Entbudgetierung: ja oder nein?15. März 2019 Das TSVG ist durch. Wird es jetzt schneller Arzttermine geben? Foto: Janina Dierks – Fotolia.com Die Reaktionen auf das am 14. März vom Bundestag beschlossene „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ („Terminservice- und Versorgungsgesetz“, TSVG) fallen unterschiedlich aus. Vermissen die einen den Einstieg in die Entbudgetierung, so loben die anderen gerade diesen Schritt. Begrüßt wird, dass es mehr Geld gibt, der Eingriff in die Sprechstundenzahl stößt auf barsche Ablehnung. Unmittelbar nach dem Beschluss bescheinigte der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) dem Gesetz „einige gute Ansätze“, kritisierte jedoch eine „überbordende Detailregelung“ und den „fehlenden Mut zum Einstieg in den Ausstieg aus der Budgetierung“. „Noch mehr Arbeit und Leistungen kann es nur geben, wenn diese auch bezahlt werden. Diese eigentlich simple Erkenntnis ist mit dem TSVG nun erstmals von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in Gesetzesform gegossen worden. Das erkennen wir ausdrücklich an“, erklärte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV. „Wie viel Geld mehr es am Ende sein wird, weiß heute allerdings noch niemand. Erst muss sich zeigen, ob die vielen Einzelmaßnahmen überhaupt die beabsichtigte Wirkung erzielen“, führte er aus. Besser wäre es aus Sicht der Ärzteschaft gewesen, statt der komplizierten kleinteiligen Regelungen einfach die Grundleistungen zu entbudgetieren, sagte Gassen weiter. Die KBV habe hierzu exakte Berechnungen vorgelegt. „Doch offensichtlich haben in der Politik die Mehrheiten und der Mut zu diesem konsequenten Schritt gefehlt“, resümierte der KBV-Chef. Er kritisierte, dass das Gesetz massiv in Praxisabläufe eingreift. „Mehr Regeln und mehr Gängelung für den Praxisalltag bringt das Gesetz mit sich“, so Gassen. Heinrich sieht Einstieg in die Entbudgetierung, aber auch gravierende Eingriffe Ganz anders sieht es der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV-Virchow-Bund). Dessen Bundesvorsitzender Dr. Dirk Heinrich erkennt gerade den von Gassen vermissten „Einstieg in die Entbudgetierung“. Die Entbudgetierung für neue Behandlungsfälle und für Fälle in der offenen Sprechstunde sei eine signifikante Verbesserung zum vorherigen Gesetzentwurf, in dem noch ein Zuschlag von 25 Prozent auf die Versichertenpauschale vorgesehen war. Wenn damit die Anreize in allen Fachgruppen und Regionen gleich hoch seien, bestehe eine echte Chance, dass Kapazitäten für entbudgetierte Neupatienten und für Patienten in offenen Sprechstunden entstünden. Zudem soll es für die Behandlung nach Vermittlung durch die Terminservicestelle neben der extrabudgetären Vergütung aller Leistungen im Behandlungsfall zusätzlich nach Wartezeit auf die Behandlung gestaffelte Zuschläge geben. „Die Bedeutung der grundversorgenden Fachärzte wird festgeschrieben und die koordinierende Funktion des Hausarztes gestärkt“, lobt Heinrich. Diese jahrelange Forderung der niedergelassenen Ärzte ist allerdings verbunden mit weiteren gravierenden Eingriffen in die Organisation der Praxen und einer fortgesetzten Beschneidung der ärztlichen Selbstverwaltung.“ Die Erhöhung der Mindestsprechstundenzahl von 20 auf 25 Stunden und der Zwang zur offenen Sprechstunde sind und bleiben nach Heinrichs Ansicht „ein schwerwiegender Eingriff in die Freiberuflichkeit“. Dies habe aber, neben einer grundsätzlichen Bedeutung, keinerlei praktische Auswirkungen, da nur rund vier Prozent der Praxen weniger als 20 Wochensprechstunden anbieten. (ms)
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