität erhöhen, die medizinische und pflegerische Dokumentation entlasten oder die Kommunikation erleichtern. Anvisiert sei, dass bis 2028 in mehr als 70 Prozent der Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eine KI-gestützte Dokumentation genutzt wird. 2. Generierung und Nutzung qualitativ hochwertiger Daten für eine bessere Versorgung und Forschung Für eine systematische Nutzung von Gesundheits- und Pflegedaten sollen diese leichter zugänglich werden für eine grenzüberschreitende Versorgung und Forschung. Dafür soll das FDZ an den neuen Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) angebunden werden. Ziel sei, dass bis Ende 2026 mindestens 300 Forschungsvorhaben unter Nutzung von Daten aus dem FDZ durchgeführt oder initiiert werden. Dafür soll das FDZ „KI-fähig ausgebaut“ werden. 3. Nutzenorientierte Technologien und Anwendungen Das BMG sieht eine verlässliche, moderne und stabile Telematikinfrastruktur (TI) als Voraussetzung für leistungsfähige digitale Anwendungen. Um die Anfälligkeit des Systems für Störungen und Ausfälle zu verringern, soll die Komplexität der TI reduziert werden, während zum Beispiel ein mobiler Zugriff für Leistungserbringende und ein digitaler Check-In für Patientinnen und Patienten ihre Nutzerfreundlichkeit erhöhen. Die gematik GmbH soll zudem mehr Durchgriffsrechte erhalten, „damit vereinbarte Standards und Regelungen künftig noch konsequenter umgesetzt werden“. KBV fordert elektronisches Versorgungsfach „Wir begrüßen es sehr, dass ausdrücklich das Ziel einer verlässlichen, stabilen und modernen Telematikinfrastruktur (TI) als Handlungsfeld in die Digitalisierungsstrategie des BMG aufgenommen worden ist“, reagierte Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auf die Vorhaben der Bundesregierung. Zu oft funktioniere digitale Technik nicht und verzögere dadurch Praxisabläufe. Dass die gematik Durchgriffsrechte gegenüber den Anbietern der TI erhält, begrüßt die KBV. Sie könne somit ihre Betriebsverantwortung vollumfänglich wahrnehmen. Die vom BMG skizzierte künftige Rolle der ePA sieht der KBV-Vorstand hingegen skeptisch im Hinblick etwa auf Qualität und Funktionalität. „Solange die ePA nicht praxistauglich, stabil und ohne zusätzlichen Aufwand nutzbar ist, entsteht ein struktureller Mehraufwand im Praxisalltag“, so Steiner. Die KBV halte ein elektronisches Versorgungfach für erforderlich, damit in Zukunft etwa eine elektronische Überweisung oder Daten, die im Rahmen einer Ersteinschätzung erhoben wurden, verfügbar sind „unabhängig davon, ob der Patient eine ePA hat oder nicht“, erläuterte Steiner. Generell können digitale Werkzeuge wie KI-Anwendungen helfen und unterstützen. Sie alleine können aber keine Diagnosen stellen, Therapieentscheidungen treffen oder Verordnungen auslösen, auch nicht, wenn es um Folgerezepte geht. Die medizinische Verantwortung liegt bei Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und die Versorgung findet in den Praxen statt.“ hr/BIERMANN
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