Erste S2k-Leitlinie zu rekonstruktiven und ästhetischen Operationen des weiblichen Genitale11. Juli 2022 Foto: SENTELLO – stock.adobe.com Mit der neuen S2k-Leitlinie werden erstmalig Empfehlungen für die Beratung und Therapie von rekonstruktiven und ästhetischen Operationen von Mädchen und Frauen gegeben, um behandelnden ÄrztInnen zu ermöglichen, Maßnahmen fundiert nach aktuellem Stand besprechen und planen zu können. Das Aussehen der weiblichen Geschlechtsorgane und deren Veränderung können für Frauen direkten Einfluss auf ihr Selbstwertgefühl nehmen. Die Gründe für operative Eingriffe sind vielfältig. Neben ästhetischen Faktoren, können auch Veränderungen – etwa nach Geburten, altersbedingtes Erschlaffen der Haut oder starke Gewichtsabnahme – zu Problemen führen. Rekonstruktive und ästhetische Operationen des weiblichen Genitale beinhalten die Wiederherstellung oder Angleichung von Form und Funktion der Vulva.Operationen und Operationsschritte erklärtUm die Versorgung von betroffenen Patientinnen zu vereinheitlichen hat die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) nun die erste S2k-Leitlinie zu diesem Thema veröffentlicht. Die Empfehlung basiert auf einer Bewertung der angewandten Verfahren, welche in einem fachübergreifenden Expertenkonsens erarbeitet wurde. Darüber hinaus stellen die AutorInnen derzeit übliche intimchirurgische Eingriffe zur Rekonstruktion sowie Operationen und Operationsschritte dar. Erarbeitet wurde die Handlungsempfehlung unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) und der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen e.V. (DGPRÄC) mit Beteiligung zahlreicher weiterer Fachgesellschaften.„Diese neue Leitlinie vereint erstmals den aktuellen Wissensstand zu den angewandten Verfahren bei Operationen des äußeren und inneren Genitales von Frauen und soll somit ÄrztInnen und Patientinnen eine Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung sein.“ Prof. Dr. Matthias Beckmann (Erlangen); DGGG-LeitlinienkoordinatorNeben der Anatomie des weiblichen Genitale stellen die AutorInnen in ihrer Handlungsempfehlung die Indikationen und Kontraindikationen für die Durchführung einer rekonstruktiven und ästhetischen Operation vor. Nach einer ausführlichen Anamnese sollte die Patientin umfangreich über das geplante operative Prozedere aufgeklärt werden. Je nach Leiden der Patientin empfiehlt die Leitlinie spezifische operative Vorgehensweisen.Eigenes Kapitel zu Formen der GenitalverstümmelungEin eigenes Kapitel wird den Formen von Genitalverstümmelung, Female Genital Mutilation (FGM), gewidmet. Je nach Schwere der Gewebe- und Funktionsverletzung des Geschlechtsorgans, werden entsprechende Therapieoptionen dargestellt, wobei – so betonen die AutorInnen – ein umfassendes Verständnis der komplexen soziokulturellen und medizinischen Aspekte insbesondere im Kindes- und Jugendalter erforderlich ist.Alternative Verfahren zur Vaginalstraffung etwa mit Lasertechnik sollten nur im Rahmen von klinischen Studien zum Einsatz kommen, da bislang keine klinische Effektivität erwiesen wurde. Die Nachbehandlung derartiger Operationen ist abhängig von Art und Ausmaß des chirurgischen Eingriffes und den körperlichen Voraussetzungen der Patientin. Grundsätzlich ist eine postoperative Überwachungsphase mit geeigneten Kontrollen empfohlen. Ästhetische Eingriffe werden ohnehin zumeist ambulant durchgeführt.„Rekonstruktive und ästhetische Operationen des äußeren weiblichen Genitale umfassen ein weites Spektrum an Indikationen und Therapieoptionen, die aufgrund der bestehenden Vielfalt noch wenig Standardisierung erfahren haben. Die neue S2k-Leitlinie zu diesem Thema soll es den behandelnden Ärztinnen und Ärzten im klinischen Alltag ermöglichen, Maßnahmen fundiert nach aktuellem Stand besprechen und planen zu können.“Univ.-Prof. Dr. Justus P. Beier (Aachen); DGPRÄC-LeitlinienkoordinatorAn der Erstellung der insgesamt 117 Seiten umfassenden Handlungsempfehlung waren 18 AutorInnen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz beteiligt. Finanziell unterstützt wurde das Leitlinienprojekt von der DGGG.Leitlinien sind Handlungsempfehlungen. Sie sind rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.
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