DIVI: Gesetzesvorhaben zur Finanzierung von COVID-19-Behandlungen so nicht akzeptabel23. März 2020 Prof. Uwe Janssens, Präsident der DIVI. (Quelle: © DIVI) Die Emotionen der deutschen Intensiv- und Notfallmediziner kochen hoch: Sie arbeiten in Zeiten von COVID-19 nicht nur vielfach am Limit, sondern kaufen auch teures Material und teure Medikamente – nach eigenen Angaben teilweise zum fünffachen Regelpreis – und haben nun durch den Gesetzentwurf zum Ausgleich der finanziellen Belastungen für die Krankenhäuser erfahren, dass sie zum Großteil auf ihren Kosten sitzen bleiben sollen. „Der Entwurf ist so definitiv nicht akzeptabel“, kommentiert Prof. Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Seine große Enttäuschung ist spürbar: „Minister Spahn hat sein Wort gegenüber den Kliniken gebrochen!“ Auch die Nachbesserungen des Gesetzentwurfes, die bereits wenige Stunden nach Vorstellung der ersten Version und unter heftigen Protesten der Krankenhausgesellschaften erfolgten, seien nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die DIVI fordert deshalb gravierende Änderungen. Die Abrechnung medizinischer Leistungen sei in Deutschland von jeher komplex und kompliziert, heißt es seitens der DIVI. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn habe in Zeiten von COVID-19 unbürokratische Hilfe und einen Rettungsschirm angekündigt, doch davon sei im neuen Gesetzentwurf nichts zu finden. „Wir haben in den Kliniken einen riesigen Aufwand, der durch nichts gegenfinanziert werden soll“, erläutert DIVI-Präsident Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. Rein rechnerisch kommt Janssens zum Beispiel für jedes neu errichtete Intensivbett in seiner Klinik auf etwa 95.000 Euro, Tendenz steigend – da die Preise für Medikamente und Schutzausrüstung aufgrund der hohen Nachfrage in die Höhe schießen. „Der Minister wollte zunächst 30.000 Euro für diese Betten zurückerstatten, in der Nachbesserung des Gesetzentwurfes bietet er jetzt 50.000 Euro für jede neue intensivmedizinische Behandlungseinheit mit Beatmungsmöglichkeit an“, so Janssens. Auf den restlichen Kosten bleiben die Kliniken wohl sitzen. Auch wolle der Bund die Länder in die Pflicht nehmen – eventuell sollen sie die Mehrkosten begleichen. „Föderalismus pur“, kommentiert Janssens. „Wir brauchen jetzt eine nachvollziehbare wie auch langfristig belastbare Zusage der Kostendeckung durch die Politik!“ „Um eines klar zu stellen“, appelliert Janssens an die Politik, „niemand von uns in der Klinik will sich in der aktuellen Situation bereichern. Wir sind Ärzte – wir wollen helfen. Entsprechend möchten wir auch nicht darüber nachdenken, ob unserer Klinik nach der Pandemie die Pleite droht.“ Denn das, so Janssens, wäre dann für viele Häuser der finanzielle Ruin. Er erwarte von der Regierung eine entsprechende Kompensation sämtlicher Kosten: Für Überstunden, Intensivbetten, Beatmungsgeräte, Schutzausrüstung und Medikamente. Und zwar unbürokratisch und unmittelbar. Wie die DIVI berichtet, werde derzeit wohl an weiteren Änderungen des Gesetzentwurfes gearbeitet. Sollten keine erheblichen Änderungen im dann neu zu erwartenden Entwurf erkennbar sein, werde dies zu einem massiven Vertrauensverlust in die Politik führen und mittel- sowie langfristig erhebliche Nachwirkungen haben, so Janssens. „Die Krankenhäuser dürfen jetzt nicht alleingelassen werden. Konkret sieht die DIVI folgende Probleme beim derzeitigen Gesetzentwurf. Nicht berücksichtigt werden laut der Fachgesellschaft• Mehrkosten aufgrund der Preisexplosion für Schutzausrüstung (Preise vor und in der Krise: OP-Maske 3 Cent vs. 50 Cent bis 1 Euro; FFP2-Atemschutzmaske je nach Ausführung 11 bis 60 Cent vs. 7 bis 10 Euro)• Mehrverbrauch an Schutzkleidung • entstehende Überstunden • das Problem der Verlegung der Patienten in Altenheime, Kurzzeitpflege, Reha-Einrichtungen • der Medikamente-Engpass und die explodierenden Preise Was den Krankenhäusern a) für jedes zusätzlich geschaffen Intensivbett und b) für den Erlösausfall aufgrund der freigehaltenen Betten erstattet werden solle, reiche nicht aus oder sei mit bürokratischen Hürden (§21 Abs.2 KHG) belastet. Die DIVI fordert deshalb einen pauschalen Ausgleich (Pauschalbetrag) für jedes neu geschaffene Intensivbett zwischen 85.000 und 100.000 Euro, der unmittelbar nach Schaffung einer zusätzlichen Intensivbetten-Kapazität ausgezahlt wird. Die Fachgesellschaft verlangt zudem eine Fortschreibung des Budgets von 2019 in 2020 (beziehungsweise 2018 in 2019, sofern 2019 noch nicht verhandelt wurde).
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