DMP COPD: IQWiG sieht Aktualisierungsbedarf

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Aus den bestehenden Leitlinien zur chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) ergibt sich laut dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) ein Aktualisierungsbedarf bei mehreren Versorgungsaspekten, so beispielsweise bei der Langzeit-Sauerstofftherapie. Das IQWiG bittet um Stellungnahmen zu seinem Vorbericht bis zum 10. Dezember dieses Jahres.

Das IQWiG hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aktuelle evidenzbasierte Leitlinien zur COPD recherchiert, deren Empfehlungen zu Kernaussagen zusammengefasst und überprüft, ob sich daraus ein Aktualisierungsbedarf für die richtlinienbezogenen Vorgaben des DMP COPD ergibt.

Gemäß den vorläufigen Ergebnissen zeige sich bei einem Aspekt der Langzeit-Sauerstofftherapie ein konkreter Aktualisierungsbedarf, so das IQWiG. Darüber hinaus stuft das Institut einzelne Aspekte der Diagnostik, der nicht medikamentösen und operativen Verfahren sowie der medikamentösen Maßnahmen als potenziell aktualisierungsbedürftig ein

Empfehlungen aus 13 Leitlinien einbezogen

Die Wissenschaftler des IQWiG hatten 13 internationale Leitlinien in ihre Analyse einbezogen, allerdings war darunter keine deutsche. Als Grund gibt das Insitut an, dass die Gültigkeit der deutschen COPD-Leitlinie des Programms für Nationale VersorgungsLeitlinien (NVL) abgelaufen sei. Mit der Veröffentlichung einer überarbeiteten Version ist voraussichtlich Mitte 2020 zu rechnen. Andere deutsche Leitlinien zur COPD erfüllten laut dem IQWiG nicht die Einschlusskriterien für diese Leitlinienrecherche, beispielsweise bezüglich der Evidenzbasierung oder der Aktualität.

Aktualisierungsbedarf bei mehreren Versorgungsaspekten

Aus den 13 berücksichtigten Leitlinien lassen sich 393 Empfehlungen extrahieren. Bei insgesamt sieben übergeordneten Versorgungsaspekten sieht das IQWiG dabei einen potenziellen Aktualisierungsbedarf: Hier geht es um einzelne Aspekte der Diagnostik, nicht medikamentöser und operativer Verfahren sowie medikamentöser Maßnahmen und der Langzeit-Sauerstofftherapie. Als konkret aktualisierungsbedürftig stufen die Wissenschaftler einen Aspekt der Langzeit-Sauerstofftherapie ein.

Empfehlungen zum Monitoring, die bisher nicht in der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) enthalten sind, werden im Bericht gesondert dargestellt. Jedoch sind die Empfehlungen aus verschiedenen Leitlinien bisweilen inkonsistent und decken die Komplexität des Tele-Monitorings nicht ab, betont das IQWiG.

Unterschiedliche Handhabung der Langzeit-Sauerstofftherapie

Insbesondere bezüglich der Langzeit-Sauerstofftherapie (LOT) ergibt sich nach Meinung des Institutes Aktualisierungsbedarf für die DMP-A-RL. Allerdings ließen sich manche Empfehlungen aus internationalen Leitlinien zur Langzeit-Sauerstofftherapie nicht ohne Weiteres auf das deutsche Gesundheitssystem anwenden. So beschreiben internationale Leitlinien teilweise ein anderes Vorgehen für die LOT bei der (der Verordnung) vorausgehenden Risikobewertung bzw. Begutachtung vor Therapiebeginn oder die Einstellung von Sauerstoffflussraten im häuslichen Bereich.

Primärversorgung und multidisziplinäre Versorgung überprüfen

Überdies würden in den internationalen Leitlinien wichtige Betreuungsaufgaben an mobile Teams der Primärversorgung adressiert, die multidisziplinär zusammengesetzt sind. Diese Form der Versorgung sei in Deutschland noch weitgehend unüblich, so das IQWiG.

So empfiehlt eine Leitlinie aus Großbritannien als sichere und effektive Versorgungsform ein „Hospital-at-Home-Schema“ (HaH) für schwer kranke COPD-Patienten während oder kurz nach einer Exazerbation. Diese Patienten sollen in ihrer häuslichen Wohnumgebung durch ein ambulantes interdisziplinäres Versorgungsteam aus einem Krankenhaus versorgt werden. Ob ähnliche Versorgungsformen auch in Deutschland für bestimmte Patientengruppen umgesetzt werden können, wäre noch zu prüfen.

Den Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG im Februar 2019 vorgelegt und um Stellungnahmen gebeten. Die Stellungnahmen zum Berichtsplan werden im jetzt vorliegenden Vorbericht veröffentlicht (einschließlich entsprechender Würdigung). Stellungnahmen zum Vorbericht werden nach Ablauf der Frist ab dem 10. Dezember gesichtet. Sofern sie Fragen offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen.