EMA lehnt Empfehlung von Alzheimer-Medikament Lecanemab ab

Sitz der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA in Amsterdam, Niederlande. (Quelle: Robert Meerding/EMA)

Die europäische Arzneimittelagentur EMA hat sich gegen eine Zulassungsempfehlung für den Alzheimer-Antikörper Lecanemab ausgesprochen. Die Resonanz auf diese Entscheidung fällt gemischt aus.

Die beobachtete Wirkung von Lecanemab auf die Verzögerung des kognitiven Verfalls könne das Risiko schwerwiegender Nebenwirkungen des Arzneimittels nicht aufwiegen, hieß es von der EMA am 26. Juli. In den klinischen Studien konnte Lecanemab den Krankheitsverlauf zwar verlangsamen, jedoch kam es in seltenen Fällen auch zu Hirnschwellungen.

Lecanemab wurde von den Pharmaunternehmen Eisai (Japan) und Biogen (USA) entwickelt und wird von diesen Unternehmen in den USA, Japan, China und Südkorea vermarktet. In einigen Ländern ist das Medikament zugelassen. In den USA etwa wurde dem Wirkstoff am 6. Januar 2023 unter dem Handelsnamen Leqembi eine vorläufige Marktzulassung erteilt. Die vollständige US-Zulassung erfolgte Anfang Juli dieses Jahres. Hersteller Eisai hat angekündigt, eine Prüfung der EMA-Entscheidung zu beantragen.

Neues Wirkprinzip verlangsamt Krankheitsprogress

Wie vergleichbare Medikamente kann Lecanemab Alzheimer weder heilen noch den Krankheitsverlauf stoppen. Ziel ist eine Verzögerung der kognitiven Einbußen bei Erkrankten im frühen Alzheimer-Stadium. Studien haben eine Verlangsamung des geistigen Abbaus durch Lecanemab um 27 Prozent nachgewiesen (gemessen mit der Bewertungsskala iADRS). Dabei handelt es sich um eine Verzögerung von vier bis sieben Monaten im Vergleich zur Placebogruppe. Bei knapp 17 Prozent der Probandinnen und Probanden traten Hirnschwellungen und Hirnblutungen auf, in einigen Fällen mit einem schweren Verlauf. Es wurde von drei Todesfällen im Zusammenhang mit der Lecanemab-Studie berichtet.

Lecanemab entfernt schädliche Amyloid-Plaques im Gehirn von Alzheimer-Erkrankten, die als eine mögliche Ursache der Krankheit gelten. Damit gehört Lecanemab zu einer neuen Generation von Wirkstoffen, die zum ersten Mal ursächlich in den Krankheitsmechanismus von Alzheimer eingreifen. Eine weitere Substanz mit ähnlichem Wirkprinzip und potentiell ähnlich schweren Nebenwirkungen ist Donanemab. In den USA ist der Wirkstoff bereits unter dem Markennamen Kisunla als Alzheimer-Medikament erhältlich. Für Europa wurde ebenfalls ein Zulassungsantrag bei der EMA gestellt. Eine Entscheidung steht noch aus. Die Chancen auf eine Zulassung dürften aber mit der Ablehnung von Lecanemab gesunken sein.

DGN bedauert EMA-Entscheidung

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie bedauert die Entscheidung, dass keine Empfehlung zur Zulassung erteilt wurde. Die neuen Antikörper sind aus Sicht der Fachgesellschaft „ein Meilenstein, wenn auch mit Limitationen“. Sie seien ein wichtiger erster Erfolg in der Therapie der Alzheimer-Krankheit, erklärte Prof. Jörg B. Schulz, Sprecher der DGN-Kommission Kognitive Störungen und Demenzen. Weiter betont er: „Die Therapien sind ein Etappenziel auf dem Weg, Alzheimer für alle Betroffenen therapierbar, eines Tages vielleicht sogar heilbar machen zu können. Wir bedauern, dass nun keine Real-Life-Daten erhoben und Erfahrungen mit der neuen Therapie gesammelt werden können.“

DGN-Generalsekretär Prof. Peter Berlit sieht einen weiteren Vorteil, wenn das Medikament zugelassen worden wäre: Ihm zufolge hätte dies dazu geführt, dass sich Politik und Gesellschaft dringend mit den offenen Fragen auseinandersetzen und wichtige Entscheidungen im Hinblick auf die Infrastruktur der Frühdiagnostik und Versorgung von Alzheimer hätten fällen müssen. „Wir befürchten, dass diese wichtigen gesundheitspolitischen Weichenstellungen nun auf die lange Bank geschoben werden.“ Die DGN erläutert, welche Herausforderungen sie hier sieht.

Herausforderungen in Zusammenhang mit einer Zulassung

Lecanemab sowie die anderen Alzheimer-Antikörper, die vor der Zulassung stehen, müssen in einem Frühstadium der Alzheimer-Erkrankung eingesetzt werden, wenn milde kognitive Beeinträchtigungen oder allenfalls eine leichte Demenz vorliegen. „Das ist ein Zeitpunkt, zu dem derzeit ein Großteil der Betroffenen noch gar nicht diagnostiziert wird. Hier wäre eine Sensibilisierung für Frühsymptome und ein Umdenken in der Bevölkerung und auch bei Ärztinnen und Ärzten nötig“, so Schulz.

Ein praktisches Problem ist, dass die neuen Antikörper nur verschrieben werden dürfen, wenn die gesicherte Diagnose einer beginnenden Alzheimer-Erkrankung besteht. Für die Verschreibung muss eine Amyloid-Pathologie nachgewiesen werden, entweder mit einer Nervenwasseranalyse oder einer Positronen-Emissions-Tomographie (PET)-Untersuchung. Derzeit würden diese Untersuchungen aber nicht ausreichend refinanziert, heißt es von der DGN. „Für das Amyloid-PET gibt bislang nicht einmal eine Abrechnungsziffer und die Nervenwasserdiagnostik ist derzeit unterfinanziert, d. h. für neurologische Praxen nicht kostenneutral. Derzeit stellt es sich also so dar, dass es hier um eine Therapie geht, deren Verschreibung eine Frühdiagnostik erforderlich macht, diese aber nicht – oder nur unzureichend – von den Krankenkassen übernommen wird. Das System hat hier einen Haken, der potenziellen Kandidaten den rechtzeitigen Zugang zur Therapie erschwert, wenn nicht gar verwehrt“, kritisiert Dr. Uwe Meier, erster Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Neurologen (BDN) und weist auf einen weiteren Punkt hin: „Für die Therapie müssen die Behandlungskapazitäten ausgeweitet werden, hier sind Investitionen in Räumlichkeiten, Infusionsliegen und Personal erforderlich. Dies braucht eine neue Vergütungssystematik, um den Versorgungsauftrag sicherstellen zu können.“

Weiter weist die DGN auf begrenzte Versorgungskapazitäten für die geschätzten 260.000 bis 300.000 Alzheimer-Erkrankten in Deutschland hin. Lecanemab muss alle zwei Wochen unter fachärztlicher Aufsicht in die Vene infundiert werden, hinzu kommt die notwendige, turnusmäßige Bildgebung. „Wir laufen hier in einen Versorgungsengpass. Für die Diagnostik und Behandlung aller in Frage kommender Personen sind die derzeitigen Versorgungsstrukturen nicht ausgelegt“, erklärt DGN-Generalsekretär Berlit. „Es ist jetzt Aufgabe der Gesundheitspolitik, entsprechende Versorgungskapazitäten zu schaffen.“

Im Gespräch mit der Gesundheitspolitik suche man Antworten auf Fragen, wie eine entsprechende Frühdiagnostik angeboten und wie die Kosten für die Diagnostik und Therapie gestemmt werden könnten, ohne dass das System kollabiere, erläutert die DGN. Es müsse aber auch die Prävention gestärkt werden. Bis zu 40 Prozent aller Demenzen könnten laut Fachgesellschaft durch einen gesunden Lebensstil und die Korrektur von Risikofaktoren verhindert werden. „Und nicht nur das: Das Fortschreiten der Erkrankung kann durch entsprechende Präventionsmaßnahmen in einem ähnlichen Maße verlangsamt werden wie unter der Antikörper-Therapie. Dieses Potenzial muss voll ausgeschöpft werden“, erklärt Berlit.

Auch wenn nun eine schnelle Zulassung von Lecanemab nicht zu erwarten ist, müssen diese Fragen aus Sicht der DGN und des BND aktiv angegangen werden. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis neue Therapien folgten und das System vor die gleichen Herausforderungen stellten.

Alzheimer Forschung Initiative hält EMA-Entscheidung für nachvollziehbar

Dr. Anne Pfitzer-Bilsing, Leiterin der Abteilung Wissenschaft der Alzheimer Forschung Initiative e.V., bewertet die Entscheidung des EMA-Fachhausschusses etwas milder: Man könne sie „grundsätzlich nachvollziehen“, so Pfitzer-Bilsing. Und weiter: „Wir befürworten, dass die Sicherheit der Erkrankten bei der Nutzen-Risiko-Abwägung höher gewichtet wurde. Die Wirkung von Lecanemab ist nur gering und es ist unklar, ob der Effekt für die Betroffenen selbst überhaupt spürbar ist. Dieser geringen Wirkung stehen potentiell gravierende Nebenwirkungen durch Hirnblutungen und Hirnschwellungen gegenüber. Das ist sicher nicht das, was sich Betroffene und Angehörige von einem neuen Medikament erhoffen.“

Für die Forschung sei die Entwicklung dieser ersten ursächlich wirkenden Antikörper trotzdem ein großer Erfolg, betont die Expertin. Die Wirkstoffe würden neue Perspektiven für eine wirksame Alzheimer-Therapie in der Zukunft eröffnen, müssten aber noch weiterentwickelt werden. „Das Sicherheitsprofil der Amyloid-Antikörper muss noch deutlich verbessert werden und wir müssen noch mehr darüber erfahren, wer von den Wirkstoffen profitiert und für wen eine Behandlung eher nicht geeignet ist. Wir hoffen, dass die EMA-Entscheidung diese positive Entwicklung nicht grundsätzlich gefährdet.“

Sie betont, dass die Alzheimer-Krankheit sehr komplex ist und unterschiedliche Ursachen hat. „Wir werden Alzheimer nicht mit Amyloid-Antikörpern heilen können, selbst wenn wir es schaffen, die Nebenwirkungen in den Griff zu bekommen. Wir brauchen Kombinationstherapien, die individuell an verschiedenen Krankheitsmechanismen ansetzen. Deshalb ist es wichtig, weiter an anderen möglichen Krankheitsursachen zu forschen.“

Teilen:
Quellen Science Media Center, 26.07.2024Deutsche Gesellschaft für Neurologie, 26.07.2024Alzheimer Forschung Initiative e.V., 30.07.2024